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WHAT?

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  1. WHAT?

    Autor Hanmac 16.03.12 - 19:34

    war das nicht normalerweise genau umgekehrt das der der böse ist welcher es überhaupt zur verfügung stellt?

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  2. Re: WHAT?

    Autor tbol.inq 16.03.12 - 19:53

    Für Geld macht die GEMA alles!
    Sogar Hochladen von Urheberrechtlich geschützten Inhalten ist jetzt legal, insofern man niemanden den Link gibt. Wie blöd kann man denn sein?

    Naja, wer die Kulturflatrate verpasst hat...

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  3. Re: WHAT?

    Autor grorg 16.03.12 - 19:58

    tbol.inq schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Sogar Hochladen von Urheberrechtlich geschützten Inhalten ist jetzt legal,
    > insofern man niemanden den Link gibt. Wie blöd kann man denn sein?
    War doch schon lange so, solange man keine Kopierschutzmaßnahmen umgeht ist ein persönliches Backup rechtlich einwandfrei.

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  4. Re: WHAT?

    Autor Remy 16.03.12 - 20:41

    Auf der eigenen Festplatte darf man schließlich auch Kopien anlegen, wieso also nicht auch bei einem externen Anbieter?

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  5. Re: WHAT?

    Autor Wahrheitssager 16.03.12 - 20:57

    > War doch schon lange so, solange man keine Kopierschutzmaßnahmen umgeht ist ein persönliches Backup rechtlich einwandfrei.

    Das stimmt nicht ganz. Ein persönliches Backup gilt auch dann als perönliches Backup, wenn man den Kopierschutz umgeht.

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  6. Re: WHAT?

    Autor neocron 17.03.12 - 00:30

    Wahrheitssager schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > > War doch schon lange so, solange man keine Kopierschutzmaßnahmen umgeht
    > ist ein persönliches Backup rechtlich einwandfrei.
    >
    > Das stimmt nicht ganz. Ein persönliches Backup gilt auch dann als
    > perönliches Backup, wenn man den Kopierschutz umgeht.
    nur ist das erstellen dann eine straftat!
    geregelt in § 95a des Urheberrechtsgesetzes

    "(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."
    du darfst auch fuer privatkopien einen wirksamen kopierschutz NICHT umgehen!

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  7. Re: WHAT?

    Autor Hanmac 17.03.12 - 09:18

    ich finde da immer witzig wie man denn eine Kopie erstellen soll wenn die Maßnahme SO "wirksam" ist ....

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  8. Re: WHAT?

    Autor benji83 17.03.12 - 10:21

    Klar und man erwirbt ja auch nicht die Musik/Filme/Software sondern nur beschränkte Nutzungsrechte daran :)

    Und dann wunderts die neokonservativen Fortschrittsverweigerer das sich die breite Masse einen feuchten Dreck um geltenes Recht schert. Die Legislative tut/tat sich imho mit solchen Quatsch keinen Gefallen da sie dadurch an Glaubwürdigkeit einbüßt.

    Wenn es in der Praxis verboten ist Sicherheitskopien zu machen dann war ich früher kriminell, aber halb so wild das kümmert niemanden, ist fast jeder heutzutage.

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  9. Re: WHAT?

    Autor neocron 17.03.12 - 10:49

    das liegt an deiner definition von wirksam ...

    es ist aber meiner Meinung nach gar nicht so schwierig, weil es ja bereits einen Hinweis im Gesetzestext gibt:
    "soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt"
    Sprich, wenn ich probleme beim kopieren habe, und wissentlich und in voller absicht UM diesen kopierschutz zu umgehen ein drittprogramm benutzen muss, ist die Sache relativ klar!
    Wenn ich aber analog eine kopie erstelle, sprich das abgespielte wieder aufnehme und speichere, habe ich nichts derartiges gemacht ...

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  10. Re: WHAT?

