Ein Fall aus unserem Geschäftsbetrieb:
Kunde bestellt ein Edel-Partyset bestehend aus Geschirr, Kochutensilien im Wert von ca. 1000 EUR. Eine Woche später erhalten wir die Ware zurück mit dem Hinweis das der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten will. Keine OVP mehr, Kratzspuren im Geschirr, die Ware ist nun defakto unverkäuflich.
.. oder Rücksendungen werden nicht sachgemäß verpackt und sind ein Totalausfall, z.B. Gläser _ohne_ Verpackung und entsprechendem Schutz innerhalb des Kartons. Resultat: Glasbruch.
All das geht zu Lasten des Händlers.
Zum Glück sind diese Art von Missbräuchen noch Einzelfälle, ansonsten hätten wir schon Mitarbeiter entlassen müssen. Aber es werden mehr ...
Es müsste für den Händler zumindest einen Mindestschutz geben. OVP, sachgemäße Rücksendung und keine wertmindernden Gebrauchsspuren.
Da gehste zum Sachverstaendiger, laest dir die Schaeden bestaetigen und schreibst dem Kunden ne nette EMail, dass er sein Rueckgaberecht verwirkt hat.
> .. oder Rücksendungen werden nicht sachgemäß verpackt und sind ein
> Totalausfall, z.B. Gläser _ohne_ Verpackung und entsprechendem Schutz
> innerhalb des Kartons. Resultat: Glasbruch.
Lieferunternehmen muss ersetzen ODER Kunde hat kein Rückgaberecht. Tja ... Hirn sollte man haben
Der Erklärbär schrieb:
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> > .. oder Rücksendungen werden nicht sachgemäß verpackt und sind ein
> > Totalausfall, z.B. Gläser _ohne_ Verpackung und entsprechendem Schutz
> > innerhalb des Kartons. Resultat: Glasbruch.
> Lieferunternehmen muss ersetzen ODER Kunde hat kein Rückgaberecht. Tja ...
> Hirn sollte man haben
Bei Gläsern lohnt sich im Regelfall der Aufwand gar nicht das weiterzuverfolgen. Bei größeren Schadenssummen macht man das natürlich.
Für den Fall mit dem Geschirr gilt leider:
Das die "bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung" von einer Wertminderung ausgeschlossen ist. Da bleibt der Händler auf seinen Kosten sitzen. Eine fehlerende OVP ist ebenfalls kein Minderungsgrund.
Ein genervter Händler schrieb:
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> Ein Fall aus unserem Geschäftsbetrieb:
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> Kunde bestellt ein Edel-Partyset bestehend aus Geschirr, Kochutensilien im
> Wert von ca. 1000 EUR. Eine Woche später erhalten wir die Ware zurück mit
> dem Hinweis das der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten will. Keine OVP
> mehr, Kratzspuren im Geschirr, die Ware ist nun defakto unverkäuflich.
>
> .. oder Rücksendungen werden nicht sachgemäß verpackt und sind ein
> Totalausfall, z.B. Gläser _ohne_ Verpackung und entsprechendem Schutz
> innerhalb des Kartons. Resultat: Glasbruch.
>
> All das geht zu Lasten des Händlers.
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> Zum Glück sind diese Art von Missbräuchen noch Einzelfälle, ansonsten
> hätten wir schon Mitarbeiter entlassen müssen. Aber es werden mehr ...
>
> Es müsste für den Händler zumindest einen Mindestschutz geben. OVP,
> sachgemäße Rücksendung und keine wertmindernden Gebrauchsspuren.
Ja logisch. Und wie viele Kunden wurde schon von Händlern zum Narren gehalten? Der Händler sitzt immer noch am längeren Hebel. Das Widerrufsrecht sorgt nur für einen kleinen Ausgleich.
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Für offene Standards
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Ein genervter Händler schrieb:
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> Ein Fall aus unserem Geschäftsbetrieb:
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> Kunde bestellt ein Edel-Partyset bestehend aus Geschirr, Kochutensilien im
> Wert von ca. 1000 EUR. Eine Woche später erhalten wir die Ware zurück mit
> dem Hinweis das der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten will. Keine OVP
> mehr, Kratzspuren im Geschirr, die Ware ist nun defakto unverkäuflich.
