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GG Artikel 20 Absatz 4!

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  1. GG Artikel 20 Absatz 4!

    Autor Dadie 06.02.12 - 17:19

    Ein Mann mit einer gewissen Macht hat öffentlich gedroht und versprochen gegen die feie Kommunikation im Internet vorzugehen. Diese freie Kommunikation ist aber ein Grundpfeiler der Demokratie und heute mehr den je unersetzlich.

    Ich halte Artikel 20 Absatz 4 des GG daher in diesem Fall gegeben. Eine Meinung haben ist schön und gut, wer aber in einem wichtigen und mächtigen Amt ist und gleichzeitig die Demokratie untergraben will hat Widerstand zu erleiden.

    Vielleicht war die Aktion etwas extrem. Aber wir können nicht alle 2 Wochen irgendwo in Deutschland demonstrieren weil man wieder irgendein Politiker unsere Demokratie angreift.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 06.02.12 17:20 durch Dadie.

  2. Re: GG Artikel 20 Absatz 4!

    Autor cyzz 06.02.12 - 18:01

    +1

  3. Re: GG Artikel 20 Absatz 4!

    Autor kmork 06.02.12 - 21:57

    Dito. Das Fernmeldegeheimnis ist quasi außer Kraft gesetzt, gegen Bundestagsabgeordnete, Demonstranen und sonstige Oppositionelle werden Stasimethoden eingesetzt, mit Trojanern wird in den privaten Lebensbereich eingedrungen und die Möglichkeit offengehalten, darüber auch falsches Beweismaterial unterzuschieben

  4. Re: GG Artikel 20 Absatz 4!

    Autor t_e_e_k 07.02.12 - 13:04

    kmork schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Dito. Das Fernmeldegeheimnis ist quasi außer Kraft gesetzt, gegen
    > Bundestagsabgeordnete, Demonstranen und sonstige Oppositionelle werden
    > Stasimethoden eingesetzt, mit Trojanern wird in den privaten Lebensbereich
    > eingedrungen und die Möglichkeit offengehalten, darüber auch falsches
    > Beweismaterial unterzuschieben

    hey...nichts gegen die überwachung der linken...man sollte es nur a) auf alle parteien ausdenen und b) die daten öffentlich machen.

  5. Re: GG Artikel 20 Absatz 4!

    Autor pxxsxx 07.02.12 - 13:36

    Art. 20 Abs. 4 GG:
    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Also nur wenn keine andere (legale) Abhilfe möglich ist. Das wäre in letzter Instanz das Verfassungsgericht. Wurde nicht bis dorthin gegangen, ist das Vorgehen illegal und nicht mit Art. 20 Abs. 4 GG zu begründen. Irgendwie kommen mir die ganzen Aktionen in letzter Zeit vor wie ein Lynchmob, der von Haus zu Haus zieht und "HEXE, HEXE!!!" schreit...

    Ganz ehrlich, man kann sich nicht auf das Grundgesetz berufen und es gleichzeitig mit Füßen treten.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 07.02.12 13:37 durch pxxsxx.

  6. Re: GG Artikel 20 Absatz 4!

    Autor -CK- 08.02.12 - 04:04

    Dann erkläre mir doch mal bitte, wie ich als Otto Normal bis zum Verfassungsgericht bringen kann, sodass .a) noch in diesem Jahrhundert eine Entscheidung fällt (und so lange darf ungestraft gewütet werden) und ich b) nicht mehr Kredit dafür aufnehmen muss, als meiner ganzen Familie zugestanden wird.
    Es gibt in Deutschland keine praktizierte Rechtsstaatlichkeit. Wie will man also über die Gerichte an sein Recht kommen? Recht bekommt in Deutschland bei Klagen ausschließlich der, der es sich leisten kann, bei Verteidigungen oftmals der, der mehr Geld hat.

  7. Re: GG Artikel 20 Absatz 4!

    Autor pxxsxx 08.02.12 - 09:15

    Wenn man mit seiner Meinung nicht alleine ist, findet sich da schon ein praktikabler Weg.

    snafu

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