    Autor benji83 17.03.12 - 14:33

    > ist die Sache relativ klar!
    § 95a
    Schutz technischer Maßnahmen
    (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
    [..]

    Relativ klar ist eigentlich nur das sich dein aus dem Zusammenhang gerissener Quote darauf bezieht das jemand der offensichtlich unwissentlich den Kopierschutz umgeht nicht von diesem Gummigesetz betroffen ist. Nach meinem Textverständnis bezieht sich dein Quote nicht auf die Definition von Wirksam.

    > Wenn ich aber analog eine kopie erstelle, sprich das abgespielte wieder
    > aufnehme und speichere, habe ich nichts derartiges gemacht ...
    Da würde ich nicht drauf wetten. Rechtssicherheit wurde wegprivatisiert. Gut möglich das einem ein Richter unterstellt das man dies getan hat um einen wirksamen technischen Kopierschutz zu umgehen.

    Was Wirksam ist wird im 2. Punkt beschrieben
    [..]
    (2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
    [..]
    Also alles und nichts, je nach Wetter, Sternzeichen und Einkommen des Angeklagten (bösen Zungen nach auch den des Richters).

    Pervers wirds mit 3 (zumindest dem 1. und 2. Unterpunkt die noch mehr Gummi in den Paragraphen pumpt)
    [..]
    (3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
    1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
    2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
    3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

    (4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege.


    Edit hat Gesetzestexte schön kursiv gemacht



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 17.03.12 14:37 durch benji83.

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  11. Re: WHAT?

    Autor neocron 17.03.12 - 15:35

    benji83 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > > ist die Sache relativ klar!
    > § 95a
    > Schutz technischer Maßnahmen
    > (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz
    > geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten
    > Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen
    > werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt
    > sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk
    > oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
    > [..]
    >
    > Relativ klar ist eigentlich nur das sich dein aus dem Zusammenhang
    > gerissener Quote darauf bezieht das jemand der offensichtlich unwissentlich
    > den Kopierschutz umgeht nicht von diesem Gummigesetz betroffen ist.
    richtig ... was eigentlich klar stellt, worauf man hinaus moechte! Eine wissentliche Umgehung, die Absichten, wen man verfolgt, sind fuer mich damit offensichtlich!

    > Nach
    > meinem Textverständnis bezieht sich dein Quote nicht auf die Definition von
    > Wirksam.
    deshalb habe ich es als Hinweis bezeichnet und ueberhaupt nicht von einer Definition gesprochen!

    >
    > > Wenn ich aber analog eine kopie erstelle, sprich das abgespielte wieder
    > > aufnehme und speichere, habe ich nichts derartiges gemacht ...
    > Da würde ich nicht drauf wetten. Rechtssicherheit wurde wegprivatisiert.
    > Gut möglich das einem ein Richter unterstellt das man dies getan hat um
    > einen wirksamen technischen Kopierschutz zu umgehen.
    was einem der richter unterstellt ist boogey ...
    gluecklicherweise muss die anklage dies auch beweisen ... was schwierig wird bei einer analogen kopie ...
    Ich glaube sogar, dass das gesetz so geformt wurde, eben WEIL es nicht gesagt werden soll, welcher Kopierschutz generell als "wirksam" gilt, sondern weil es versucht zu klaeren, ob ein Kopierschutz bzgl. einer art der Nutzung (oder Kopieerstellung) wirksam ist!
    Wenn ich das auf mein beispiel beziehe waere der Kopierschutz in dem falle nicht wirksam!
    denn er beinhaltet fuer diese(!!!) Nutzung des Originals keine "[...] Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie
    > Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus
    > zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels
    > sicherstellen, [...] "
    da hier das original ganz im normalen Sinne abgespielt wird!
    Dies meine laienhafte Interpretation ...

