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Wie kann es sein, dass...

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  1. Wie kann es sein, dass...

    Autor 9life-Moderator 13.02.12 - 09:14

    ,dass es zwar keine eindeutige Rechtsgrundlage gibt, es aber medial so hoch gepuscht wird, als sei es längst Fakt, dass Nutzer von Streamingseiten verurteilte Verbrecher sind?
    Wird die Berichterstattung durch die GVU geschrieben, oder welche Absicht wird hier verfolgt?

    Ein Amtsgericht hat einen Rechtsspruch erlassen, der für jeden Widerspruch anfällig ist. Ein Landgericht oder Oberlandesgericht wäre da viel aussagekräftiger.

    Ich zumindest habe Kino.to genutzt und ich habe keine Angst vor dem Staatsanwalt oder einem Abmahnanwalt, das es nie zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde. Ich bin Rechtschutzversichert und sollte ein rechtliches Schreiben ins Haus flattern werde ich es bis zu einer Gerichtsverhandlung widersprechen. Und genau dazu wird es nicht kommen.

    Nur heisse Luft um das Volk noch mehr zu verunsichern!!!



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 13.02.12 09:16 durch 9life-Moderator.

  2. Re: Wie kann es sein, dass...

    Autor Neko-chan 13.02.12 - 09:19

    Also... ich mache mir da solange keinen Kopf solange ich sowieso immer auf jeden Datenspeicher Abgaben an die Rechteverwerter zahlen weil ich ja eventuell rein theoretisch urheberrechtlich geschütztes Material drauf speichern könnte.

    Wollen die mich für was bestrafen das ich eh schon bezahlt habe?

    ----------------------------------
    Kopf -> Tisch -> Bumms

  3. Re: Wie kann es sein, dass...

    Autor Dragos 13.02.12 - 09:22

    9life-Moderator schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > ,dass es zwar keine eindeutige Rechtsgrundlage gibt, es aber medial so hoch
    > gepuscht wird, als sei es längst Fakt, dass Nutzer von Streamingseiten
    > verurteilte Verbrecher sind?
    > Wird die Berichterstattung durch die GVU geschrieben, oder welche Absicht
    > wird hier verfolgt?
    >
    > Ein Amtsgericht hat einen Rechtsspruch erlassen, der für jeden Widerspruch
    > anfällig ist. Ein Landgericht oder Oberlandesgericht wäre da viel
    > aussagekräftiger.
    >
    > Ich zumindest habe Kino.to genutzt und ich habe keine Angst vor dem
    > Staatsanwalt oder einem Abmahnanwalt, das es nie zu einer
    > Gerichtsverhandlung kommen würde. Ich bin Rechtschutzversichert und sollte
    > ein rechtliches Schreiben ins Haus flattern werde ich es bis zu einer
    > Gerichtsverhandlung widersprechen. Und genau dazu wird es nicht kommen.
    >
    > Nur heisse Luft um das Volk noch mehr zu verunsichern!!!

    hast du wirklich den Premium Dienst genutzt, wenn ja hat es außer der nicht vorhandenen Werbung wirklich vorteile gehabt?

  4. Re: Wie kann es sein, dass...

    Autor Trollfeeder 13.02.12 - 09:28

    9life-Moderator schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > ,dass es zwar keine eindeutige Rechtsgrundlage gibt, es aber medial so hoch
    > gepuscht wird, als sei es längst Fakt, dass Nutzer von Streamingseiten
    > verurteilte Verbrecher sind?
    > Wird die Berichterstattung durch die GVU geschrieben, oder welche Absicht
    > wird hier verfolgt?

    Die Überschrift ist vielleicht ein wenig reisserisch, aber den Artikel selber finde ich eigentlich recht ausgewogen.

    > Ich bin Rechtschutzversichert und sollte
    > ein rechtliches Schreiben ins Haus flattern werde ich es bis zu einer
    > Gerichtsverhandlung widersprechen. Und genau dazu wird es nicht kommen.

