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Schadensersatz - Sinn

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  1. Schadensersatz - Sinn

    Autor beaver 23.08.12 - 05:27

    Schadensersatz soll ja in dem Fall bewirken, dass sich die nächsten "Ermittler" es zweimal überlegen ob sie sowas machen sollen oder nicht, weil es sonst sehr schnell zu teuer für den Staat werden könnte.
    Aber bei so einem lächerlichen Betrag, den sogar jeder Hartz 4ler ableisten könnte, wo ist da der Sinn? Wieder nur dummer Aktionismus.

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  2. Re: Schadensersatz - Sinn

    Autor robinx999 23.08.12 - 07:09

    Vieleicht wird ja bald entschieden, dass andere Beschlagnahmte Hardware auch vergütet wird. 2 Euro pro Notebook ist ja schonmal ein Anfang. Die Ermittler könnten ja auch noch USB Festplatten, Desktop Rechner, Smartphones etc. beschlagnahmen, wenn es da für alles Schadensersatz gibt könnte da schon eine nette summe zusammenkommen, vorallem wenn sie nicht schnell arbeiten. Wobei ich aber sagen muss feste Euro werte erscheinen mir komisch, die sollten doch irgendwo den Wert des Gerätes wiederspiegeln. 1% des wertes pro Tag fänd ich persönlich auch angemessener

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  3. Re: Schadensersatz - Sinn

    Autor Rage 23.08.12 - 07:12

    "Herr Wachtmeister bitte nehmen Sie alles mit. Wollen Sie nicht noch den tollen Fernseher und vielleicht die anderen 5 Notebooks?"

    Ich wittere ein Geschäft ^^

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  4. Re: Schadensersatz - Sinn

    Autor Computerarbeiter 23.08.12 - 07:19

    beaver schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Schadensersatz soll ja in dem Fall bewirken, dass sich die nächsten
    > "Ermittler" es zweimal überlegen ob sie sowas machen sollen oder nicht,
    > weil es sonst sehr schnell zu teuer für den Staat werden könnte.
    > Aber bei so einem lächerlichen Betrag, den sogar jeder Hartz 4ler ableisten
    > könnte, wo ist da der Sinn? Wieder nur dummer Aktionismus.

    Das würde nur was bringen wenn die Ermittler dann auch selbst mit ihrem eigenen Geldbeutel für ihre Fehler geradestehen müssten.

    In meinem Fall musste das Land Baden-Württemberg den Schaden (leider nur teilweise) bezahlen. Wenn ich mal zusammenrechne was die Aktion den Steuerzahler gekostet hat schaudert es mich jetzt noch.

    Und das nur weil Beamte im Ermittlungsverfahren wegen mangelnde Sachkenntnis und gravierende Fehler versagt haben.

    Disziplinarische Massnahmen hat es, soweit ich das mitbekommen habe, keine gegeben. Die Staatsanwältin die den fehlerhaften Antrag auf Durchsuchung und Beschlagnahme gestellt hat wurde später sogar noch befördert :-(

    Solange Beamte Narrenfreiheit haben und deren Fehler keine persönlichen bzw. beruflichen Konsequenzen haben wird sich nichts ändern. Nieten und Nichtskönner sind halt im Staatsdienst immer noch sehr gut aufgehoben. Die guten Leute sind in der freien Wirtschaft.

    Gruss

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  5. Re: Schadensersatz - Sinn

    Autor beaver 23.08.12 - 07:50

    Nö, denn die würden gerügt werden wenn sie vieles einkassieren, obwohl es nicht nötig gewesen wäre.

    Aber wahrscheinlich hast du schon recht, denn es sind ja eh nur Steuergelder. Das Volk muss ich immer dumm und dusselig sparen, aber Steuerverschwendungen sind immer noch genauso hoch, sogar höher als vorher.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 23.08.12 07:51 durch beaver.

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  6. Re: Schadensersatz - Sinn

    Autor Abseus 23.08.12 - 08:25

    beaver schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Schadensersatz soll ja in dem Fall bewirken, dass sich die nächsten
    > "Ermittler" es zweimal überlegen ob sie sowas machen sollen oder nicht,
    > weil es sonst sehr schnell zu teuer für den Staat werden könnte.
    > Aber bei so einem lächerlichen Betrag, den sogar jeder Hartz 4ler ableisten
    > könnte, wo ist da der Sinn? Wieder nur dummer Aktionismus.

    So ein Quatsch! Der Schadenersatz soll wie immer sonst auch den Nutzungsausfall und damit einhergehenden Ärger oder Kosten z.B. Leihgerät abdecken.

