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So etwas wäre gar nicht mit unserer Verfassung zu vereinbaren...

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  1. So etwas wäre gar nicht mit unserer Verfassung zu vereinbaren...

    Autor HerrMannelig 10.01.13 - 17:19

    ... was Anonymous aber wohl egal wäre.

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  2. Re: So etwas wäre gar nicht mit unserer Verfassung zu vereinbaren...

    Autor Robind 10.01.13 - 17:39

    was viele firmen und politiker machen auch nicht

    was genau meinst du ? was genau ist den nicht vereinbar

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  3. Re: So etwas wäre gar nicht mit unserer Verfassung zu vereinbaren...

    Autor froechrissi 10.01.13 - 17:58

    evtl. meinst du damit freie Meinungsäußerung?! Pressefreiheit?
    Oder inwiefern sollen DDoS Attacken gegen die Verfassung sein?

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  4. Re: So etwas wäre gar nicht mit unserer Verfassung zu vereinbaren...

    Autor d8m4 10.01.13 - 20:17

    Verfassung?
    So etwas haben wir doch garnicht...
    Wir haben ein Grund Gesetz und das würde durch eine solche Petition nicht angetastet.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 10.01.13 20:18 durch d8m4.

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  5. Re: So etwas wäre gar nicht mit unserer Verfassung zu vereinbaren...

    Autor AlexanderSchäfer 10.01.13 - 20:27

    Je nachdem wer der Betroffene ist, könnte man sich wohl auf verschiedene Grundrechte berufen. Für Unternehmen oder Firmen wie PayPal wäre dies Art. 12 I GG, da DDoS Attacken ihre Geschäftsausübung hindern bzw. einschränken könnten. Sonst wäre je nach Inhalt oder Person auch noch Art. 5 I / II GG möglich oder im Zweifelsfalle auch noch Art. 2 I GG.

    Aber egal in welchen Schutzbereich auch eingegriffen werden würde, wäre der Eingriff sicherlich nicht verhältnismäßig oder gar notwendig und somit auch verfassungswidrig.

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