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Kinderpornos verbreiten = erlaubt; gegen Kinderpornos ermitteln = verboten

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  1. Kinderpornos verbreiten = erlaubt; gegen Kinderpornos ermitteln = verboten

    Autor Wikifan 09.09.09 - 18:06

    So lässt sich das gut zusammenfassen, dass gegen Leute, die Kinderpornos öffentlich (!) verbreiten, einfach das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, aber gegen Tauss, der gegen Kinderpornoringe ermittelt hat, Anklage erhoben wird.

    http://politischernoob.wordpress.com/2009/08/10/darf-ursula-von-der-leyen-ungestraft-kinderpornografie-verbreiten/
    http://www.carechild.de/carechild/careblog/bundefamilienministerin_will_kinderpornos_verbreiten_548_154.html

    Da ist dann wohl klar, wer die echten Kinderschänder sind! 398 von ihnen haben sich bereits am 18. Juni geoutet, weitere werden vermutlich noch folgen.

  2. Re: Kinderpornos verbreiten = erlaubt; gegen Kinderpornos ermitteln = verboten

    Autor QQQ 09.09.09 - 18:29

    Wikifan schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > So lässt sich das gut zusammenfassen, dass gegen Leute, die Kinderpornos
    > öffentlich (!) verbreiten, einfach das Ermittlungsverfahren eingestellt
    > wird,

    Für diese Aussage alleine sollte man Dich in den Knast stecken. ;)

    > politischernoob.wordpress.com

    Ist jetzt eigentlich das Wettrennen, wer noch weniger Ahnung vom Recht hat, ausgebrochen?

  3. Re: Kinderpornos verbreiten = erlaubt; gegen Kinderpornos ermitteln = verboten

    Autor Wikifan 09.09.09 - 19:05

    Fakt ist, dass Ursula von der Leyen im Januar 2009 Journalisten Kinderpornos gezeigt hat. Daraufhin hat ein Berliner Strafanzeige gegen sie erstattet, aber das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Hier eine bessere Quelle:

    http://www.morgenpost.de/berlin/article1088198/Anzeige_gegen_Ursula_von_der_Leyen_eingestellt.html

    Warum darf jemand Kinderpornos verbreiten, ohne dafür belangt zu werden? Und warum wird jemand anderer belangt, der gegen Kinderpornographie ermittelt, weil es das BKA nicht hinbekommt? Es geht offenbar nur darum, jemanden aus dem Weg zu räumen, der unangenehme Fragen stellt. Um den Schutz von Kindern ging es nie.

  4. Re: Kinderpornos verbreiten = erlaubt; gegen Kinderpornos ermitteln = verboten

    Autor Wahlkampfmanöver 09.09.09 - 19:21

    > Autor: Wikifan
    > Warum darf jemand Kinderpornos verbreiten, ohne dafür belangt zu > werden?

    Trifft es wohl bei v.d.Leyen besser:
    Wer pornographische Schriften ... öffentlich ausstellt, ... vorführt oder sonst zugänglich macht

    Vielleicht sind der Staatsanwaltschaft aber nur die gleichen Maßstäbe ausgegangen. ;)

  5. Re: Kinderpornos verbreiten = erlaubt; gegen Kinderpornos ermitteln = verboten

    Autor Bratwurst Deluxe 09.09.09 - 20:01

    Wikifan schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Fakt ist, dass Ursula von der Leyen im Januar 2009 Journalisten
    > Kinderpornos gezeigt hat.

    ...

    > Warum darf jemand Kinderpornos verbreiten

    Lerne erst mal, was "verbreiten" überhaupt bedeutet.

  6. Re: Kinderpornos verbreiten = erlaubt; gegen Kinderpornos ermitteln = verboten

    Autor Lalaaaaaa 09.09.09 - 21:29

    Seit wann ist Handel mit Kinderpornos = gegen Kinderpornos ermitteln? Ist Nazipropaganda verbreiten = gegen Nazis ermitteln?

    Kommt ihr euch manchmal nicht selbst lächerlich vor mit diesen völlig absurden Ausreden?

