In deren Java-API von Oracle steht drüber "@author Josh Bloch" und der ist derzeit Chief Java Architect bei Google. Demzufolge hat nicht Google von Java kopiert, sondern der Autor nutzt nur seinen eigenen Code. Total lächerlich was Oracle hier versucht...
Urheberrechte auf Programmcode ist sowieso absurd, weil man gerade die von Oracle beanstandenden Codeblöcke im Grunde gar nicht großartig anders programmieren kann.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.04.12 14:26 durch Sammie.
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Genau das macht ein "Patent" darauf ja so spannend. Wenn man keine probable Alternative hat kommt man an der Lizenzierung Javas nicht vorbei.
Als ich anfing mit IT (vor gut 15 Jahren) wurde die IT Welt noch von Innovation und Userinput gesteuert. Heute hab ich das Gefühl das die Zukunft der IT in den Händen von Juristen liegt.
Kalter Brechreiz steigt mir dabei auf...
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Gib doch bitte mal den Link an, damit man's verifizieren kann.
--
http://www.heise.de/open/meldung/Linux-auf-dem-Desktop-Europa-fuehrt-1243708.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Immer-mehr-Linux-auf-dem-Desktop-1404775.html
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Einfach den Text"@author Josh Bloch" markieren, rechts klicken, "Google-Suche nach..." mit der linken Maustaste klicken und einen beliebigen aus der langen Liste auswählen. Sooo schwer ist das doch nicht!
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Sammie schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> In deren Java-API von Oracle steht drüber "@author Josh Bloch" und der ist
> derzeit Chief Java Architect bei Google. Demzufolge hat nicht Google von
> Java kopiert, sondern der Autor nutzt nur seinen eigenen Code. Total
> lächerlich was Oracle hier versucht...
>
> Urheberrechte auf Programmcode ist sowieso absurd, weil man gerade die von
> Oracle beanstandenden Codeblöcke im Grunde gar nicht großartig anders
> programmieren kann.
Bei meinem Quellcode oder stellen wo ich Änderungen vollzogen habe steht auch mein Name als Autor, allerdings steht im Arbeitsvertrag das ich für alles was während der Arbeitszeit entsteht die Urheberrechte an die Firma abtrete. (Grob im Arbeitsvertrag ist das natürlich weiter ausformuliert)
Ich kann mir nicht vorstellen das ich da die Ausnahme unter den Entwicklern bin. Und absurd finde ich das ganze auch nicht die Firma käuft sich ja schließlich die Rechte über die Gehaltszahlung.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.04.12 15:18 durch lolig.
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bstea schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Gib doch bitte mal den Link an, damit man's verifizieren kann.
http://www.igfd.org/?q=%22%40author+Josh+Bloch%22
http://de.wikipedia.org/wiki/Joshua_Bloch
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lolig schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Sammie schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> > Bei meinem Quellcode oder stellen wo ich Änderungen vollzogen habe steht
> auch mein Name als Autor, allerdings steht im Arbeitsvertrag das ich für
> alles was während der Arbeitszeit entsteht die Urheberrechte an die Firma
> abtrete.
Dann sind deine Arbeitsverträge unwirksam. Urheberrechte sind in Deutschland nicht übertragbar (UrhG §29). Urheber ist man immer. Du kannst höchstens Nutzungs- und Verwertungsrechte weitergeben.
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Sammie schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Dann sind deine Arbeitsverträge unwirksam. Urheberrechte sind in
> Deutschland nicht übertragbar (UrhG §29). Urheber ist man immer. Du kannst
> höchstens Nutzungs- und Verwertungsrechte weitergeben.
Ich habe den Passus nicht auswendig im Kopf aber glaube nicht das mein Arbeitgeber so dumm ist es nicht juristisch einwandfrei zu formulieren aber die Kernaussage ist, dass man seine Rechte hier dann halt Verwertungsrechte durchaus abtreten kann.
