... was Anonymous aber wohl egal wäre.
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was viele firmen und politiker machen auch nicht
was genau meinst du ? was genau ist den nicht vereinbar
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evtl. meinst du damit freie Meinungsäußerung?! Pressefreiheit?
Oder inwiefern sollen DDoS Attacken gegen die Verfassung sein?
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Verfassung?
So etwas haben wir doch garnicht...
Wir haben ein Grund Gesetz und das würde durch eine solche Petition nicht angetastet.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 10.01.13 20:18 durch d8m4.
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Je nachdem wer der Betroffene ist, könnte man sich wohl auf verschiedene Grundrechte berufen. Für Unternehmen oder Firmen wie PayPal wäre dies Art. 12 I GG, da DDoS Attacken ihre Geschäftsausübung hindern bzw. einschränken könnten. Sonst wäre je nach Inhalt oder Person auch noch Art. 5 I / II GG möglich oder im Zweifelsfalle auch noch Art. 2 I GG.
Aber egal in welchen Schutzbereich auch eingegriffen werden würde, wäre der Eingriff sicherlich nicht verhältnismäßig oder gar notwendig und somit auch verfassungswidrig.
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