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  7. Re: Schadensersatz - Sinn

    Autor Computerarbeiter 23.08.12 - 08:32

    Abseus schrieb:
    >
    > So ein Quatsch! Der Schadenersatz soll wie immer sonst auch den
    > Nutzungsausfall und damit einhergehenden Ärger oder Kosten z.B. Leihgerät
    > abdecken.

    soll - richtig - sollte!

    bei den Beträgen ist das ein Witz!

    Die Rechtsgrundlage für den Schadensersatz in solchen Fällen ( ungerechtfertige Beschlagnahme) ist recht dünn. Da wird nur ein Teil des tatsächlichen Schadens ersetzt. Und zwar nur Vermögensschäden. Und die muss man als Jusitzopfer auf den Cent nachweisen.

    Entgangener Gewinn z.B. durch verlorene Aufträge werden da nicht entschädigt.

    Da ist die Neuerung das jetzt Schadensersatz für den Nutzungsausfall gewährt wird meiner Ansicht nach nur ein Feigenblatt. Das Sytem sollte grundlegend überarbeitet und den realen Gegebenheiten angepasst werden.

    Existenzvernichtungen durch unfähige Ermittlungsbehörden muss entsprechend fair und umfassend entschädigt werden.

    Gruss

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  8. Re: Schadensersatz - Sinn

    Autor Test_The_Rest 23.08.12 - 08:50

    Computerarbeiter schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Die guten Leute sind in der freien Wirtschaft.

    Auch in der freien Wirtschaft haben offensichtliche Fehlentscheidungen oft genug eine Beförderung zur Folge.
    Man muß nur in der richtigen Etage sitzen...

    Und geht keine Beförderung in der eigenen Firma mehr, erfolgt eine Versetzung in eine Tochtergesellschaft mit Beförderung an dieser Stelle...

    Und da geht es noch um ganz andere Summen.

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  9. Re: Schadensersatz - Sinn

    Autor Abseus 23.08.12 - 08:56

    Ich wollte damit ja auch nur sagen das der sinn von Schadenersatz NIE darin liegt das Ermittler sich irgend etwas zweimal überlegen!
    Was die höhe von Schadenersatz angeht so ist sicher unstrittig das er fast nie den den tatsächlich entstandenen Schaden abdeckt...

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  10. Re: Schadensersatz - Sinn

    Autor Emulex 23.08.12 - 09:06

    Computerarbeiter schrieb:
    > soll - richtig - sollte!
    >
    > bei den Beträgen ist das ein Witz!
    >
    > Die Rechtsgrundlage für den Schadensersatz in solchen Fällen (
    > ungerechtfertige Beschlagnahme) ist recht dünn. Da wird nur ein Teil des
    > tatsächlichen Schadens ersetzt. Und zwar nur Vermögensschäden. Und die muss
    > man als Jusitzopfer auf den Cent nachweisen.
    >
    > Entgangener Gewinn z.B. durch verlorene Aufträge werden da nicht
    > entschädigt.
    >
    > Da ist die Neuerung das jetzt Schadensersatz für den Nutzungsausfall
    > gewährt wird meiner Ansicht nach nur ein Feigenblatt. Das Sytem sollte
    > grundlegend überarbeitet und den realen Gegebenheiten angepasst werden.
    >
    > Existenzvernichtungen durch unfähige Ermittlungsbehörden muss entsprechend
    > fair und umfassend entschädigt werden.
    >
    > Gruss

    Du übertreibst maßlos.
    Grundsätzlich gilt mal folgendes: Der Laptop könnte dir genausogut von jetzt auf gleich abrauchen. Hast du keine entsprechenden Notfalllösungen parat, dann ist das einzig existenzgefährdende die eigene Dummheit.
    Selbst wenn sie dir sämtliche Sicherungsplatten etc. mitnehmen mit allen Kundendaten und allem möglichen Zeugs, ist es trotzdem ziemlich fahrlässig wenn du dann nichtmehr in der Lage bist deiner Arbeit nachzugehen - was ist denn wenn die Bude brennt oder ausgeräumt wird?

    Warum sollte der Steuerzahler für soetwas aufkommen ?
    Falsche Verdächtigungen gibt es immerwieder, das ist ein unschönes aber auch unvermeidbares Risiko bei Ermittlungen.
    Das massiv zu bestrafen würde nix helfen.
    Der Polizeibeamte wird deswegen nicht weniger Fehler machen.

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  11. Re: Schadensersatz - Sinn

    Autor cry88 23.08.12 - 09:39

    Computerarbeiter schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > bei den Beträgen ist das ein Witz!

    warum? angenommen das notebook wird für knapp nen jahr beschlagnahmt bekommst du über 700¤, was für nen ersatzgerät reicht.