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urheberrecht nutzt angestellten entwicklern rein gar nichts. man darf code, den man für arbeitgeber a geschrieben hat, nicht einfach so zu arbeitgeber b mitnehmen. das muss entweder die lizenz des codes oder gesonderte absprachen erlauben.
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Sammie schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> lolig schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Sammie schrieb:
> >
> ---------------------------------------------------------------------------
>
> > > Bei meinem Quellcode oder stellen wo ich Änderungen vollzogen habe
> steht
> > auch mein Name als Autor, allerdings steht im Arbeitsvertrag das ich für
> > alles was während der Arbeitszeit entsteht die Urheberrechte an die
> Firma
> > abtrete.
>
> Dann sind deine Arbeitsverträge unwirksam. Urheberrechte sind in
> Deutschland nicht übertragbar (UrhG §29). Urheber ist man immer. Du kannst
> höchstens Nutzungs- und Verwertungsrechte weitergeben.
in dem Moment tritt § 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen. ein
http://www.internetrecht-rostock.de/programmierer-arbeitsvertrag.htm
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fratze123 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> urheberrecht nutzt angestellten entwicklern rein gar nichts. man darf code,
> den man für arbeitgeber a geschrieben hat, nicht einfach so zu arbeitgeber
> b mitnehmen. das muss entweder die lizenz des codes oder gesonderte
> absprachen erlauben.
Auf jeden fall ist es kein Diebstahl:
www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,827177,00.html
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Nogger schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Sammie schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> > > > Bei meinem Quellcode oder stellen wo ich Änderungen vollzogen habe
> > steht
> > > auch mein Name als Autor, allerdings steht im Arbeitsvertrag das ich
> für
> > > alles was während der Arbeitszeit entsteht die Urheberrechte an die
> > Firma
> > > abtrete.
> >
> > Dann sind deine Arbeitsverträge unwirksam. Urheberrechte sind in
> > Deutschland nicht übertragbar (UrhG §29). Urheber ist man immer. Du
> kannst
> > höchstens Nutzungs- und Verwertungsrechte weitergeben.
>
> in dem Moment tritt § 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen. ein
>
> www.internetrecht-rostock.de
Trotzdem wechseln aber nur Nutzungs- und Verwertungsrechte. Urheber bleibt Urheber, auch wenn er nahezu alle sonstigen Rechte an die Firma abgetreten hat. Die Urheberschaft ist praktisch nichts mehr wert und somit auch das "geistige Eigentum" hinfällig. Aber so kurios ist eben unser deutsches Recht. Man verfechtet "geistiges Eigentum", was man leztendlich nur von anderen aufgekauft hat, ohne selbst die Idee dazu gehabt zu haben. Traurige Welt..
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Soll ich jetzt alle Seiten durchforsten?
Auf den ersten Seiten sind nur Treffer bei denen das Copyright bei Oracle liegt.
Aber du kennst doch den Unterschied zwischen Autor und Copyright Holder.
--
http://www.heise.de/open/meldung/Linux-auf-dem-Desktop-Europa-fuehrt-1243708.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Immer-mehr-Linux-auf-dem-Desktop-1404775.html
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Urheber[1] bleibt immer der Arbeitgeber, bei allem was während der Arbeitszeit entsteht, er bezahlt dich dafür. Du bleibst der Autor.
[1] aus wikipedia: "Ein Urheber ist jemand, der etwas verursacht oder veranlasst hat, ein Verursacher oder Initiator."
--
http://www.heise.de/open/meldung/Linux-auf-dem-Desktop-Europa-fuehrt-1243708.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Immer-mehr-Linux-auf-dem-Desktop-1404775.html
1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.04.12 16:44 durch bstea.
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Immer wieder lustig zu sehen, wie Laien mit Hilfe von Wikipedia meinen, sie hätten Recht und den goldenen Löffel gefressen.
Bei technischen Sachen ist Wikipedia ganz ok, bei politischen Themen z.B. kann man es getrost in den Müll stampfen.