    >
    > Was Wirksam ist wird im 2. Punkt beschrieben
    > [..]
    > (2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien,
    > Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind,
    > geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte
    > Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht
    > genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen
    > sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder
    > eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem
    > Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie
    > Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus
    > zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels
    > sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
    > [..]
    > Also alles und nichts, je nach Wetter, Sternzeichen und Einkommen des
    > Angeklagten (bösen Zungen nach auch den des Richters).
    Sehe ich nicht so ...
    sicherlich gibt es wie in jedem Gesetz Interpretationsspielraeume ...
    jedoch sind diese meines Erachtens nicht so riesig, wie es einige hier darstellen!
    In meinem Beispiel wird durch die meisten Kopierschutze eben nichts unter Kontrolle gehalten ...


    >
    > Edit hat Gesetzestexte schön kursiv gemacht
    huebsch! dafuer bin ich jetzt hier zu faul :P

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  12. Re: WHAT?

    Autor Local_Horst 17.03.12 - 16:13

    neocron schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > [...]
    > was einem der richter unterstellt ist boogey ...
    > gluecklicherweise muss die anklage dies auch beweisen ... was schwierig
    > wird bei einer analogen kopie ...
    > ...

    Natürlich wird die Anklage versuchen zu beweisen, dass ein Kopierschutz umgangen wurde. Und was der Richter DANN bei der Urteilsfindung unterstellt, ist keineswegs boogey...

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  13. Re: WHAT?

    Autor altavista 17.03.12 - 16:19

    neocron schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > das liegt an deiner definition von wirksam ...
    >
    > es ist aber meiner Meinung nach gar nicht so schwierig, weil es ja bereits
    > einen Hinweis im Gesetzestext gibt:
    > "soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein
    > muss, dass die Umgehung erfolgt"
    > Sprich, wenn ich probleme beim kopieren habe, und wissentlich und in voller

    ich hab nie probleme mit Kopien machen - ich benuetz nur Programme, wo Probleme erst gar nicht auftreten - und wenn bei Clonecd (oder irgendein andered Kopierprogramm das man wegen seiner Zuverlaessigkeit mit Fehlern umzugehen verwendet) Probleme auftreten, kann man es sowieso lassen, was ich dann auch mache. ist dann ja alles klar - ich hab kein Gesetz gebrochen ///

    > absicht UM diesen kopierschutz zu umgehen ein drittprogramm benutzen muss,
    > ist die Sache relativ klar!
    > Wenn ich aber analog eine kopie erstelle, sprich das abgespielte wieder
    > aufnehme und speichere, habe ich nichts derartiges gemacht ...

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  14. Re: WHAT?

    Autor neocron 17.03.12 - 16:41

    Local_Horst schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > neocron schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > [...]
    > > was einem der richter unterstellt ist boogey ...
    > > gluecklicherweise muss die anklage dies auch beweisen ... was schwierig
    > > wird bei einer analogen kopie ...
    > > ...
    >
    > Natürlich wird die Anklage versuchen zu beweisen, dass ein Kopierschutz
    > umgangen wurde.
    das ist auch ihr gutes recht!

    > Und was der Richter DANN bei der Urteilsfindung
    > unterstellt, ist keineswegs boogey...
    dann unterstellt er es aber nicht, sondern urteilt!
    wie in jedem anderen verfahren auch ...
    ist ja hier im urhebergesetz nichts anderes!?

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  15. Re: WHAT?

    Autor neocron 17.03.12 - 16:48

    altavista schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > neocron schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > das liegt an deiner definition von wirksam ...
    > >
    > > es ist aber meiner Meinung nach gar nicht so schwierig, weil es ja
    > bereits
    > > einen Hinweis im Gesetzestext gibt:
    > > "soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein
    > > muss, dass die Umgehung erfolgt"
    > > Sprich, wenn ich probleme beim kopieren habe, und wissentlich und in
    > voller
    >
    > ich hab nie probleme mit Kopien machen - ich benuetz nur Programme, wo
    > Probleme erst gar nicht auftreten - und wenn bei Clonecd (oder irgendein
    > andered Kopierprogramm das man wegen seiner Zuverlaessigkeit mit Fehlern
    > umzugehen verwendet) Probleme auftreten, kann man es sowieso lassen, was
    > ich dann auch mache. ist dann ja alles klar - ich hab kein Gesetz gebrochen
    > ///
    du kannst gerne versuchen es so vor gericht zu begruenden ...
    ich denke aber bereits das Nutzen von Clonecd, wuerde eher als Indiz gelten, dass man bereits wissentlich einen kopierschutz umgeht ...
    ich habe interpretationen nicht ausgeschlossen, und wuensche damit im falle des falles viel erfolg!