    Dir sollte aber shcon klar sein, dass die meisten Rechtschutzversicherung eine Klausel in ihren Verträgen haben, die ihnen das Recht zugesteht bei einer aussichtslosen Klage die Zahlung zu verweigern (rate mal wer das festlegt ;) ). Außerdem werden viele Rechtsanwälte für das was die Versicherung bezahlt in diesem Fall nicht arbeiten.

    --------------------------------------------------------------------------------
    Meine Erziehung mag nicht vollständig sein. Dennoch betrachte ich sie als abgeschlossen.
    ----------------------------------------

  5. Re: Wie kann es sein, dass...

    Autor 9life-Moderator 13.02.12 - 09:43

    Dragos schrieb:

    > hast du wirklich den Premium Dienst genutzt, wenn ja hat es außer der nicht
    > vorhandenen Werbung wirklich vorteile gehabt?

    Nein. Ich habe nichts bezahlt. Wozu auch?
    Wie oben schon geschrieben, ist durch die Kopierpauschale schon alles abgegolten. Und ich habe mir auch nicht die albernen Camrips angesehen. Ich habe es mehr genutzt, um TV-Serien (in guter Qualität) zu sehen, die ohnehin schon im TV liefen. Und dort hätte ich sie mir auch auf einer HDD aufnehmen können... Also nichts, was der Contentmafia geschadet hätte.

  6. Re: Wie kann es sein, dass...

    Autor CrayZee 13.02.12 - 09:59

    Die Werbung hat auch ohne Premium nicht wirklich gestört.
    Wirklich ausschlaggebend war der erhöhte Datendurchsatz und damit auch weniger bis garkein vorpuffern zum störungsfreien anschauen.

  7. Re: Wie kann es sein, dass...

    Autor Dragos 13.02.12 - 10:06

    9life-Moderator schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Dragos schrieb:
    >
    > > hast du wirklich den Premium Dienst genutzt, wenn ja hat es außer der
    > nicht
    > > vorhandenen Werbung wirklich vorteile gehabt?
    >
    > Nein. Ich habe nichts bezahlt. Wozu auch?
    > Wie oben schon geschrieben, ist durch die Kopierpauschale schon alles
    > abgegolten. Und ich habe mir auch nicht die albernen Camrips angesehen. Ich
    > habe es mehr genutzt, um TV-Serien (in guter Qualität) zu sehen, die
    > ohnehin schon im TV liefen. Und dort hätte ich sie mir auch auf einer HDD
    > aufnehmen können... Also nichts, was der Contentmafia geschadet hätte.

    Wenn du nicht bezahlt hast solltest du laut den Artikel auch nichts zu befürchten haben.

  8. Re: Wie kann es sein, dass...

    Autor Dragos 13.02.12 - 10:08

    CrayZee schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Die Werbung hat auch ohne Premium nicht wirklich gestört.
    > Wirklich ausschlaggebend war der erhöhte Datendurchsatz und damit auch
    > weniger bis garkein vorpuffern zum störungsfreien anschauen.


    Ja stimmt, es gab zeiten da konnte man nicht mal mehr einen Fash Film vernünftig schauen.

    aber das ist es mir nicht werd gewesen, und wie du sagst war die werbung nicht wirklich störend.

  9. Re: Wie kann es sein, dass...

    Autor tyraenor 13.02.12 - 10:14

    Also ich hoffe ja, dass die Nutzer - wenn vielleicht auch nur die der Premiumdienste - mal richtig einen vor den Latz bekommen.
    Mir ist es echt völlig egal, ob es nun Auslegungssache ist, ob ein Film nun heruntergeladen wurde oder nicht. Die Nutzer nutzen die Seite doch nur, weil sie genau wissen, dass sie dort kostenlos (illegal) Film anschauen können, für die sie sonst Geld bezahlen müssten.