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> .. oder Rücksendungen werden nicht sachgemäß verpackt und sind ein
> Totalausfall, z.B. Gläser _ohne_ Verpackung und entsprechendem Schutz
> innerhalb des Kartons. Resultat: Glasbruch.
>
> All das geht zu Lasten des Händlers.
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> Zum Glück sind diese Art von Missbräuchen noch Einzelfälle, ansonsten
> hätten wir schon Mitarbeiter entlassen müssen. Aber es werden mehr ...
>
> Es müsste für den Händler zumindest einen Mindestschutz geben. OVP,
> sachgemäße Rücksendung und keine wertmindernden Gebrauchsspuren.
Was zu erwarten war, und sich nach Lesen der Antworten bestätigte:
Der Besteller hat immer Recht und der Händler soll eben seinem Geld nachrennen wenn die Rücksendung defekt ankommt, auch wenn er in der Zeit, die er dafür aufwendet, ansonsten kein Geld verdient.
Was will man auch von Foren wie Golem erwarten ...
Ja klar. Die Kunden dürfen ja froh sein beim Händler seiner Wahl einkaufen zu können. Welch Ehre.
Man, man. Könnt ihr Onlinehändler noch was anderes als Jammern????
Wenn ihr es nicht könnt oder wollt, dann lasst es doch.
Ihr tut so als wenn jeder Kunde eine Belästigung wäre und ständig betrügen würde. Vorsicht Kunde, oder wie?
Schon mal was vom Geschäftsrisiko gehört??? So was sollte man als Vollkaufmann schon mal einrechnen. Ohne Risiko kein Gewinn. Nur Onlinehändler sein, und meinen das reicht zum Geld verdienen, aber bitte ohne Risiko und ohne Arbeit, ist irgendwie schief gewickelt. Geh zur IHK und mach noch mal nen Grundkurs.
Gott, wie mich solche Helden ankotzen.
Wenn ihr nicht fähig seit sollte Ausfälle mit einzukalkulieren oder euch entsprechend dagegen zu versichern, wird euer Laden eh irgendwann untergehen weil das unternehmerische Wissen fehlt.
Steinlöwe schrieb:
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> Wenn ihr nicht fähig seit sollte Ausfälle mit einzukalkulieren oder euch
> entsprechend dagegen zu versichern, wird euer Laden eh irgendwann
> untergehen weil das unternehmerische Wissen fehlt.
So ist. Aber leider stirbt die Dummheit nie aus.
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Für offene Standards
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Ich habe das Rückgaberecht zwar auch schon mal genutzt, der bestellte Scanner lief nicht unter Linux, und bin auch ganz froh darüber, das es dieses Recht gibt, aber die Fälle die hier geschildert werden würde ich als vorsätzliche Täuschung sehen, da die Kunden garkein Interesse haben die Ware zu kaufen, sondern eigentlich nur zu mieten und das wäre für mich persönlich Vertragsbruch bedeuten.
Der Käufer sollte schon einen sinnvollen Grund angeben müssen warum er die Ware nicht nimmt, das kann natürlich eine Inkompatibiltät sein, die der Händler nicht beheben kann, Beispiele wären hier Hardware oder Kleidung(Größe), dann sollte der Händler die Möglichkeit habe dem Kunden zu einem zumutbaren Aufpreis einen anderen Artikel zu bestellen.
Der Händler sollte aber meines Erachtens nicht dazu verpflichtet sein, einen ganzen Satz Geschir, das Gebrauchsspuren ausweist zurück zunehmen, denn der Grund ich hatte es mir anders vorgestellt(Material, Farbe, Design) lässt sich doch Wohl auch feststellen, anhand eines Teils.