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  16. Re: WHAT?

    Autor benji83 17.03.12 - 16:58

    > richtig ... was eigentlich klar stellt, worauf man hinaus moechte! Eine
    > wissentliche Umgehung, die Absichten, wen man verfolgt, sind fuer mich
    > damit offensichtlich!
    Die Absichten interessieren den jeweiligen Richter entweder garnicht oder nur bedingt. Der Passus sagt aus
    > Sprich, wenn ich probleme beim kopieren habe, und wissentlich und in voller
    > absicht UM diesen kopierschutz zu umgehen ein drittprogramm benutzen muss,
    > ist die Sache relativ klar!
    Nein. Hanmac schrieb sinngemäß das ein umgangener wirksamer Kopierschutz ein recht widersprüchlicher Begriff ist. Darauf verweist du auf besagte Textstelle welche aber imho nur eine Lücke darstellt das der 1. Absatz keine Gültigkeit hat wenn man glaubhaft ohne es zu wissen den Kopierschutz umgangen hat - und nicht wie man deine Antwort interpretieren könnte das das absichtliche Umgehen welches wie auch immer gearteten Aufwand bedeutet hat automatisch einen wirksamen Kopierschutz ausgehebelt hat.

    Ein aus den Hut gezaubertes Beispiel welches eventuell eine Chance hätte in diesem Passus zu fallen wäre zb das der Rechner von einem Fremden eingerichtet wurde inkl Anleitungen wie "so kopierst du eine DVD" ohne abschließende Rechtsberatung oder meinetwegen eine imaginäre Linuxdistribution welche das umgehen eines Kopierschutz ohne weitere Installationen ermöglicht (wobei das dann nicht das Hauptaugenmerk der Distribution wäre).

    > > Nach
    > > meinem Textverständnis bezieht sich dein Quote nicht auf die Definition
    > von
    > > Wirksam.
    > deshalb habe ich es als Hinweis bezeichnet und ueberhaupt nicht von einer
    > Definition gesprochen!
    Hanmac beschwert sich über das Oximoron, du sagst es wäre Definitionssache und bringst die Textstelle. Hab ich dich Missverstanden?

    > was einem der richter unterstellt ist boogey ...
    > gluecklicherweise muss die anklage dies auch beweisen ... was schwierig
    > wird bei einer analogen kopie ...
    Es reicht in der Praxis wenn er es dem Richter glaubhaft machen kann um das Urteil zu beeinflussen. Eine Liste von IPs von angeblichen Urheberrechtsverstößen die von einer nichtstaatlichen Institution erstellt wurde ist je nach Definition meist auch kein Beweis im klassischem Sinne hat aber schon oft als Grundlage für eine Verurteilung dienen können.

    > Ich glaube sogar, dass das gesetz so geformt wurde, eben WEIL es nicht
    > gesagt werden soll, welcher Kopierschutz generell als "wirksam" gilt,
    > sondern weil es versucht zu klaeren, ob ein Kopierschutz bzgl. einer art
    > der Nutzung (oder Kopieerstellung) wirksam ist!
    Soso, das glaubst du also. Kann natürlich sein.
    Doof nur das der Hintergedanke der hinter einem Gesetz steht nicht/selten relevant ist.

