"§ 13 Abs. 6 TMG bestimmt: Der Diensteanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren."
Mal wieder eine illegale Vorderung aus der Ecke der Staatsschützern.
Darf man die eigentlich Staatssicherheit nennen? Schließlich schützen sie Politiker (den Staat) vor dem Volk, nicht das Volk und die Verfassung vor unseren Politikern (dem Staat).
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Die Polizei schlägt vor die Gesetze zu brechen?
Ich dachte solche kriminellen Vorschläge machen nur Politiker ;-)
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Facebook ist aber kein Deutsches Unternehmen. Da greifen die Deutschen Gesetze doch nicht.
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redbullface schrieb:
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> Facebook ist aber kein Deutsches Unternehmen. Da greifen die Deutschen
> Gesetze doch nicht.
Aber die Polizei zeigt allein das sie durch diesen Vorschlag weder selbst die Deutschen Gesetzte kennen noch das sie nicht wissen das Facebook niemals eine "Ausländische" Strafverfolgungsbehörde für voll nehmen wird.
In sofern für die Deutsche Polizei (auch wenn es nur die jungen sind) gelten die Deutschen Gesetzte das heißt wenn sie einen Vorschlag machen dann müssen sie diese auch einhalten
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Falkentavio schrieb:
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> Darf man die eigentlich Staatssicherheit nennen?
Nein. Sonst treten sie dir die Tür ein wegen Beamtenbeleidigung und Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole.
2 mal bearbeitet, zuletzt am 16.08.12 00:51 durch kmork.
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