Dem nach, wie sich die Angestellten der ÖR aufführen. Wie sie den Menschen gegenüber tretten. Mit welchen Mitteln sie vorgehen und was im von dem eigentlichen Ziel der ÖR tatsächlich erreichen/anstreben, bin ich gegen die GEZ-Gebühren und ÖR, so wie sie gerade sind. Allerdings scheinen hier in allen Beiträge mindestens 90% aller Verfasser absolut keine Ahnung zu haben, was die so schreiben. Die folgenden Beispiele zeigen es deutlich:
1. Derzeitige GET-Gebühren in die Steuer intergrieren:
FALSCH. Der Zweck der ÖR Sender ist Staatsunabhängig zu sein.
2. ÖR-Accounts einrichten o. die Kanäle verschlüsseln und Zahlern freigeben:
FALSCH. Die Bezeichnung öffentlich Rechtlichen wurde nicht nur aus Spaß erfunden, sondern soll tatsächlich den Zweck des ganzen wiederspiegeln. Sollte also jedem halbschlauen auffallen, dass die sender nicht mehr öffentlich Rechtlichen sind, wenn man die nur Abonnenten anbietet.
Die Idee hinter den ÖR ist nicht schlecht. Aber das ist genau, wie mit dem Kommunismus. In der Realität funktioniert das nicht.
Es müssen aber Wege sichergestellt werden, die einem ermöglichen aus der GEZ auszusteigen. Das vorgeschlagene Modell macht einen Ausstieg real nicht unmöglich.
<<1. Derzeitige GET-Gebühren in die Steuer intergrieren:
FALSCH. Der Zweck der ÖR Sender ist Staatsunabhängig zu sein.>>
Ha, Ha selten so gelacht... deshalb sitzen die Ministerpräsidenten auch zusammen mit den ÖR im stillen Kämmerlein oder?
<<2. ÖR-Accounts einrichten o. die Kanäle verschlüsseln und Zahlern freigeben:
FALSCH. Die Bezeichnung öffentlich Rechtlichen wurde nicht nur aus Spaß erfunden, sondern soll tatsächlich den Zweck des ganzen wiederspiegeln. Sollte also jedem halbschlauen auffallen, dass die sender nicht mehr öffentlich Rechtlichen sind, wenn man die nur Abonnenten anbietet.>>
Hallo...? Aber wenn ich nicht zahle darf ich doch auch NICHT diese Dienstleistung nutzen! Das ist in der Tat eine art von Abbo, oder was ist es sonst? Ferner es geht um RUNDFUNK im sinne von Broadcasting in nicht Zeitversetzter weise. Internet ist aber kein Rundfunk!
Was ist mit der sog. Beweislastumkehr? Die Anstalten sollen beweisen das ich nutze, und das können sie IM INTERNET mit Login und PW, darum geht es! Beweislustumkehr ist kein Rechtsstaatliches Mittel. Und das Angebot der ÖR im INternet ist streng Limitiert und kein Fernsehen.
"Aber wenn ich nicht zahle darf ich doch auch NICHT diese Dienstleistung nutzen!"
Falsch, ÖR ist kein Abo und keine Dienstleistung. Jeder darf ARD glotzen und Deutschlandradio hören, beides wird auch ins Ausland übertragen, ohne dass da irgendjemand GEZ zahlt. GEZ ist einfach eine Abgabe, die die Finanzierung des ÖR sicherstellt. das ist ähnlich wie mit Steuern: wer keine zahlt, kann seine KInder trtoztdem zur Schule schicken, Straßen befahren, etc.
gandalf schrieb:
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> Dem nach, wie sich die Angestellten der ÖR aufführen. Wie sie den Menschen
> gegenüber tretten. Mit welchen Mitteln sie vorgehen und was im von dem
> eigentlichen Ziel der ÖR tatsächlich erreichen/anstreben, bin ich gegen die
> GEZ-Gebühren
Da GEZ für Gebühreneinzugszentrale steht und es keine GEZ-Gebühr (Gebühr auf Gebühreneinzugszentralen) gibt zeugt die Wahl Deiner Überschrift von einer bewundernswerten Fähigkeit zur Selbstkritik. In der Tat "Bescheuerte Vorschläge aufgrund Unwissenheit" triffts auf den Punkt.