    > Wenn ich das auf mein beispiel beziehe waere der Kopierschutz in dem falle
    > nicht wirksam!
    Darauf kannst du dich vor Gericht nicht verlassen, da helfen dir deine Ausrufezeichen leider auch nicht, denn:
    > denn er beinhaltet fuer diese(!!!) Nutzung des Originals keine "[...]
    > Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie
    > > Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen
    > Mechanismus
    > > zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels
    > > sicherstellen, [...] "
    Irrelevant. Das Gesetz sagt nicht aus das der Kopierschutz für den jeweilig angewandten Abspiel/Kopiervorgang geschützt sein muss. Hier muss ein Richter entscheiden, eine Laienmeinung interessiert nicht.

    > Sehe ich nicht so ...
    > sicherlich gibt es wie in jedem Gesetz Interpretationsspielraeume ...
    > jedoch sind diese meines Erachtens nicht so riesig, wie es einige hier
    > darstellen!
    Das du zu dieser Meinung gekommen bist merkt man. Das hilft aber nicht vor Gericht.

    > In meinem Beispiel wird durch die meisten Kopierschutze eben nichts unter
    > Kontrolle gehalten ...
    In keinem Beispiel in dem eine 1:1 Kopie angefertigt wird wurde etwas unter Kontrolle behalten - das ist der Hauptkritikpunkt an dem Paragraphen.

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  17. Re: WHAT?

    Autor Local_Horst 17.03.12 - 17:35

    neocron schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    ...
    > > Und was der Richter DANN bei der Urteilsfindung
    > > unterstellt, ist keineswegs boogey...

    > dann unterstellt er es aber nicht, sondern urteilt!
    > wie in jedem anderen verfahren auch ...
    > ist ja hier im urhebergesetz nichts anderes!?

    Eine Unterstellung, die bei der Urteilsfindung mit heran gezogen wird, ist noch kein Urteil. Sie kann aber das Urteil neben anderen Fakten und Annahmen beeinflussen.

    Es ist eben bei solchen Latex-Paragraphen so, dass sie allen Parteien jede Menge Auslegungsspielraum lassen und es letztendlich am Richter liegt, welcher Lesart er folgt. Darum ist es eben nicht boogey. Oder interpretiere ich Deinen Begriff "boogey" als "uninteressant" oder "nebensächlich" irgendwie falsch?

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  18. Re: WHAT?

    Autor neocron 17.03.12 - 18:32

    Local_Horst schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > neocron schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > ...
    > > > Und was der Richter DANN bei der Urteilsfindung
    > > > unterstellt, ist keineswegs boogey...
    >
    > > dann unterstellt er es aber nicht, sondern urteilt!
    > > wie in jedem anderen verfahren auch ...
    > > ist ja hier im urhebergesetz nichts anderes!?
    >
    > Eine Unterstellung, die bei der Urteilsfindung mit heran gezogen wird, ist
    > noch kein Urteil. Sie kann aber das Urteil neben anderen Fakten und
    > Annahmen beeinflussen.
    Nein, es klang nur so im ersten Post ueber die Unterstellung, dass es ein leichtes fuer den Richter waere, einfach diese Unterstellung zu bringen, und dann auch so zu Urteilen.
    Das bezweifle ich stark ... welchen Grund, sollte er auch haben, in meinem Beispiel tatsaechlich das aktive und willentliche Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes anzunehmen?
    Es klingt hier im Forum irgend wie immer so, also ob der Richter grundsaetzlich gegen einen is ... was ja wohl weit von der Realitaet entfernt ist ...

    >
    > Es ist eben bei solchen Latex-Paragraphen so, dass sie allen Parteien jede
    > Menge Auslegungsspielraum lassen und es letztendlich am Richter liegt,
    > welcher Lesart er folgt.
    dem gebe ich recht ... jedoch habe ich bereits ein sehr einfaches beispiel gewaehlt, in dem tatsaechlich keinerlei technische mittel benutzt werden um den kopierschutz direkt zu umgehen ... es wird sogar nur in normaler art abgespielt, und dann halt aufgezeichnet!
    Ich bezweifle hier stark, dass es in dem Beispiel tatsaechlich jemals so ausgelegt wird...
    Die willkuer, die mein Nachposter voraussetzt, halte ich fuer unreal ... mehr nicht!

