Einerseits will die "...GStA Dresden laut Focus nun Strafverfahren gegen Nutzer von Kino.to einleiten..",
andererseits sagt (oder "droht indirekt", wies im Artikel so schön heißt) GVU-Chef Matthias Leonardy
"..Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen.."
Sollen die Verfahren nun eingeleitet werden, weil die Nutzer kriminell sind, oder weil sie Kriminelle unterstützen?
Oder gelten da für Nutzer von kinoX.to andere Regeln, als für die ehemaligen Nutzer von kino.to?
Ist zwar unschön, aber ich antworte mir mal selbst. :D
...weil sie Kriminelle unterstützt haben.
Wie hier
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zahlende-Kino-to-Nutzer-im-Visier-der-Staatsanwaltschaft-1433503.html
im letzten Absatz zu lesen ist, "..habe man nicht vor, aus diesem Streaming-Konsum Urheberrechtsverletzungen herzuleiten.."
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