> 1. Derzeitige GET-Gebühren in die Steuer intergrieren:
> FALSCH. Der Zweck der ÖR Sender ist Staatsunabhängig zu sein.
Wo ist der Unterschied, ob die ÖR von Steuern oder von der Gebührenhöhe abhängig sind, in Bezug auf die Unabhängigkeit vom Staat? Die ist nämlich so oder so nicht gegeben.
> Die Idee hinter den ÖR ist nicht schlecht. Aber das ist genau, wie mit dem
> Kommunismus. In der Realität funktioniert das nicht.
Kommunismus in großem Maßstab wurde sowieso noch nie probiert.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
<<Falsch, ÖR ist kein Abo und keine Dienstleistung. Jeder darf ARD glotzen und Deutschlandradio hören, beides wird auch ins Ausland übertragen, ohne dass da irgendjemand GEZ zahlt. GEZ ist einfach eine Abgabe, die die Finanzierung des ÖR sicherstellt. das ist ähnlich wie mit Steuern: wer keine zahlt, kann seine KInder trtoztdem zur Schule schicken, Straßen befahren, etc.>>
"Öffentlich-rechtliche Gebühren werden für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben, Steuern werden allein zur Erzielung von Einnahmen erhoben, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung."
Und Genau da liegt das Problem. Wenn ich die Leistung nicht inanspruch nehme dann muss ich auch nicht bezahlen. Und wenn ARD/ZDF die Leistung im Internet nicht erbringt dann muss ich erst recht nicht bezahlen. ARD/ZDF strahlen im Internet kein Fernsehprogram aus das vergleichbar ist mit tatsächlichem Rundfunk Fernsehprogram, wieso sollte dafür jemand was bezahlen müssen?
Ach ja.... und zeig mir mal jemanden der keine Steuer bezahlt. Wenn du keine KFZ steuer bezahlst dann fährst du kein Auto. Aber du musst keine KFZ steuer bezahlen für das bereit halten eines Fahrzeugs... so lächerlich ist das mit ARD/ZDF.
Paul_PP schrieb:
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> "Öffentlich-rechtliche Gebühren werden für die konkrete Inanspruchnahme
> einer Leistung erhoben, Steuern werden allein zur Erzielung von Einnahmen
> erhoben, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung."
Soweit die Erklärung vom Stammtisch. Und nun etwas näher an der Realität:
"Da es keine Legaldefinition des Gebührenbegriffes gibt, hat die Rechtsprechung in Anschluss an Dieter Wilke (Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973) folgende Definition (fort-) entwickelt: Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 50, 217 [226])."
(http://de.wikipedia.org/wiki/Gebühr)
<<<> "Öffentlich-rechtliche Gebühren werden für die konkrete Inanspruchnahme
> einer Leistung erhoben, Steuern werden allein zur Erzielung von Einnahmen
> erhoben, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung."
Soweit die Erklärung vom Stammtisch. Und nun etwas näher an der Realität:
"Da es keine Legaldefinition des Gebührenbegriffes gibt, hat die Rechtsprechung in Anschluss an Dieter Wilke (Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973) folgende Definition (fort-) entwickelt: Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 50, 217 [226])."
(http://de.wikipedia.org/wiki/Gebühr) >>>
Die beiden Definitionen unterscheiden sich inhaltlich nicht. Beide nehmen Bezug zu einer zu erbringenden Leistung, und zwar individuell. Die voll professionellen Rechtsverdreher müssen hier also versuchen Definitionen zu finden welche den diversen Abzockern einen Rechtsstaatlichen Anschein geben, also die sog. Rechtssprechung wird der höchst zweifelhaften Realität angepasst und nicht umgekehrt. Das ist die Quintessenz der ganzen juristischen Polemik.
Was den Stammtisch betrifft: da scheinst du dich ja tatsächlich am besten auszukennen, mein lieber Rama Lama. Es sei dir empfohlen auch dorthin wieder zurückzukehren. Die meisten hier schätzen einen sachlichen aber höflichen ausstauch von Positionen.
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