    > Darum ist es eben nicht boogey. Oder interpretiere
    > ich Deinen Begriff "boogey" als "uninteressant" oder "nebensächlich"
    > irgendwie falsch?
    doch doch ... in diesem Beispiel empfand ich diese Unterstellung als nebensaechlich, weniger die Unterstellung selber, die natuerlich durchaus theoretisch in betracht gezogen werden kann, als mehr die tatsaechlich realistische Chance, dass ein Richter in diesem Beispiel solch eine Unterstellung machen wuerde!

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  19. Re: WHAT?

    Autor neocron 17.03.12 - 18:54

    benji83 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > > richtig ... was eigentlich klar stellt, worauf man hinaus moechte! Eine
    > > wissentliche Umgehung, die Absichten, wen man verfolgt, sind fuer mich
    > > damit offensichtlich!
    > Die Absichten interessieren den jeweiligen Richter entweder garnicht oder
    > nur bedingt. Der Passus sagt aus
    > > Sprich, wenn ich probleme beim kopieren habe, und wissentlich und in
    > voller
    > > absicht UM diesen kopierschutz zu umgehen ein drittprogramm benutzen
    > muss,
    > > ist die Sache relativ klar!
    > Nein. Hanmac schrieb sinngemäß das ein umgangener wirksamer Kopierschutz
    > ein recht widersprüchlicher Begriff ist.
    Richtig, habe dies aber eher scherzhaft gelesen, als tatsaechlich ernste Frage ...
    Geantwortet habe ich dann nur mit dem Hinweis ...
    welcher die Richtung aufweist in der das Gesetz geschrieben ist ...
    naemlich das wissentliche Umgehen.
    Evtl war es als antwort darauf schlecht gewaehlt, das kann durchaus der Fall sein.
    Eine echte Klaerung der wirksamkeit sollte es nicht darstellen ...

    > Darauf verweist du auf besagte
    > Textstelle welche aber imho nur eine Lücke darstellt das der 1. Absatz
    > keine Gültigkeit hat wenn man glaubhaft ohne es zu wissen den Kopierschutz
    > umgangen hat - und nicht wie man deine Antwort interpretieren könnte das
    > das absichtliche Umgehen welches wie auch immer gearteten Aufwand bedeutet
    > hat automatisch einen wirksamen Kopierschutz ausgehebelt hat.
    oh, richtig, da war wohl die Wortwahl nicht ganz akkurat. Es ging nur um die Tendenz, quasi wen man mit dem Gesetz strafen moechte ...
    ueber die Wirksamkeit direkt habe ich danach erst gesprochen, mit meiner mehr oder weniger geratenen Annahme, es ginge nirgends darum einen Kopierschutz generell als wirksam zu deklarieren, sondern viel mehr immer im Bezug auf die eigentliche Tat selbst!


    >
    > Ein aus den Hut gezaubertes Beispiel welches eventuell eine Chance hätte in
    > diesem Passus zu fallen wäre zb das der Rechner von einem Fremden
    > eingerichtet wurde inkl Anleitungen wie "so kopierst du eine DVD" ohne
    > abschließende Rechtsberatung oder meinetwegen eine imaginäre
    > Linuxdistribution welche das umgehen eines Kopierschutz ohne weitere
    > Installationen ermöglicht (wobei das dann nicht das Hauptaugenmerk der
    > Distribution wäre).
    darunter fiele doch aber auch mein beispiel? oder wo waere der unterschied?
    Dass die Analoge Kopie sowieso einen sonder Fall darstellt, ist mir klar ... da es wohl kaum moeglich sein wird, diese wirksam zu unterbinden/zu kontrollieren ...
    dies wuerde ja aber auch die Wirksamkeit sofort in frage stellen ...

