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DDoS sei das Gleiche, wie fortgesetzt den Reload-Button im Browser zu drücken

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  1. DDoS sei das Gleiche, wie fortgesetzt den Reload-Button im Browser zu drücken

    Autor hansi110 10.01.13 - 12:08

    Was für ein Unsinn.

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  2. Re: DDoS sei das Gleiche, wie fortgesetzt den Reload-Button im Browser zu drücken

    Autor slashwalker 10.01.13 - 12:21

    Was ist daran Unsinn? Klar, du hast per manuellem Reload nicht die Frequenz wie bei DDoS, aber das Prinzip stimmt doch.

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  3. Re: DDoS sei das Gleiche, wie fortgesetzt den Reload-Button im Browser zu drücken

    Autor Chuzam 10.01.13 - 12:21

    Wenn sich alle Anonymous-Mitglieder zuhause ihren Reload-Button spammen, hat da sicher niemand etwas dagegen...
    So ist das nichts anderes als Vandalismus.

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  4. Re: DDoS sei das Gleiche, wie fortgesetzt den Reload-Button im Browser zu drücken

    Autor Mac Jack 10.01.13 - 12:35

    Im Prinzip schon. Nur dass einem das Klicken abgenommen wird, sonst fällt einem der Finger nach ner halben Stunde ab. Der Kontext entscheidet erst, ob es sich um DDoS oder um außergewöhnlich starke Nutzung im Sinne der Website handelt.
    Sagen mit nem DDoS-Task im Hintergrund entsprichts etwa, sagen wir mal, ein Gebäude zu besetzen und die Leute aktiv daran hindern, hineinzukommen.

    * The president is a duck? *



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 10.01.13 12:37 durch Mac Jack.

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  5. Re: DDoS sei das Gleiche, wie fortgesetzt den Reload-Button im Browser zu drücken

    Autor hw75 10.01.13 - 12:42

    slashwalker schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Was ist daran Unsinn? Klar, du hast per manuellem Reload nicht die Frequenz
    > wie bei DDoS, aber das Prinzip stimmt doch.

    Klar. Eine Traube am Obststand probieren ist dann auch das gleiche wie einen kompletten Supermarkt leer klauen. Ein kleiner Klaps auf die Schulter ist das selbe wie jemanden totsteinigen. Selbes Prinzip!

    Finde viele Aktionen der Gruppe sympathisch, aber die Aussage ist einer der Sorte, die einfach nur noch kindisch rüberkommen.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 10.01.13 12:42 durch hw75.

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  6. "Finde viele Aktionen der Gruppe sympathisch"

    Autor fratze123 10.01.13 - 12:47

    Ich kann weden an Scriptkiddies noch an Computersabotage irgendwas Sympathisches entdecken. Der Zweck rechtfertigt nicht die Mittel. Selbstjutiz finde ich nur in fiktiven Medien okay.

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  7. Re: DDoS sei das Gleiche, wie fortgesetzt den Reload-Button im Browser zu drücken

    Autor der_wahre_hannes 10.01.13 - 13:06

    Mac Jack schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Im Prinzip schon. Nur dass einem das Klicken abgenommen wird, sonst fällt
    > einem der Finger nach ner halben Stunde ab.

    Einfach die F5-Taste feststellen -> Finger geschont. ;)

    Ich kenne da ein (relativ großes) Forum, das konnte man mal durch ständiges neu laden der Seite für ca. 15 Minuten lahm legen. Da hat man mal für 30 Sekunden die F5-Taste gedrückt und schon gab's nen Server-Error.

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  8. Re: DDoS sei das Gleiche, wie fortgesetzt den Reload-Button im Browser zu drücken

    Autor Eisbear 10.01.13 - 13:31

    Mac Jack schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    ....
    > Sagen mit nem DDoS-Task im Hintergrund entsprichts etwa, sagen wir mal, ein
    > Gebäude zu besetzen und die Leute aktiv daran hindern, hineinzukommen.

    Aber liegt nicht genau da das Problem?
    Wenn man die Wirklichkeit so abbilden will, dann kann man auf einem privaten Grund und Boden, was das Gebäude, nicht demonstrieren. Das darf man nur dort, wo es erlaubt wird.

    Weiter darf man Leute in ihrere Freiheit nicht einschränken. Was man in deinem Beispielt ja tut.
    Ob man das aktive verhindern des Besuches einer Webseite als Freiheitsberaubung sieht sei mal dahingestellt. Man sollte diese Interpretation aber sicher nicht außer acht lassen.

