300-400 Bilder sind ja erstmal gar nix. Da hat ja 4chan gleichzeitig mehr Hardcore-bilder zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Angebot.
Und bei den Videos fehlt die wichtige Angabe der Laufzeit. Wenn das alles 10-Sekunden-Videos sind, ist das wohl kaum eine erhebliche Menge kinderpornografisches Material.
Und wenn die Videos in 35 MB passen, also pro Video weniger als 1 MB, dann ist das gar nicht zu unwahrscheinlich.
Traurig, wie in diesem Unrechtsstaat alles so tierisch aufgebauscht wird, nur um tolle Schlagzeilen zu haben.
Zu Tauss halten ist wichtig, denn ihm geschieht gerade ja das ganze Unrecht, die volle Breitseite von Vorverurteilung und Rufmord. Ihn jetzt fallen zu lassen hieße, nicht zu seinen eigenen Werten zu stehen.
Wer die Piratenpartei wirklich wählen will, der hat darum kein Problem mit Tauss. Wer wegen Tauss alleine nicht die Piraten wählt, um den isses sowieso nicht schade: schließlich hat derjenige dann die Inhalte der Piraten sowieso nicht verstanden!
Ob ein Mord oder 2 ist doch nicht wichtig. War ja kein Völkermord, oder was?
So gesehen sollte man also jeden verklagen, der auch nur _ein_ entsprechendes Bild/Video besitzt.
Also jeden Polizisten, der dahingehend ermittelt.
Jeden Bürger, der den Strafverfolgern einen Hinweis gibt (woher sollte der es wohl wissen, wenn er es nicht selbst gesehen hat. Von vornherein verdächtig, der Typ).
Jeden Richter, der ein Urteil wegen KiPo ausspricht (der wird wohl die "Beweise" gesichtet haben, also in den Knast mit ihm).
Achso, und der Verdacht ist selbstverständlich völlig ausreichend.
Das spart Zeit und Kosten.
Geist schrieb:
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> Ob ein Mord oder 2 ist doch nicht wichtig. War ja
> kein Völkermord, oder was?
Du vergleichst Äpfel mit... Schneehasen. so blöd ist das schon.
Es geht im vorliegenden Fall doch darum, ob Tauss das wirklich aus angegebenem Grund hatte (in Ausübung seiner Tätigkeit als Abgeordneter, was ihm genauso erlaubt ist wie der Polizei!) - oder eben zum Privatkonsum.
Dass dabei die Menge des Materials eine tragende Rolle spielen wird, ist wohl offensichtlich.
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