    > > > Nach
    > > > meinem Textverständnis bezieht sich dein Quote nicht auf die
    > Definition
    > > von
    > > > Wirksam.
    > > deshalb habe ich es als Hinweis bezeichnet und ueberhaupt nicht von
    > einer
    > > Definition gesprochen!
    > Hanmac beschwert sich über das Oximoron, du sagst es wäre Definitionssache
    > und bringst die Textstelle. Hab ich dich Missverstanden?
    Korrekt, ich gebe zu, es als Antwort von Hanmac zu bringen war nicht die beste Entscheidung ... es sollte seine Aussage nicht widerlegen ... die ich eher scherzhaft aufgenommen habe ... mein Fehler ...
    >
    > > was einem der richter unterstellt ist boogey ...
    > > gluecklicherweise muss die anklage dies auch beweisen ... was schwierig
    > > wird bei einer analogen kopie ...
    > Es reicht in der Praxis wenn er es dem Richter glaubhaft machen kann um das
    > Urteil zu beeinflussen. Eine Liste von IPs von angeblichen
    > Urheberrechtsverstößen die von einer nichtstaatlichen Institution erstellt
    > wurde ist je nach Definition meist auch kein Beweis im klassischem Sinne
    > hat aber schon oft als Grundlage für eine Verurteilung dienen können.
    da doch aber auch nur unter der Praemisse, dass jeder generell selbst fuer seinen Anschluss verantwortlich ist!?
    Da spielt doch auch herein, ob ein WLAN existierte, und wie genau dieses gesichert ist ...

    >
    > > Ich glaube sogar, dass das gesetz so geformt wurde, eben WEIL es nicht
    > > gesagt werden soll, welcher Kopierschutz generell als "wirksam" gilt,
    > > sondern weil es versucht zu klaeren, ob ein Kopierschutz bzgl. einer art
    > > der Nutzung (oder Kopieerstellung) wirksam ist!
    > Soso, das glaubst du also. Kann natürlich sein.
    Ob die Absichten tatsaechlich so waren, kann ich nicht sagen ... es war ne Vermutung, ... ich bin auch nur ein Laie :)

    > Doof nur das der Hintergedanke der hinter einem Gesetz steht nicht/selten
    > relevant ist.
    das ist eine andere Geschichte ... da muss man dann aber jeden Richter einzeln zerlegen :)

    >
    > > Wenn ich das auf mein beispiel beziehe waere der Kopierschutz in dem
    > falle
    > > nicht wirksam!
    > Darauf kannst du dich vor Gericht nicht verlassen, da helfen dir deine
    > Ausrufezeichen leider auch nicht, denn:
    > > denn er beinhaltet fuer diese(!!!) Nutzung des Originals keine "[...]
    > > Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie
    > > > Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen
    > > Mechanismus
    > > > zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels
    > > > sicherstellen, [...] "
    > Irrelevant. Das Gesetz sagt nicht aus das der Kopierschutz für den jeweilig
    > angewandten Abspiel/Kopiervorgang geschützt sein muss.
    Das Gesetz gibt ganz klar vor, was erfuellt sein muss, in meinem Beispiel ist nichts von den Angegebenen Mechanismen vorhanden ...
    Mal etwas loechrig gesagt:
    Ein Kopierschutz versucht das digitale Kopieren von 1 und 0 von einer CD zu verhindern. Nun nutzt man aber eine Methode, um genau dies so zu umgehen, dass man dennoch eine Kopie genau durch kopieren von 1 und 0 erstellen kann, dann waere fuer mich nach meiner Interpretation willentlich der wirksame Kopierschutz umgangen ...
    sprich solange kein Kopierschutz besteht, der das analoge kopieren zu schuetzen versucht (und wie sollte das auch aussehen) dann wuerde ich mein Beispiel als richtig ansehen ...
    Natuerlich nur unter der Praemisse, es gibt keinen solchen Kopierschutz!