  7. Re: Kinderpornos verbreiten = erlaubt; gegen Kinderpornos ermitteln = verboten

    Autor Bierfräse 09.09.09 - 23:11

    Bratwurst Deluxe schrieb:

    >> Warum darf jemand Kinderpornos verbreiten
    >
    > Lerne erst mal, was "verbreiten" überhaupt bedeutet.

    Wo ist Dein Problem?

    http://de.thefreedictionary.com/verbreiten

  8. Re: Kinderpornos verbreiten = erlaubt; gegen Kinderpornos ermitteln = verboten

    Autor Bierfräse 09.09.09 - 23:15

    Lalaaaaaa schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Seit wann ist Handel mit Kinderpornos = gegen Kinderpornos ermitteln? Ist
    > Nazipropaganda verbreiten = gegen Nazis ermitteln?
    >
    > Kommt ihr euch manchmal nicht selbst lächerlich vor mit diesen völlig
    > absurden Ausreden?

    Seit wann ist "Weitergeben" == "Handel"?

  9. Re: Kinderpornos verbreiten = erlaubt; gegen Kinderpornos ermitteln = verboten

    Autor Bierfräse 09.09.09 - 23:32

    Lalaaaaaa schrieb:

    > Ist Nazipropaganda verbreiten = gegen Nazis ermitteln?

    Boah. Ist "googlen" denn so schwer? Schon mal was von V-Mann-Affäre gehört? Derer gab es zahlreiche.

    http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2002/0803/brandenburg/0011/index.html
    http://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/mv692.html
    http://www.123recht.net/V-Mann-Aff%C3%A4re-NPD-Verbotsverfahren-wackelt--__a2285.html

    Polemik will gelernt sein...

  10. Re: Kinderpornos verbreiten = erlaubt; gegen Kinderpornos ermitteln = verboten

    Autor Trollfeeder 10.09.09 - 14:58

    Ha, da ist mir fast einer entkommen. Du sitzt doch neben Lalaaaaa am Schreibtisch, oder? Ich dachte die Erklärung was verbreiten heißt hätte im anderen Thread schon genügt. Nein der Herr Bratwurst muss nochmal die Klappe aufreissen und weitertrollen.

    Komm, komm gibt feines Happi Happi. Ab auf die Wiese!

  11. Re: Kinderpornos verbreiten = erlaubt; gegen Kinderpornos ermitteln = verboten

    Autor jkjaksj 10.09.09 - 18:00

    Wikifan schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    Fresse halten, Kinderfiki! du bist hier eh als Kinderschänder bekannt! der gegen VDS und gegen KiPo-Sperren ist!

  12. Re: Kinderpornos verbreiten = erlaubt; gegen Kinderpornos ermitteln = verboten

    Autor Wikifan 10.09.09 - 19:48

    jkjaksj schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > du bist hier eh als Kinderschänder bekannt! der
    > gegen VDS und gegen KiPo-Sperren ist!

    Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, seit der Wiedervereinigung de facto die Verfassung des gesamtdeutschen Staates, wurde mit dem Ziel verfasst, das deutsche Volk vor staatlicher Willkür und dem Auferstehen eines weiteren nationalsozialistischen oder anderweitigen Unrechtregimes zu schützen. Nach der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft haben die Gründerväter des Grundgesetzes im Winter 1948 die dauerhafte friedliche und demokratische Ordnung Deutschlands als souveränem Staat sicherzustellen, was zu einer der fortschrittlichsten Verfassungen der Welt und zu der laut Helmut Schmidt besten Verfassung, die ein deutscher Staat jemals hatte, geführt hat.

    Die nationalsozialistische Herrschaft gründete sich vor allem auf Überwachung und staatlichen Terror sowie eine eigene Staatsreligion. Die Trennung von Kirche und Staat, die Maßnahmen gegen staatliche Zensur und Überwachung und die Herrschaft des Volkes über den Staat bis hin zu dem Punkt, an dem der Staat an sich keine Existenzberechtigung ohne den Willen des Volkes hat, sind daraus entstanden.

    Die Aushöhlung jener Gesetze, die fortschreitende Überwachung von deutschen Bürgern, die Auslandseinsätze der Bundeswehr sind Dinge, die die Gründerväter dieses Staates niemals zugelassen hätten. Jedes einzelne dieser Gesetze führt uns näher heran an eine erneute Diktatur. Es sind nicht 55 Millionen Menschen dafür gestorben, dass sich die Geschichte nur ein paar Jahrzehnte später wiederholt, sondern damit Deutschland nie wieder eine Bedrohung für die Menschheit oder das eigene Volk darstellt.