Ich bin kein Händler, das sei an dieser Stelle gesagt, aber ein solches Vorgehen ist für mich ein vorsetzlicher Betrug und sollte eigentlich mit den Moralverstellung aller hier nicht übereinstimmen.
samy schrieb:
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> Steinlöwe schrieb:
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> > Wenn ihr nicht fähig seit sollte Ausfälle mit einzukalkulieren oder euch
> > entsprechend dagegen zu versichern, wird euer Laden eh irgendwann
> > untergehen weil das unternehmerische Wissen fehlt.
>
> So ist. Aber leider stirbt die Dummheit nie aus.
1. Das Wissen ist vorhanden
2. Andere als dumm zu bezeichnen und eine Signatur zu haben die "anonyme" Postings als Troll abstempelt ist schon sehr bezeichnend. Vor allem da für dein "samy" genauso anonym ist wie mein willkürlich gewählter Nick.
3. Die Diskussion hier wird völlig am Thema vorbei geführt. Es geht überhaupt nicht um das legitime Widerrufsrecht, ich selbst nutze es selbstverständlich auch. Der Punkt ist, das die Rechtsgrundlage einseitig den Kunden bevorzugt und es eben auch ausgenutzt wird. Das man sich entsprechend absichern kann und muss steht auf einem ganz anderen Papier.
Die Vorschläge die ich oben aufgeführt habe sollten für eine anständige Person eine Selbstverständlichkeit sein (sind sie ja auch zu 90%). Aber in all den Diskussionen überall im Netz geht es immer nur um Käuferschutz, nie um den Händlerschutz.
Wenn ich dann noch mit Ware handeln würde bei denen die Margen nicht ganz so groß sind, so kann ein solches Kundenverhalten schnell zum Ende führen, insbesondere wenn man die zusätzlich gestiegenen Betrugsfälle im Netz dazurechnet.
PS: Das "entlassen" war ein wenig dick aufgetragen :o)
samy schrieb:
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> ... Der Händler sitzt immer noch am längeren Hebel. ...
falsch. als mittelstands-haendler ist man immer "you are the gelackmeierte". deswegen verkaufen wir (it unternehmen) seit ca. 5 jahren ja auch nix mehr.
trotzdem kann man es nicht richtig finden, dass den schaden den ein paar betrüger verursachen alle kunden tragen müssen.
klar, geschäftsrisiko, es hilft nur solche kunden auf eine blacklist zu setzen - hoffentlich kriegen sie bald nirgendwo was.
So siehts aus - natürlich rechnen alle Händler diese Fälle in die Preise ein - falls sie sich dabei verschätzen, gehen sie unter. Das bedeutet aber auch, dass die ehrlichen Käufer schlussendlich für die Schmarotzer - auch solche hier im Forum (Objektive 'ausleihen') - aufkommen. Denn kein Händler bezahlt das aus der eigenen Tasche.
Wer also das äusserst grosszügige Widerrufs- und Rücksenderecht so weiter beibehalten möchte muss sich bewusst sein, dass er persönlich auch für diesen Luxus bezahlt.
Konstruktive Lösungen interessieren keinen.
Wiederrufsrecht ist, damit man mal etwas ansehen kann oder man hat es sich anders vorgestellt.
Man sollte einen Grund angeben dürfen, der im Logbuch des Webschops für dieses Produkt drin steht.
Porto zahlt man selber.
Rücksendung hat in der originalen Verpackung zu erfolgen. Hier gehts ja nicht um Garantie sondern um 14 ! Tage. So lange wird man ja wohl die Packung aufbewahren können.
Ansonsten gibt es definierte Abschläge per dynamischer Verordnung. Das wird dabeigelegt und ist beim Ministerium einsehbar.
Rücksendung ohne richtige Verpackung: -10% vom Kaufpreis wird einbehalten.
Jedes geöffnete Siegel: -5 Euro oder 3% vom Kaufpreis. je nachdem was höher ist.
Die Teller, Besteck usw. sind dann also in durchsichtigen Plastik-Tüten. Wenn man sie öffnet zahlt man 5 Euro.
Der Händler kann bei guten Kunden drauf verzichten. Bestimmte Teile sind dann auch nicht versiegelt, damit man sie überhaupt nutzen kann. Also der Fön ist offen damit man ihn testet. Die Aufsätze sind in versiegelten Tüten.