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  9. Re: DDoS sei das Gleiche, wie fortgesetzt den Reload-Button im Browser zu drücken

    Autor Mac Jack 10.01.13 - 16:41

    Ich muss zugeben, eigentlich wollte ich meinen Post löschen. Weil mein Vergleich auch hinkt. Aber ich hab nur einen Teil gelöscht und den halbwegs akzeptablen zurückgelassen (löscht man indem man eine leere Nachricht abschickt?).

    Wenn du eine Art Sitzstreik so machst, dass die Leute den Eingang zum Gebäude blockieren (passiv natürlich, stellen wir uns mal einen Stapel von Leuten im Eingangsbereich vor), dann ist das meines Erachtens keine Freiheitsberaubung für irgendwen, außer man sperrt jemanden im Inneren ein. Genauso wenig ist es Freiheitsberaubung wenn man den Laden dicht macht und irgend ein Hans am Vortag gelesen hat, dass das Geschäft zu diesem Zeitpunkt offen hätte und nun irritiert davor steht. Natürlich geht dem Besitzer der Örtlichkeit Kapital flöten, weil wenn keiner reinkommt kann auch keiner Waren kaufen. Das kann man vielleicht ahnden (ich bin kein Jurist, da wirds schon irgend so ein Gesetz geben) aber definitiv keine Freiheitsberaubung. Selbst wenn man sie aktiv davon abhalten würde reinzugehen, solange man niemanden verletzt...
    Da man weder auf einem Server eingeschlossen werden kann noch eine Körperverletzung oder Sachschaden erleidet, hat der gemeine Mensch da kein Recht bei einem DDoS irgendwen zu belangen. Nur der Betreiber der Seite, der auf Schadensersatz für die Umsatzeinbußen klagen kann.

    * The president is a duck? *

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  10. Re: DDoS sei das Gleiche, wie fortgesetzt den Reload-Button im Browser zu drücken

    Autor Eisbear 11.01.13 - 09:09

    Es kommt halt drauf an würde ich sagen.

    Sollte man DDoS als Form einer Demonstration sehen, dann würde das ganze ja unter den Schutz des GG fallen.
    Dann muss man bedenken, was noch im GG steht, weil die Gesetzte dort meistens auf einer Ebene stehen. (Ja ich weiß nicht alle und Gerichte und so ;-))

    Ist die Webseite dann ein Gebäude in der Innenstadt oder auf einem offenen Feld?
    --> zielt auf die Genauigkeit der Demo hin, also eher offenes Feld stört nur diese Person, damit kann man die Demo nicht so stark einschränken.

    Dann sollte man sich die Frage stellen, was ist mit dem Rest der Bevölkerung außerhalb der Demo?
    In der Wirklichkeit:
    Wenn keine Gefahren-potenzial von einer Demo ausgeht, dann kann man eine Demo recht leicht durchdringen und alles machen wie vorher, nur eben langsamer.

    Da geht es um das Recht aus Artikel 2 GG hervor "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit... " wie so vieles auch.

    Dann muss man aufpassen, ob eine DDoS Attacke das noch zulässt. Wenn sie zu "stark" oder "gut" ist, dann geht nix. Man hat auch keine Alternativen Weg den man gehen kann.

    Und in der Regel muss man Demos mittlerweile vorher anmelden, was eine DDoS sehr stark schwächt.

    Letztendlich müssten dann die Gerichte entscheiden, ob DDoS ein Mittel ist was zulässig ist oder nicht.


    EDIT:
    Aus einem anderen Post, welcher es mehr auf den Punkt bringt:
    AlexanderSchäfer schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Je nachdem wer der Betroffene ist, könnte man sich wohl auf verschiedene
    > Grundrechte berufen. Für Unternehmen oder Firmen wie PayPal wäre dies Art.
    > 12 I GG, da DDoS Attacken ihre Geschäftsausübung hindern bzw. einschränken
    > könnten. Sonst wäre je nach Inhalt oder Person auch noch Art. 5 I / II GG
    > möglich oder im Zweifelsfalle auch noch Art. 2 I GG.
    >
    > Aber egal in welchen Schutzbereich auch eingegriffen werden würde, wäre der
    > Eingriff sicherlich nicht verhältnismäßig oder gar notwendig und somit auch
    > verfassungswidrig.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 11.01.13 09:11 durch Eisbear.

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