Irgendwie muss doch langsam mal dem letzten aufgefallen sein, dass man seitens der Regierung nach und nach alle Randgruppen mit potential zur Bemitleidung zur Rechtfertigung irgend welcher grenz-wertigen Gesetze heranzieht.
Da ist auf jeden Fall noch jede Menge potential drin.
Wenn der Schutz der Kinder zur Netzsperre herhalten musste (klingt, bezogen auf die derzeitigen Geschehnisse, eigentlich schon fast makaber) und nun Vermisste zur Vorratsdatenspeicherung, gibt es doch sicher noch Aufgaben für den Rollstuhlfahrer, Bettlägerigen und Aidskranken.
Während der Rollstuhlfahrer Pate für ein Gesetz zur Kameraüberwachung von Bordsteinkanten und anderer kritischer Gefahrenzonen des öffentlichen Raumes sein und der Bettlägrige zur Überwachung der heimischen Schlafgemächer herhalten könnte, wäre der Aidskranke z.B zur Einführung der Überwachung diverser Kopulationspraktiken außerhalb der heimischen 4 Wände wie z.B Autobahnparkplätzen eine gute Galionsfigur, mit der man ins Rennen gehen könnte. Denn spätestens seit Nadja Benaissa von den No Angeles könnte man hier herhöhten Handlungsbedarf zur besseren Aufklärung erkennen.
Ach ja - Da gibt es ja auch immer noch die Gewalt und im schlimmsten Fall Vergewaltigung in der Ehe. Damit könnte man die Überwachung der Räumlichkeiten verargumentieren, die nicht durch die Bettlägrigkeits- und Rollstuhlfaherergesetze erfasst werden. (z.B. Kammern die zu klein für Rollstühle, oder Kellerräume, die nie ein Bettlägriger erreichen könnte).
Schwupp und jeder, außer dem BVG und den renitenten Datenschützern der Piratenpartei hat Verständnis für die totale Überwachung.
Es ist im Übrigen durch aus möglich, dass sich hier ein wenig Ironie oder gar Sarkasmus verbirgt.
Lösch das sofort... Wenn das Internetausdrucker wie Brüderle oder vdL lesen, haben die schon scheller ihren Sekretär gerufen und ihn ausgefragt, ob es gute Aussichten gibt, solche Gesetze durchzudrücken, bevor du den Eintrag postest...
Paragraph 1, Absatz vom VerschG beschreibt vermisst/verschollen wie folgt: "(1) Verschollen ist, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne daß Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist, sofern nach den Umständen hierdurch ernstliche Zweifel an seinem Fortleben begründet werden."
was ist 'laengere Zeit'? und was, wenn jemand nicht gefunden werden will? Gab doch mal sowas vonwegen informationelle Selbstbestimmung, wogegen das Gesetz wieder verstossen wuerde.
Stalker, welche die faehrte zum Opfer verloren haben, koennten das opfer als vermisst melden - kann man gleich jeden Bundesbuerger GPS einpflanzen
Logisch. Jetzt wo fast täglich neue Horror-Meldungen von Kirchen und Kindesmissbrauch erscheinen, hat die CHRISTLICH Demokratische Union ein schlechtes Standbein...
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