    Das die Preise der Anbieter teils fern ab von Gut und Böse sind, das steht auf einem anderen Blatt.
    Aber: Wenn es mir nicht passt, dass in einer Ortschaft nur 30 km/h zugelassen sind, dann kann ich auch nicht einfach 100 km/h fahren, nur weil ich der Meinung bin, dass die 30 km/h nicht gerechtfertigt wären und darauf hoffen, dass ich nicht bestraft werde. Auch wenn in diesem Falle dann die Gesetzeslage sehr viel eindeutiger ist.

    Lange Rede kurzer Sinn:
    Es ist nicht in Ordnung solche Portale zu nutzen, ob es nun eine aufgrund der trägen Politik eine Grauzone gibt oder nicht.

  10. Re: Wie kann es sein, dass...

    Autor Freepascal 13.02.12 - 10:57

    > Dir sollte aber shcon klar sein, dass die meisten Rechtschutzversicherung
    > eine Klausel in ihren Verträgen haben, die ihnen das Recht zugesteht bei
    > einer aussichtslosen Klage die Zahlung zu verweigern (rate mal wer das
    > festlegt ;) ).

    Aussichtslos ist es in diesem Falle eben nicht, weil die Rechtslage alles andere als unstrittig ist.

    > Außerdem werden viele Rechtsanwälte für das was die
    > Versicherung bezahlt in diesem Fall nicht arbeiten.

    Was für ein Quatsch. Allerdings sollte man sicherstellen, dass von der Rechtschutzversicherung tatsächlich Urheberrechtsfälle abgedeckt werden.

  11. Re: Wie kann es sein, dass...

    Autor P@trick 13.02.12 - 11:03

    @tyraenor: Das Problem ist, dass die Filmindustrie verpennt hat ein Geschäftsmodell zu entwickeln, dass der Zeit angemessen ist. Man verhält sich wie die Musik Industrie zu DRM Zeiten und geht gegen alles vor, was nicht bei drei auf den Bäumen ist. Würden die Studios das Geld statt in Anwälte und Lobbyarbeit in eine Vernünftige Plattform mit fairen Preisen stecken, dann würde garantiert auch die Nachfrage wieder steigen. iTunes für die Musik- und Steam für die Spielindustrie haben es schließlich schon erfolgreich vorgemacht.

    btw. geben Nutzer von Download/Streaming Portalen mehr für Content aus als der Durchschnitt. Es ist aber abstrus zu glauben, dass man irgendjemand durch Abschreckung zum Konsum zwingen kann. Man wird nur erreichen, dass sich die Nutzer andere Plattformen suchen oder ganz auf den illegalen Konsum verzichten. Das einzige was die Industrie kann, ist die Leute zum kaufen anzuregen und genau da hapert es. Wie wäre es z.B. mit Film/Serien Flatrates? Oder der Möglichkeit mal nicht ein halbes Jahr auf einen Kinofilm in anständiger Qualität warten zu müssen?



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 13.02.12 11:04 durch P@trick.

  12. Re: Wie kann es sein, dass...

    Autor Trockenobst 13.02.12 - 11:59

    P@trick schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > @tyraenor: Das Problem ist, dass die Filmindustrie verpennt hat ein
    > Geschäftsmodell zu entwickeln

    In USA hat man mit Kindle und eBooks einen modernen Markt entwickelt,
    trotzdem berichten die ersten Verlage von 1000fachen Rapidshare-Links zu
    den Top100 im Monat.

    Wir sollten schon bei der Fairness bleiben, dass viele Leute inzwischen
    eine andere Mentalität entwickelt haben. Angebote sind schön und gut,
    man muss aber auch akzeptieren dass immer mehr Leute keinen Grund
    mehr sehen überhaupt was zu zahlen wenn die Bestrafung so selten ist.

    Sogar Lady Gaga meinte, dass sie davon ausgeht dass Musikdownloads
    irgendwann sehr viel günstiger als jetzt sein werden um den potentiellen
    Offset an "sonst kopierten" auszugleichen. Auch andere US-Künstler
    gehen davon aus, dass im Internet früher oder später alles "Werbung"
    sein wird. Nicht weil sie es wollen, sondern die Masse sie dazu zwingt.