Sammie hat Recht. Der Urheber bleibt der Schöpfer, der Programmierer. Das Gesetz regelt auch was eine Schöpfung ist. Der Urheber kann lediglich Verwertungs-/Nutzungsrechte abgeben/zugestehen, also z.B. an die Firma bei der man eingestellt ist.
Bei uns wurde das im Studium in "Medienrecht" besprochen, unter anderem stand die selbe Frage wie hier im Raum.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.04.12 18:00 durch Mr_Tee.
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Mr_Tee schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Immer wieder lustig zu sehen, wie Laien mit Hilfe von Wikipedia meinen, sie
> hätten Recht und den goldenen Löffel gefressen.
>
> Bei technischen Sachen ist Wikipedia ganz ok, bei politischen Themen z.B.
> kann man es getrost in den Müll stampfen.
>
Weil Urheberdefinition politisch ist, wtf?
> Sammie hat Recht. Der Urheber bleibt der Schöpfer, der Programmierer. Das
> Gesetz regelt auch was eine Schöpfung ist. Der Urheber kann lediglich
> Verwertungs-/Nutzungsrechte abgeben/zugestehen, also z.B. an die Firma bei
> der man eingestellt ist.
>
Nein, der Schöpfer muss mit dem Autor nicht identisch sein. Ein Blick ins Internet widerlegt deine Argumentation, wenn es überhaupt eine ist. Im Ausnahmefall gibt's im Arbeitsvertrag gewisse Sonderregelungen, der Normalfall ist es nämlich nicht!
> Bei uns wurde das im Studium in "Medienrecht" besprochen, unter anderem
> stand die selbe Frage wie hier im Raum.
Dann hast du offenbar nicht richtig aufgepasst. Hier[1] eine erklärende Quelle dazu.
[1] http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=8&pp=3&art=6&lexi=Recht&input=&find=Urheberrechte_Software%20%3E%3EProgrammierer%20als%20Arbeitnehmer
--
http://www.heise.de/open/meldung/Linux-auf-dem-Desktop-Europa-fuehrt-1243708.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Immer-mehr-Linux-auf-dem-Desktop-1404775.html
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BitSchubser schrieb:
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> Genau das macht ein "Patent" darauf ja so spannend. Wenn man keine probable
> Alternative hat kommt man an der Lizenzierung Javas nicht vorbei.
>
> Als ich anfing mit IT (vor gut 15 Jahren) wurde die IT Welt noch von
> Innovation und Userinput gesteuert. Heute hab ich das Gefühl das die
> Zukunft der IT in den Händen von Juristen liegt.
Wir haben nun mal unzählige Juristen und die wollen Beschäftigt werden. Wenn man sich das vor Augen hällt wird auch die ganze Patentpolitik logischer. Das eine Welt ohne Juristen ein wahres Paradis wäre ist unbestritten.
> Kalter Brechreiz steigt mir dabei auf...
Realität halt.
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Wie wäre es, wenn man einfach mal die Gesetze liest?
§7 UrhG
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
§69b UrhG
(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was "das Internet" sagt ist da relativ egal.
Ich verstehe auch gar nicht was ein "Autor" hier jetzt sein soll.
Zumal die verlinkte Seite nur das hier gesagte bestätigt.
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bstea schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Mr_Tee schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> > Bei uns wurde das im Studium in "Medienrecht" besprochen, unter anderem
> > stand die selbe Frage wie hier im Raum.
> Dann hast du offenbar nicht richtig aufgepasst. Hier[1] eine erklärende
> Quelle dazu.
>
> [1] www.jura-basic.de
Hast du deine eigene Quelle überhaupt gelesen. Da wird die Aussage von Mr_Tee bestätigt und deine wiederlegt.
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Urheberdefinition: http://www.dwds.de/?qu=Urheber oder http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/urheber.html.
Der Urheber muss nicht der Autor sein, nun zum 3. Mal.
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Immer-mehr-Linux-auf-dem-Desktop-1404775.html
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