Ist doch jedem sein gutes Recht die neuesten Errungenschaften wenigstens einmal angehabt bzw. angemacht zu haben um diese zu testen. Für die Händler sehen die Waren natürlich wie benutzt aus, aber dies entspricht dem Sinn des Rückgaberechts.
Dass kann man aber i.d.R. auch so machen, dass man später nichts mehr sieht. Ansonsten wird einem auch nur das Recht eingeräumt. den Artikel, soweit zu "testen" wie es auch im normalen Geschäft möglich wäre.
Ich habe mich letztens auch gefreut, als ich ein gebrauchtes Mainboard bekommen hab. Wo der Cpu Sockel mit Wärmeleitpaste verschmiert war und die PCI-Express halterung Gebrauchsspuren aufwies, die selbst bei täglichem welchseln der Grafikkarte nicht auftreten sollten...
Sich Sachen im Internet zu bestellen, nur um sie auszuprobieren empfinde ich für eine Schweinerei. Bewegt euren Arsch in den nächsten E-markt wenn ihr euch nix drunter Vorstellen könnt.
jessipi schrieb:
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> Ist doch jedem sein gutes Recht die neuesten Errungenschaften wenigstens
> einmal angehabt bzw. angemacht zu haben um diese zu testen. Für die Händler
> sehen die Waren natürlich wie benutzt aus, aber dies entspricht dem Sinn
> des Rückgaberechts.
Achtung. Aufpassen mit den Begriffen. Widerufssrecht und Rückgaberecht, haben Unterschiede. Wikipedia ist dein Freund.
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Für offene Standards
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