    > Hier muss ein
    > Richter entscheiden, eine Laienmeinung interessiert nicht.
    das ist korrekt, ich versuchs auch nur zu interpretieren :)

    >
    > > Sehe ich nicht so ...
    > > sicherlich gibt es wie in jedem Gesetz Interpretationsspielraeume ...
    > > jedoch sind diese meines Erachtens nicht so riesig, wie es einige hier
    > > darstellen!
    > Das du zu dieser Meinung gekommen bist merkt man. Das hilft aber nicht vor
    > Gericht.
    Meiner Meinung nach muss das nicht helfen, weil das Beispiel nicht so schlimm vor Gericht waere ...

    > > In meinem Beispiel wird durch die meisten Kopierschutze eben nichts
    > unter
    > > Kontrolle gehalten ...
    > In keinem Beispiel in dem eine 1:1 Kopie angefertigt wird wurde etwas unter
    > Kontrolle behalten - das ist der Hauptkritikpunkt an dem Paragraphen.
    Richtig, darauf basiert ja der "Scherz"/Hinweis von Hanmac ...

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  20. Re: WHAT?

    Autor benji83 17.03.12 - 19:39

    > Das Gesetz gibt ganz klar vor, was erfuellt sein muss, in meinem Beispiel
    > ist nichts von den Angegebenen Mechanismen vorhanden ...
    > Mal etwas loechrig gesagt:
    > Ein Kopierschutz versucht das digitale Kopieren von 1 und 0 von einer CD zu
    > verhindern. Nun nutzt man aber eine Methode, um genau dies so zu umgehen,
    > dass man dennoch eine Kopie genau durch kopieren von 1 und 0 erstellen
    > kann, dann waere fuer mich nach meiner Interpretation willentlich der
    > wirksame Kopierschutz umgangen ...
    > sprich solange kein Kopierschutz besteht, der das analoge kopieren zu
    > schuetzen versucht (und wie sollte das auch aussehen) dann wuerde ich mein
    > Beispiel als richtig ansehen ...
    Es wäre auch nur dann richtig, im Sinne von es zieht deinen Kopf aus der Schlinge, wenn der Richter bei seiner Urteilsverkündung überzeugt ist das du das nicht gemacht hast um den "digitalen Kopierschutz" zu umgehen - also zb das du nicht zuerst versucht hast am PC zu kopieren und dann auf den alten CD-Player + Kassettendeck -> USB-Kassettenspieler->PC gewechselt bist um zb eine dieser alten "Un-CDs" zu kopieren - sowas gab es nämlich mal. Sollte es Indizien geben das du deine CDs sonst am Rechner kopierst könnte spätestens im LG HH der Fall sehr schlecht für dich aus gehen.

    Wir reden hier davon das ein Rudel Abmahnanwälte frei herum läuft, Private Firmen "Todeslisten" drucken mit IPs die angeblich Urheberrechtsvergehen begangen haben wobei die technische Art und Weise wie diese IPs ermittelt werden der Öffentlichkeit nicht bekannt ist und das diese Indizien als Grundlage für Verurteilungen hergenommen werden, wir reden davon das wenn man sein Recht wahr nimmt und es auf ein Verfahren ankommen lässt weil man von seiner Unschuld überzeugt ist man mit unter Umständen existenzbedrohenden Strafen rechnen muss weil der Richter wild interpretieren darf wie er möchte. Wir reden davon das Verfahren dieser Art oft vor dem LG HH ausgefochten werden wo zumindest von den Urteilen die Öffentlich diskutiert werden die meisten bestenfalls als absurd/"wirtschaftsnah" bezeichnen kann.

    Allein diese Rahmenbedingungen bedeuten das man sich im Zweifelsfall nicht darauf verlassen darf das der Richter schon einer von den Guten sein wird.



    2 mal bearbeitet, zuletzt am 17.03.12 19:43 durch benji83.

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