"Der Richter Mathias Winderlich wies in seinem Urteil darauf hin, dass sich jeder Nutzer von illegalen Streamingportalen bewusst sein müsse, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne."
Ich habe das so ähnlich schonmal geschrieben.
Mit dem Urteil wird Nutzern von Streaming allgemein unterstellt, dass sie in der Lage wären, unerlaubt zu vervielfältigen. Im Grunde ist es dabei egal, woher die Filme stammen. Auch bei DVDs oder Bluerays wird "gestreamt".
Wie lange wird es dann wohl noch dauern, bis intensive Videothekennutzer in das Kreuzfeuer der Justiz geraten?
Und was das Durchsuchen von Festplatten betrifft. Die eigenen Festplatten einfach sofort in den Müll bzw. demontiert ins Feuer zu werfen, um eine Nachvollziehbarkeit unmöglich zu machen, ist kostengünstiger als verklagt zu werden. Wer wirklich etwas zu verbergen hat, dessen Datenträger existieren in diesem Moment doch schon gar nicht mehr. Die ganze Sache ist dementsprechend vollkommen lächerlich.
phex schrieb:
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> Wie lange wird es dann wohl noch dauern, bis intensive Videothekennutzer in
> das Kreuzfeuer der Justiz geraten?
Mit dem Unterschied, dass man hier legal gehandelt und dafür rechtmäßig bezahlt hat. Es gibt schließlich extra Medien die für den Verleih vorgesehen, also bei der Videothek anders lizenziert ist.
tyraenor schrieb:
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> phex schrieb:
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> > Wie lange wird es dann wohl noch dauern, bis intensive Videothekennutzer
> in
> > das Kreuzfeuer der Justiz geraten?
>
> Mit dem Unterschied, dass man hier legal gehandelt und dafür rechtmäßig
> bezahlt hat. Es gibt schließlich extra Medien die für den Verleih
> vorgesehen, also bei der Videothek anders lizenziert ist.
Das stimmt einerseits, spielt für die Möglichkeit zum Kopieren aber keine Rolle, denn die Streamingnutzer werden nicht angeklagt, den Dienst genutzt zu haben, sondern es wird unterstellt sie hätten die Streams kopieren können. Das ist ein nicht unwesentlicher Unterschied. Dass das Angebot nicht legal war, ist dabei kein Argument, da nicht die Nutzung als rechtswidrig definert wird.
In der Videothek erwirbt man außerdem auch nicht das Recht zu Verfältigen, lediglich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht, genausowenig wie jemand der ein Portal genutzt hat den Stream zur unterlaubten Weiternutzung behalten haben muss.
3 mal bearbeitet, zuletzt am 13.02.12 10:32 durch phex.
Eine Klage, die auf der Grundlage basiert ein Stream könne vervielfältigt bzw. behalten worden sein müsste demnach abgewiesen werden.
Der einzige Grund, dass so ein Unfug als Klage angenommen wird bzw. in Urteilen solche Passagen auftauchen ist der unerschöpfbare finanzielle Atem der Contentindustrie, die wieder und wieder neu klagen würde, bis es irgendwie durchkommt oder ihnen jemand zustimmt.
2 mal bearbeitet, zuletzt am 13.02.12 11:37 durch phex.
phex schrieb:
> In der Videothek erwirbt man außerdem auch nicht das Recht zu Verfältigen,
> lediglich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht, genausowenig wie jemand
> der ein Portal genutzt hat den Stream zur unterlaubten Weiternutzung
> behalten haben muss.
Wenn ich mir die Kumpels ansehe, die 1000 DVDs im Regal haben auf denen
eine riesige Staubschicht liegt, muss ich mir bei +1000 Neuerscheinungen im
Jahr wirklich die Frage stellen warum ich die DVD "kopieren" muss.
Speziell wenn ich bei 1,50¤ pro Film auch nicht so den großen Verlust sehe
wenn der Kumpel auch den Obolus entrichtet. Sicherlich, einmal im Jahr ist
dann schon mal ein oder zwei dabei, wo man dann aber die Szene die man
witzig findet rippt. Aber ich muss hier nicht den Contentversorger für komische
Leute spielen, wo die Copystation 24h läuft.
Ein Kollege von mir wollte mir mal eine 2TB Platte mit DivxRips antun. Da dachte
ich mir auch: wann soll ich die jemals alle sehen? Wenn ich mal 10 Jahre Frei hab?
Ach, das sind doch nichts anderes als leere Drohungen von dieser (achtung, Privatmeinung) Verbrecherbande GVU.
Was wollen sie den Leuten denn vorwerfen? Es ist ja nur bekannt, dass sie was bezahlt haben und nicht was und wieviel sie angeschaut haben, das wurde überhaupt nicht gespeichert.
Man wirft den Leuten also vor unbekanntes illegales Material in unbekannter Menge konsumiert zu haben. Na viel Glück, da muss sich selbst eine GVU anstrengen das durchzuprügeln.
phex schrieb:
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> Und was das Durchsuchen von Festplatten betrifft. Die eigenen Festplatten
> einfach sofort in den Müll bzw. demontiert ins Feuer zu werfen, um eine
> Nachvollziehbarkeit unmöglich zu machen, ist kostengünstiger als verklagt
> zu werden.
Dann wird halt die brandneue Platte beschlagnahmt, und der kino.to-Kunde hätte dann 3 statt einer Platte gekauft, um eine zu benutzen zu können.
Viel kostengünstiger wäre es, die Festplatte einfach komplett zu verschlüsseln. Das ist das gute Recht von jedem in Deutschland! Ein Verfassungsrichter hat sogar vor einiger Zeit in einem Interview zur Onlinedurchsuchung noch einmal darauf hingewiesen. Man muss sich überhaupt nicht schlecht fühlen dabei.
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