    Das ist eine sehr interessante gesellschaftliche Entwicklung, weil sie
    nicht aus einem Alternativdruck entsteht ("ich will das nicht mehr ich
    nehm was anderes") sondern durch puren Egoismus getrieben ist.

    > Flatrates? Oder der Möglichkeit mal nicht ein halbes Jahr auf einen
    > Kinofilm in anständiger Qualität warten zu müssen?

    Dir ist aber schon klar, dass die Medienmaschine da ziemlichen durchgriff
    auf dein Privatleben hat, wenn du schon gar nicht schlafen kannst ob der
    vielen "Medien" die du potentiell nicht gesehen hast? =^]

    Das ist ja deren Macht: News zu erzeugen. Ob man dafür zahlt oder
    "es sonstwo" besorgt ist dann fast schon egal. Die Puppenspieler haben dich.

  13. Re: Wie kann es sein, dass...

    Autor kevla 13.02.12 - 12:17

    Trollfeeder schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > > Ich bin Rechtschutzversichert und sollte
    > > ein rechtliches Schreiben ins Haus flattern werde ich es bis zu einer
    > > Gerichtsverhandlung widersprechen. Und genau dazu wird es nicht kommen.
    >
    > Dir sollte aber shcon klar sein, dass die meisten Rechtschutzversicherung
    > eine Klausel in ihren Verträgen haben, die ihnen das Recht zugesteht bei
    > einer aussichtslosen Klage die Zahlung zu verweigern (rate mal wer das
    > festlegt ;) ).

    normalerweise sind die leistungen an die art des sachverhalts geknüpft.

    > Außerdem werden viele Rechtsanwälte für das was die
    > Versicherung bezahlt in diesem Fall nicht arbeiten.

    nein, wenn der rechtsschutz zieht, zahlt die versicherung das, was nach gebührenverordnung anfällt. soll heissen, der anwalt prüft lediglich, ob der rechtsschutz zieht. denn falls er zieht, bekommt er sein geld.

    ich streite mich grade mit meiner versicherung. verhandlung im april. mein motorrad wurde geklaut und ich hab geld bekommen. motorrad wurde wiedergefunden und mir vorgeworfen ich hätte den wert des motorrads falsch bewertet. blöd nur, dass ich es nie bewertet habe, sondern nur kaufpreis, datum und km-stand der letzten reparatur genannt hatte. der anwalt hat sich meine rs-vers-police angeschaut, mir gesagt, dass seine leistung dadurch gedeckt ist und gut ist. nun muss die vers. die mich verklagt meinen anwalt zahlen. ;)

    würde mir auch unwahrscheinlich vorkommen, wenn da eine einzelfallentscheidung stattfinden würde. dann bräuchte man sich auch nicht versichern. allerdings zählt zweimalige inanspruchnahme in drei jahren schon als viel und kündigungsgrund hab ich letztens irgendwo gelesen.

  14. Der Rechtsanwalt entscheidet was er kostet.

    Autor Trollfeeder 15.02.12 - 11:07

    Es geht hier um ein Strafverfahren, nicht um Vertrags- oder Mietrecht. Wenn der Rechtsanwalt sagt das er für den Betrag der in der RVG festgelegt ist nicht arbeitet, kannst du dir einen anderen Rechtsanwalt suchen oder bezahlen. Frag mal den Herrn Bossi ob er im Rahmen der RVG Leistungen anbietet.^^

    Zitat:"Die Anwaltskosten berechnen sich grundsätzlich, wenn also nichts anderes vereinbart ist, nach der Gebührenverordnung für Rechtsanwälte, dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)"

    Und nicht zu vergessen: "Die Rechtsschutzversicherungen bieten nur Deckungsschutz für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die fahrlässig begangen wurden (fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung u.a.). Wenn eine Verurteilung später wegen vorsätzlicher Begehung erfolgt, werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen. Ein Bankräuber kann also vor einem Bankraub keine Versicherung für seine spätere Verteidigung abschließen!"

    Also zahlt die Rechtschutzversicherung nur wenn ihr fahrlässig einen der Filme geschaut habt.

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