Ich hab mal diese davorgeschaltete Einblendung bis zur Email Anmeldung durchgeklickt und trotz das man damit schon in der Abo-Falle säße gibt es keinen vorgeschrieben Button sondern nur "Jetzt kostenlos anmelden".
In den AGB´s sind die 39,95 dann unter Tonnen von Geschäftsbedingungen versteckt was dich die abgegebene Mitgliedschaft mit Absenden des Anmelde-Button kostet.
Ich weiss eins ganz genau , das ist nicht die erste und letzte Methode um das neue Gesetz zu umgehen .
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ich sehe das auch als geschickten versuch das gesetz zu umgehen...es ist wahrscheinlich sogar legal...bis ein richter anderes entscheidet...
daran sieht man aber auch sehr schön, was für dilletanten sich dieses gesetz mal wieder ausgedacht haben...
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Kenne die AGB jetzt nicht, aber könnte auch sein, dass das als Täuschung gilt, weil die "Abo-Falle" unerwartet in den AGB auftaucht und deshalb nicht rechtskräftig wäre.
Auch wenn dem nicht so wäre würde die Seite ja vermutlich gegen das neue Gesetz verstoßen.
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ZeroSama schrieb:
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> Kenne die AGB jetzt nicht, aber könnte auch sein, dass das als Täuschung
> gilt, weil die "Abo-Falle" unerwartet in den AGB auftaucht und deshalb
> nicht rechtskräftig wäre.
Das kann tatsächlich schon genügen. Wenn es wirklich nur in der AGB steht, ist es praktisch hinfällig.
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Voyager schrieb:
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> Ich hab mal diese davorgeschaltete Einblendung bis zur Email Anmeldung
> durchgeklickt und trotz das man damit schon in der Abo-Falle säße gibt es
> keinen vorgeschrieben Button sondern nur "Jetzt kostenlos anmelden".
>
> In den AGB´s sind die 39,95 dann unter Tonnen von Geschäftsbedingungen
> versteckt was dich die abgegebene Mitgliedschaft mit Absenden des
> Anmelde-Button kostet.
>
> Ich weiss eins ganz genau , das ist nicht die erste und letzte Methode um
> das neue Gesetz zu umgehen .
In den FAQ stehen die Kosten mit ganz oben aufgelistet.
JustFab's "es entstehen keinerlei Kosten, bis das Mitglied sich für das erste Produkt entschieden hat." steht natürlich Im Gegensatz zu den Kundenbeschwerden, dass Ihnen monatlich Geld ohne vorherigen Einkauf abgebucht wurde. Auch sind Aussagengebilde wie "Ihnen geht kein Geld verloren, es kann Ihnen nur nicht zurückgegeben werden" äußerst merkwürdig. Auf jeden Fall bin ich auch der Meinung, dass, allein wegen solcher Formulierungen, die schon bestraft gehören.
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Auch mit der alten allgemeinen Gesetzgebung war die rechtliche Situation eindeutig. Wenn ein Vertrag geschlossen wird, dann liegt die Vertraggebende Partei in der Pflicht, umfassend über mögliche Folgekosten zu informieren. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, so kann das eine Täuschung, und somit eine Ungültigkeit des Vertrages darstellen. Ich schreibe bewusst "kann", da dies meist einer juristischen Prüfung bedarf und nicht pauschal behauptet werden kann.
In jedem Falle allerdings hat ein Kunde das Recht, eine Einzugsermächtigung, die erteilt wurde, zu widerrufen.
Wenn also Kunden diesen Widerruf an den Betreiber richten, dieser dennoch weiter abbucht, kann er sich sogar damit strafbar machen.
Außerdem hat ein Kunde die Möglichkeit, die Lastschrift zurückzurufen.
Macht ein Kunde dies, so MUSS der BETREIBER seine Forderung durchsetzen, notfalls auf dem Rechtsweg.
Abofallen erkennt man zumeist daran, dass die Betreiber sich über die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns durchaus bewusst sind, und daher niemals den Rechtsweg einschlagen werden.
Die typische Verfahrensweise ist dann allerdings, dass die Forderung an ein Inkassobüro gegeben wird. Viele lassen sich hiervon abschrecken, da somit die Forderung gerne um 100 bis 500% steigt. Aber auch dies verstößt gegen den Grundsatz, die Kosten für den Schuldner möglichst gering zu halten. Somit ist, selbst wenn die Forderung an sich gerechtfertigt ist, die Rechtmäßigkeit einer Inkassogebühr in unüblicher Höhe zumindest fragwürdig.
Die Klärung all dieser Fragen kosten zuerst dem Betreiber einmal jede Menge Geld. Schlimmstenfalls zieht das Durchsetzen der Forderung mindestens zwei Klagen nach sich. Die Kosten würden sich bei nur 40 Euro Forderung schnel auf 400 Euro aufblähen. Das wäre im Einzelfall zwar verkraftbar, allerdings haben solche Betreiber auch furchtbar viel Angst vor "Präzedenzfällen".
Also alles halb so wild. Solange kein Mahnbescheid kommt, sollte man einfach nicht tätig werden.
Leider aber knicken viel zu viele schon viel früher ein, und zahlen. Und genau das sind diejenigen, die solche Abofallen im Allgemeinen finanzieren.
Ob es sich bei Justfab um eine Abofalle, oder aber einfach nur ein nicht sonderlich seriöses Geschäftsmodell handelt (die Idee ist nebenbei nicht sonderlich neu und gab es schon vor 30 Jahren) obliegt aber einer juristischen Prüfung, die ich mir an dieser Stelle nicht anmaßen würde - zumal man ja heutzutage für jeden Hasenfurz abgemahnt werden kann...
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wir sind hier nicht in den usa.
legalität richtet sich bei uns nur nach gesetzen. kein richter ist an die urteile eines anderen richters gebunden.
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Wichtig ist noch der Hinweis darauf, dass nur ein gerichtliches Mahnverfahren relevant ist. Wenn irgendeine Firma Zahlungsaufforderungen (am besten noch als "Mahnung" bezeichnet) verschickt, hat dass keine Relevanz.
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fratze123 schrieb:
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> wir sind hier nicht in den usa.
> legalität richtet sich bei uns nur nach gesetzen. kein richter ist an die
> urteile eines anderen richters gebunden.
Das ist natürlich vollkommen richtig. Darum habe ich es auch in Anführungszeichen geschrieben. Zwei Richter können in gleicher Sache vollkommen unterschiedlich entscheiden (soviel zum Thema Gestze), allerdings ist ein Gericht dazu geneigt, sich einem bestehenden Urteil eines anderen Gerichtes zumindest in Teilen anzuschließen.
Anders sieht es natürlich aus, wenn ein Sachverhalt eindeutig juristisch ausgelegt wird. Dann wird auch ein zweites Gericht kaum die Entscheidung eines anderen Gerichtes in Frage stellen. Das wäre dann der Präzedenzfall-Effekt.
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Natürlich kann das hier niemand juristisch bewerten.
Trotzdem ist man erst einmal für lange Zeit auf der sicheren Seite, wenn man diese Abbuchung zurück gehen lässt.
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