    Die industrielle Vernichtung von Leben war zu ihrer Zeit eine Revolution des Völkermordes. Sicherlich gab es schlimmere Diktatoren als Hitler - man denke an Mao oder Stalin -, aber die Maschinerie, die von nationalsozialistischen Organisationen erschaffen wurde, ist in der gesamten Menschheitsgeschichte einzigartig. Wir haben auch sieben Jahrzehnte später die Verantwortung gegenüber jenen Millionen von Zivilisten, die von Feinden der Freiheit brutal ermordet wurden, dass solche Verbrechen weiterhin gesühnt werden und dass sie sich nie wieder wiederholen können.

    Es ist die Pflicht eines jeden Deutschen, den Kampf für Bürgerrechte aufzunehmen, die Freiheit des deutschen Volkes zu sichern und gegen jegliche Überwachung vorzugehen.

    Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben
    an deines Volkes Auferstehn.
    Lass diesen Glauben dir nicht rauben
    nach allem, allem, was geschehn.
    Und handeln sollst du so, als hinge
    von dir und deinem Tun allein
    das Schicksal ab der deutschen Dinge
    und die Verantwortung wär dein.
    - Albert Matthäi

    Über Länder, Grenzen, Zonen
    hallt ein Ruf, ein Wille nur.
    Überall wo Deutsche wohnen,
    zu den Sternen dringt der Schwur.
    Niemals werden wir uns beugen,
    nie Gewalt für Recht ansehen.
    Deutschland, Deutschland über alles
    und das Reich wird neu erstehen.
    - Frank Rennicke
    Übrigens: Schande über die NPD, die dieses Zitat verwendet, ohne die Bedeutung zu kennen! Diese Strophe ist eine Aufforderung, gegen Gewaltherrschaften, wie die nationalsozialistische, als ein Volk, als ein Mann, vorzugehen. Das Reich bezieht sich nicht, wie von tumben Nazi-onaldemokraten suggeriert, auf das sogenannte Dritte Reich, sondern auf das deutsche Reich, das ab 1871 existiert hat und in der Tat nach dem Zweiten Weltkrieg als Vorreiter von Demokratie und Menschenrechten wieder neu erstanden ist. Wir können stolz darauf sein, dass wir eine Nation sind, die aus ihren Aschen wiederauferstanden ist, aber wir können uns nicht darauf ausruhen, wenn Bedrohungen für die Demokratie wie Überwachungswahn, neu erwachender Nationalsozialismus, Kommunismus, Lobbyismus und ausufernder Terrorwahn die Festen bedrohen, die im Winter 1948 erschaffen und im Mai 1949 verkündet wurden. Unsere Nation darf nie wieder von Feinden von Demokratie und Freiheit zerstört werden.

    Einigkeit und Recht und Freiheit
    für das deutsche Vaterland.
    Danach lasst uns alle streben
    brüderlich mit Herz und Hand.
    Einigkeit und Recht und Freiheit
    sind des Glückes Unterpfand.
    Blüh im Glanze dieses Glückes,
    blühe, deutsches Vaterland!
    - Deutsche Nationalhymne

    In diesem Sinne,
    guten Abend!

  13. Re: Kinderpornos verbreiten = erlaubt; gegen Kinderpornos ermitteln = verboten

    Autor Dr.Who 30.09.09 - 11:43

    Unglaublich was manche Leute hier für einen Scheiss vom Stapel lassen!

    Verbreiten i.S.d §184b I Nr.1 StGB liegt vor, wenn die Schrift in ihrer Substanz, an eine vom Täter nicht mehr individualisierbare Vielzahl anderer Personen weitergibt, wobei es auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Dritten nicht ankommen soll.
    Ein "Zeigen" ist demnach kein Verbreiten und wir auch ansonsten nicht von §184b StGB erfasst!
    Auch eine Drittbesitzverschaffung nach §184b II StGB scheidet mangels Schriftbegriffs aus.
    Es bleibt letzlich eine Besitzstrafbarkeit nach §184b IV S.2.

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