Die Statistik über die Rücksendungen ist für den Fön einsehbar. Dann sind böse Händler draussen. Weil 1-2 Aufsätze will man vielleicht doch testen und gute Händler würden dafür nichts abziehen. Aber man muss ja nicht alles aufreissen. Jemand anders hier schrieb auch den Vorschlag mit Test-Exemplar und vollversiegeltes Kauf-Exemplar gemeinsam versenden. Man testet erst und wenn es geht, öffnet man die richtige Version. Pakete bis 20 kg vertragen sowas. Schuhe, Kleidung usw. Durchsichtige Kisten usw. Alles kein Problem und nicht wirklich teurer, um Ware unbeschadet von anständigen Käufern zurück zu bekommen.
Das man Rücksendungen unter HD-Kameras öffnet und videografiert und die "Sch*eine der Woche" ohne Namensnennung offen videomäßig outet und darüber bei youtube mit Werbung einen Teil der Verluste rückfinanziert, ist ja wohl klar. Und bei Produkten natürlich dabeilegen wie man sie nicht rückschicken soll. Viele Leute scheinen denkbefreit zu sein. Allerdings schaffen nur geschulte Chinesen es, viele Produkte in die kleinen Packungen reinzuknibbeln. Das ist ein Fehler der Verpackung.
Böser Händler ist aber auch, wenn man Aufkleber auf CPUs macht und dann dazuschreibt, das Entfernung von Siegeln die Rückzahlung verweigert. Das war in der ct mal ein Beispiel, glaube ich.
Man muss brauchbare Lösungen liefern. Jeder jammert nur. Tolles Deutschland.
Und nicht alles muss im Versand verfügbar sein. Das sollten Versandhändler auch mal lernen.
Steinlöwe schrieb:
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> Wenn ihr nicht fähig seit sollte Ausfälle mit einzukalkulieren oder euch
> entsprechend dagegen zu versichern
d.h., die anderen Kunden mit Hirn und ein bisserl gesundem Menschenverstand sollen es zahlen? Darauf läuft es doch raus!
JammerAufwischLappen schrieb:
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> Schon mal was vom Geschäftsrisiko gehört??? So was sollte man als
> Vollkaufmann schon mal einrechnen. Ohne Risiko kein Gewinn.
Also, etweder ich rechne es ein (dann sind alle anderen, ehrlichen Kunden die gelackmeierten), oder ich gehe das Risiko ein. Beides zu fordern, ist ein Wiederspruch...
> Gott, wie mich solche Helden ankotzen.
kann ich über Dich auch sagen.
Nein ihr scheint absolut kein Wissen zu besitzen was Unternehmerische Tätigkeiten betrifft.
Einen gewissen Anteil an total Ausfällen muss man einkalkulieren, ins besondere sollte man sich auch die Waren angucken die man Verkauft. Es wäre nicht das Erste mal, dass der Hersteller Angaben macht die fern ab der Realität sind und die man als Händler ausbaden darf.
Wenn du wirklich Händler bist, dass Besuche bitte noch mal einen Kurs deiner Zuständigen IHK wo über das Thema unternehmerisches Risiko und Wagnis referiert wird, so wie es scheint wirst du sonst auf lange Sicht deine Firma schließen können.
Und wenn du meinst dein Kunde betrügt dich, wende dich an einen Sachverständigen, du kannst dann Wertersatz und Aufwand einfordern, bei manchen Produkten bietet auch der Hersteller solche Gutachten an.
Das der Kunde bevorzugt wird ist absolut richtig, DU bist der Kaufmann, DU musst wissen welche Folgen dein Handeln haben kann und DU musst dich mit der Thematik des Handels auskennen.
Daher werden die Kunden, welche immer auf der schwächeren Seite sind, durch den Gesetzgeber geschützt.
Wenn du Schutz haben willst, gestalte dein Geschäftsgebaren bitte entsprechend, wenn du das nicht kannst löse bitte deine Firma auf, die IHK bietet auch dazu Hilfe an, mach dich und deine Familie bitte nicht unglücklich in dem du auf biegen und brechen probierst Unternehmer zu spielen.
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