Hallo, was ich als Frechheit bei der Gema empfinde, dass sogar einfache Volkslieder, die in der "Mundorgel" drin sind, teilweise Gema-pflichtig sind. Das Krönchen ist die Tatsache, dass dieses nicht nur deutsche Volkslieder trifft, sondern auch uralte Lieder aus dem Ausland. Die hat irgendwann mal jemand als Kassette/CD in Deutschland veröffentlicht und unter seinem Namen angemeldet, und schon sind die Sachen Gema-Pflichtig, wenn man sie selber spielen will
Einfach mal selber ausprobieren:
http://www.gema.de/musikrecherche/
"Muss i denn"
1097 Werk(e) gefunden, Suchbegriff(e): MUSS I DENN
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"Die Gedanken sind frei"
513 Werk(e) gefunden, Suchbegriff(e): DIE GEDANKEN SIND FREI
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"Hoch auf dem gelben Wagen"
96 Werk(e) gefunden, Suchbegriff(e): HOCH AUF DEM GELBEN WAGEN
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"Pont d'Avignon" (Französisches Volkslied)
358 Werk(e) gefunden, Suchbegriff(e): PONT D'AVIGNON
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"Bubuy Bulan" (Ein Volkslied aus West-Java, Indonesien, siehe auch Youtube)
1 Werk(e) gefunden, Suchbegriff(e): BUBUY BULAN
1. Titel der Werkfassung: BUBUY BULAN
Dauer: 00:04:00 ISWC: T-802.149.111-3 GEMA-Werk.-Nr: 4968091-002
Beteiligter CAE/IPI Rolle
DP 039.65.71.54 Komponist
TANZIL, IWAN 256.44.07.65 Bearbeiter
VOGT-FRITZ MUSIKVERLAG INHABERIN ELKE 076.44.69.45 Originalverleger
Selbst die Kirche muss GEMA für Lieder bezahlen, die im Gesangsbuch drin sind, und schon teilweise hunderte Jahre alt sind. Das ist doch ein Witz, oder?
70 Jahre nach dem Tod des Komponisten unterliegen die Werke der Gemeinfreiheit, d.h. gerade bei den Kirchenliedern ist sicher, dass sie GEMA-frei sind.
Der Komponist von "Hoch auf dem gelben Wagen" ist 1968 gestorben, das wird also etwa 2038 frei verwendbar sein.
Für "Die Gedanken sind frei" und "Muss i denn" kann die GEMA lediglich Interpretationen vertreten - auch dabei wurde eine gewisse kompositorische Leistung erbracht. Solange man da aber seine eigene Version draus macht bzw. nur die Originalversion präsentiert, hat die GEMA auch hier keine Rechte.
Für "Bubuy Bulan" ist ebenfalls lediglich eine "Umgestaltung" bei der GEMA gemeldet - die Details aus der Suche:
> Werk-Ableitung
> Fassungsart: Umgestaltung
> Musik-Umgestaltung: nicht spezifizierte Umgestaltung
> Text-Umgestaltung:
D.h. das Original ist nicht bei der GEMA uind somit auch nicht GEMA-pflichtig. Das gibt nur manchmal Streit mit der GEMA, da man denen das manchmal sehr genau erklären muss ;).
JJ
So wie ich das jetzt aus verschiedentlicher Lektüre im Internet herausgelesen habe, sind nicht nur die Werke als Text + Melodie geschützt sondern auch Bearbeitungen.
D.h. ein Volkslied an sich ist urheberrechtsfrei, da der Urheber unbekannt oder schon länger nicht mehr unter uns ist. Singen kann ich also das "Muss i denn zum Städtele hinaus", wann ich will, ohne zu bezahlen.
Umgestaltung (mit dreistimmigem Gesang und Mundtrommel-Solo oder so) unterliegen aber dem urheberrechtlichen Schutz, den viele Künstler für ihre eigene Version des Stückes durch die GEMA vertreten lassen. Geschützt ist in diesem Fall bei der Gema also nicht das Lied selbst, sondern die Interpretation. Spiele ich also die Interpretation des Künstlers , der seine Darbietung hat schützen lassen, auf öffentlichen Veranstaltungen, dann muss ich zahlen!
Was genau geschützt ist, kann man der GEMA-Datenbank entnehmen (gelistet als "Original-Werk" oder als "Umgestaltung", Komponist: DB = unbekannt / Volkslied).
Wie weit eine Umgestaltung erkennbar sein muss, um überhaupt Urheberrechtsschutz zu genießen, ist vermutlich nirgendwo festgelegt.
- Dass einige Eintragungen in der GEMA-Datenbank nicht korrekt sind bzw. es Künstler schaffen, Volkslieder bei der GEMA als Eigenkomposition listen zu lassen, ist natürlich ein Ding!
Überhaupt ein Wahnsinn für das freie Singen von Liedern zu bezahlen. Bezahle ich bald wenn ich nur daran denke, oder wie? Hier sieht man wieder wie absurd "geistiges Eigentum" doch sein kann.
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