1. Foren
  2. » Kommentare
  3. » Politik/Recht
  4. » Alle Kommentare zum Artikel
  5. » Paypal: Nutzern von Kino.to…

Solch ein Präzedenzfall könnte nicht absehbare Folgen haben.

Anzeige
  1. Thema

Neues Thema Ansicht wechseln


  1. Solch ein Präzedenzfall könnte nicht absehbare Folgen haben.

    Autor phex 13.02.12 - 10:08

    "Der Richter Mathias Winderlich wies in seinem Urteil darauf hin, dass sich jeder Nutzer von illegalen Streamingportalen bewusst sein müsse, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne."

    Ich habe das so ähnlich schonmal geschrieben.
    Mit dem Urteil wird Nutzern von Streaming allgemein unterstellt, dass sie in der Lage wären, unerlaubt zu vervielfältigen. Im Grunde ist es dabei egal, woher die Filme stammen. Auch bei DVDs oder Bluerays wird "gestreamt".
    Wie lange wird es dann wohl noch dauern, bis intensive Videothekennutzer in das Kreuzfeuer der Justiz geraten?

    Und was das Durchsuchen von Festplatten betrifft. Die eigenen Festplatten einfach sofort in den Müll bzw. demontiert ins Feuer zu werfen, um eine Nachvollziehbarkeit unmöglich zu machen, ist kostengünstiger als verklagt zu werden. Wer wirklich etwas zu verbergen hat, dessen Datenträger existieren in diesem Moment doch schon gar nicht mehr. Die ganze Sache ist dementsprechend vollkommen lächerlich.

  2. Re: Solch ein Präzedenzfall könnte nicht absehbare Folgen haben.

    Autor tyraenor 13.02.12 - 10:16

    phex schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Wie lange wird es dann wohl noch dauern, bis intensive Videothekennutzer in
    > das Kreuzfeuer der Justiz geraten?

    Mit dem Unterschied, dass man hier legal gehandelt und dafür rechtmäßig bezahlt hat. Es gibt schließlich extra Medien die für den Verleih vorgesehen, also bei der Videothek anders lizenziert ist.

  3. Re: Solch ein Präzedenzfall könnte nicht absehbare Folgen haben.

    Autor phex 13.02.12 - 10:28

    tyraenor schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > phex schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    >
    > > Wie lange wird es dann wohl noch dauern, bis intensive Videothekennutzer
    > in
    > > das Kreuzfeuer der Justiz geraten?
    >
    > Mit dem Unterschied, dass man hier legal gehandelt und dafür rechtmäßig
    > bezahlt hat. Es gibt schließlich extra Medien die für den Verleih
    > vorgesehen, also bei der Videothek anders lizenziert ist.

    Das stimmt einerseits, spielt für die Möglichkeit zum Kopieren aber keine Rolle, denn die Streamingnutzer werden nicht angeklagt, den Dienst genutzt zu haben, sondern es wird unterstellt sie hätten die Streams kopieren können. Das ist ein nicht unwesentlicher Unterschied. Dass das Angebot nicht legal war, ist dabei kein Argument, da nicht die Nutzung als rechtswidrig definert wird.

    In der Videothek erwirbt man außerdem auch nicht das Recht zu Verfältigen, lediglich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht, genausowenig wie jemand der ein Portal genutzt hat den Stream zur unterlaubten Weiternutzung behalten haben muss.



    3 mal bearbeitet, zuletzt am 13.02.12 10:32 durch phex.

  4. Re: Solch ein Präzedenzfall könnte nicht absehbare Folgen haben.

    Autor phex 13.02.12 - 11:35

    Eine Klage, die auf der Grundlage basiert ein Stream könne vervielfältigt bzw. behalten worden sein müsste demnach abgewiesen werden.
    Der einzige Grund, dass so ein Unfug als Klage angenommen wird bzw. in Urteilen solche Passagen auftauchen ist der unerschöpfbare finanzielle Atem der Contentindustrie, die wieder und wieder neu klagen würde, bis es irgendwie durchkommt oder ihnen jemand zustimmt.



    2 mal bearbeitet, zuletzt am 13.02.12 11:37 durch phex.

  5. Re: Solch ein Präzedenzfall könnte nicht absehbare Folgen haben.

    Autor Trockenobst 13.02.12 - 11:51

    phex schrieb:

    > In der Videothek erwirbt man außerdem auch nicht das Recht zu Verfältigen,
    > lediglich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht, genausowenig wie jemand
    > der ein Portal genutzt hat den Stream zur unterlaubten Weiternutzung
    > behalten haben muss.

    Wenn ich mir die Kumpels ansehe, die 1000 DVDs im Regal haben auf denen
    eine riesige Staubschicht liegt, muss ich mir bei +1000 Neuerscheinungen im
    Jahr wirklich die Frage stellen warum ich die DVD "kopieren" muss.

    Speziell wenn ich bei 1,50¤ pro Film auch nicht so den großen Verlust sehe
    wenn der Kumpel auch den Obolus entrichtet. Sicherlich, einmal im Jahr ist
    dann schon mal ein oder zwei dabei, wo man dann aber die Szene die man
    witzig findet rippt. Aber ich muss hier nicht den Contentversorger für komische
    Leute spielen, wo die Copystation 24h läuft.

