... kann mir jemand erklaeren was genau mit dem "Argument" gemeint ist?
"dass Android keinen Statusindikator zu Multitouch-Eingaben für jede Komponente der Benutzerschnittstelle speichert."
Ist hier tatsaechlich ein Implementierungsdetail von Relevanz?
Ganz nachvollziehen kann ich dies nicht, denn das Patent ist generell sehr wage gehalten, so dass ich das Urteil und selbst das ungueltig Erklaeren in London klar nachvollziehen kann ...
Wie kann da ein kleines Detail (genutzt als Argument), wie oben benannt, eine Rolle spielen,gar einen Unterschied ausmachen?
Ist ja nicht verwunderlich, dass Apple mit Softwarepatentent in Europa wenig Chancen hat ...
oder ist es genau diese Abgrenzung "Softwarepatent vs genau Implementierung" die hier mit dem Argument untermauert wird?
1 mal bearbeitet, zuletzt am 25.09.12 11:40 durch neocron.
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neocron schrieb:
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> oder ist es genau diese Abgrenzung "Softwarepatent vs genau
> Implementierung" die hier mit dem Argument untermauert wird?
Hätte ich jetzt auch behauptet. Dass das Patent zu wage ist und damit unter den Artikel 52 fällt unterstreicht das meiner Meinung nach nochmals.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 25.09.12 11:45 durch chrulri.
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also um es konkret auszudruecken:
Das ganze scheint hinlaenglich ein wages Softwarepatent zu sein, hinzu kommt aber noch, dass ein technisches Detail im Patent (welches eben tatsaechlich konkret genug sein koennte) ueberhaupt nicht von HTC+Motorola benutzt wird!?
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So verstehe ich den Golem.de-Artikel.
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Verzeiht, wenn das nicht zum Thema passt, aber da es drei Mal falsch geschrieben wurde: Das wort heißt "vage", nicht "wage".
Ansonsten: Algorithmen kann man ja patentieren, wenn man sie in ein komplettes System einbettet und dann das System als solches patentiert. Aber einen Programmablauf patentieren? Wer kommt denn auf solche Ideen? Dafür gibts schließlich Softwarelizenzen.
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Dullahan schrieb:
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> Verzeiht, wenn das nicht zum Thema passt, aber da es drei Mal falsch
> geschrieben wurde: Das wort heißt "vage", nicht "wage".
danke, haette ich mir eigentlich von "vague" herleiten koennen ...
nunja
>
> Ansonsten: Algorithmen kann man ja patentieren, wenn man sie in ein
> komplettes System einbettet und dann das System als solches patentiert.
> Aber einen Programmablauf patentieren? Wer kommt denn auf solche Ideen?
> Dafür gibts schließlich Softwarelizenzen.
Richtig, deshalb hatte es mich ueber das Argument von Motorola/Samsung auch gewundert ... klingt eher nach dem Begruenden von etwas, was schon begruendet war!?
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