    Ein Kollege von mir wollte mir mal eine 2TB Platte mit DivxRips antun. Da dachte
    ich mir auch: wann soll ich die jemals alle sehen? Wenn ich mal 10 Jahre Frei hab?

  6. Re: Solch ein Präzedenzfall könnte nicht absehbare Folgen haben.

    Autor digestif 13.02.12 - 11:56

    Ach, das sind doch nichts anderes als leere Drohungen von dieser (achtung, Privatmeinung) Verbrecherbande GVU.
    Was wollen sie den Leuten denn vorwerfen? Es ist ja nur bekannt, dass sie was bezahlt haben und nicht was und wieviel sie angeschaut haben, das wurde überhaupt nicht gespeichert.
    Man wirft den Leuten also vor unbekanntes illegales Material in unbekannter Menge konsumiert zu haben. Na viel Glück, da muss sich selbst eine GVU anstrengen das durchzuprügeln.

  7. Re: Solch ein Präzedenzfall könnte nicht absehbare Folgen haben.

    Autor hschu 13.02.12 - 14:51

    phex schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Und was das Durchsuchen von Festplatten betrifft. Die eigenen Festplatten
    > einfach sofort in den Müll bzw. demontiert ins Feuer zu werfen, um eine
    > Nachvollziehbarkeit unmöglich zu machen, ist kostengünstiger als verklagt
    > zu werden.
    Dann wird halt die brandneue Platte beschlagnahmt, und der kino.to-Kunde hätte dann 3 statt einer Platte gekauft, um eine zu benutzen zu können.
    Viel kostengünstiger wäre es, die Festplatte einfach komplett zu verschlüsseln. Das ist das gute Recht von jedem in Deutschland! Ein Verfassungsrichter hat sogar vor einiger Zeit in einem Interview zur Onlinedurchsuchung noch einmal darauf hingewiesen. Man muss sich überhaupt nicht schlecht fühlen dabei.

Neues Thema Ansicht wechseln


Entschuldigung, nur registrierte Benutzer dürfen in diesem Forum schreiben. Klicken Sie hier um sich einzuloggen


Meistgelesen
  1. Libreoffice

    "Wir wollen Nutzer in die ODF-Welt ziehen"

  2. Browser

    Kauft Facebook Opera?

  3. Datenschutz

    Neue EU-Regeln zu Cookies treten in Kraft

  4. Samsung Galaxy S3

    Siri braucht sich nicht zu fürchten

  5. Schmerzlos

    MIT-Forscher entwickeln Injektor mit Lorentzkraft-Antrieb


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51

  2. Kommentare: 168 | letzter Beitrag 14:48 Uhr

  3. Kommentare: 94 | letzter Beitrag 26.05. 19:45

  4. Kommentare: 68 | letzter Beitrag 14:48 Uhr

  5. Kommentare: 64 | letzter Beitrag 26.05. 17:51

Mehr



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Lollipop Chainsaw angespielt: Blond und brutal
Lollipop Chainsaw angespielt
Blond und brutal

Der japanische Spieldesigner Goichi Suda - Fans sagen schlicht "Suda 51" - ist für schräge Actionspiele bekannt. Sein nächstes Werk schickt ein scheinbar braves Schulmädchen in den Kampf gegen Zombies.

  1. Spielepublisher in Not dtp Entertainment meldet Insolvenz an
  2. US-Umsätze im März 2012 Spielemarkt schrumpft weiter
  3. Starlight Inception Lucas-Arts-Veteran kämpft für das Weltraum-Action-Genre

Samsung XE300: Google Chromebox versehentlich ausgeliefert
Samsung XE300
Google Chromebox versehentlich ausgeliefert

Weitgehend unbemerkt hat der US-Händler Tigerdirect die ersten Chromebox-Systeme von Google ausgeliefert. Für 330 US-Dollar bekommt der Nutzer recht gute Hardware in Nettop-Form, die sehr viel leistungsfähiger ist als die des Chromebook mit ChromeOS.

  1. Googles Aura Chromium OS mit klassischem Desktop

IMHO: Gema und Youtube - der Kampf ums Urheberrecht
IMHO
Gema und Youtube - der Kampf ums Urheberrecht

Nach der Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Youtube und Gema fühlten sich beide Seiten als Gewinner. In Wahrheit gibt es aber nur einen Verlierer, bloggt Medienrechtsexperte Thomas Hoeren: die Gema.

  1. Kulturelles Gedächtnis Wie speichern wir das Internet?
  2. Urheberechtsdebatte Piratenpartei legt Zehnpunktekatalog vor
  3. Urheberrecht SPD plädiert für "Vergüten statt verbieten"

  1. Blackberry: RIM plant Massenentlassungen
    Blackberry
    RIM plant Massenentlassungen

    RIM soll in den kommenden Tagen erneut einen massiven Stellenabbau ankündigen. "Ich habe herausgefunden, welche Teile ich in meinem Puzzle nicht mehr benötige", sagte Firmenchef Thorsten Heins.

  2. Browser: Kauft Facebook Opera?
    Browser
    Kauft Facebook Opera?

    Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

  3. Datenschutz: Neue EU-Regeln zu Cookies treten in Kraft
    Datenschutz
    Neue EU-Regeln zu Cookies treten in Kraft

    Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.


  1. 13:23

  2. 14:48

  3. 14:29

  4. 14:24

  5. 12:30

  6. 12:23

  7. 18:49

  8. 18:33