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  12. Re: Schadensersatz - Sinn

    Autor spYro 23.08.12 - 09:39

    Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass es Beamte kümmert, ob der Staat mehr oder weniger verdient. Hauptsache sie bekommen ihr Geld.

    Beamte lernen nicht, wenn es keine Konsequenzen für SIE hat. Und das hat es nicht.

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  13. Re: Schadensersatz - Sinn

    Autor Computerarbeiter 23.08.12 - 09:50

    hi

    Emulex schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Computerarbeiter schrieb:
    > > soll - richtig - sollte!
    > >
    > > bei den Beträgen ist das ein Witz!
    > >
    > > Die Rechtsgrundlage für den Schadensersatz in solchen Fällen (
    > > ungerechtfertige Beschlagnahme) ist recht dünn. Da wird nur ein Teil des
    > > tatsächlichen Schadens ersetzt. Und zwar nur Vermögensschäden. Und die
    > muss
    > > man als Jusitzopfer auf den Cent nachweisen.
    > >
    > > Entgangener Gewinn z.B. durch verlorene Aufträge werden da nicht
    > > entschädigt.
    > >
    > > Da ist die Neuerung das jetzt Schadensersatz für den Nutzungsausfall
    > > gewährt wird meiner Ansicht nach nur ein Feigenblatt. Das Sytem sollte
    > > grundlegend überarbeitet und den realen Gegebenheiten angepasst werden.
    > >
    > > Existenzvernichtungen durch unfähige Ermittlungsbehörden muss
    > entsprechend
    > > fair und umfassend entschädigt werden.
    > >
    > > Gruss
    >
    > Du übertreibst maßlos.

    nein - hab das schon selbst erlebt!

    > Grundsätzlich gilt mal folgendes: Der Laptop könnte dir genausogut von
    > jetzt auf gleich abrauchen.

    richtig - dafür hab ich meine Datensicherungen und in der Regel die Daten nochmals auf meinem Desktop-PC am Arbeitsplatz bzw. auf dem Server im Büro

    >Hast du keine entsprechenden Notfalllösungen
    > parat, dann ist das einzig existenzgefährdende die eigene Dummheit.

    Für den Fall wenn man keine Datensicherung hat gebe ich dir recht. Das ist Dummheit.

    > Selbst wenn sie dir sämtliche Sicherungsplatten etc. mitnehmen mit allen
    > Kundendaten und allem möglichen Zeugs, ist es trotzdem ziemlich fahrlässig

    Hast du schon mal eine Hausdurchsuchung live miterlebt? Die nehmen ALLES mit was nach Datenträger aussieht!

    Überspitzt gesagt müsste dann ein Datensicherungskonzept hier in Baden-Württemberg auch eine Nordseesturmflut, einen Meteoriteneinschlag, das Jüngste Gericht usw. abecken. Wenn nicht wäre das deiner Ansicht nach auch fahrlässig.

    Die üblichen Risiken sind bei mir abgedeckt. Amoklaufende Staatsdiener sind sehr schwer einzuschätzen.

    > wenn du dann nichtmehr in der Lage bist deiner Arbeit nachzugehen - was ist
    > denn wenn die Bude brennt oder ausgeräumt wird?

    Ich hab meine Datensicherungen auf dem Grundstück sicher deponiert. Da gibt es nicht nur ein Gebäude.

    Wenn aber im Durchsuchungbeschluss drinsteht das neben dem Büro auch noch die Wohnung und das Auto durchsucht werden soll kommen auch gute Datensicherungskonzepte an die Grenzen. Auch den relativ feuersichere Tresor muss man öffnen.

    Als die Kripo bei mir war gab es noch keine Clouds usw. Heute ist das eine zusätzliche Möglichkeit wichtige Daten zu zusätzlich "ausser Haus" zu sichern.

    > Warum sollte der Steuerzahler für soetwas aufkommen ?

    Weil Beamte einen Fehler gemacht haben! In meinem Fall war ich unschuldig. Wenn die Staatsanwältin sorgfältiger gearbeitet haben bzw. der Kripobeamte seine eigenen Akten vor der Durchsuchung richtig durchgelesen hätte wären denen schon vor der Beschlagnahme aufgefallen das die Vorwürfe gegen mich gelogen waren.

    Die Deppen haben aber schlampig gearbeitet und mit Ihrer Unfähigkeit meine Existenz massiv aufs Spiel gesetzt.

    DAS ist die Ursache für meinen Schaden.

    Dazu kam noch die Beschlagnahme mehrerer Webserver an weiteren Standorten. Die haben die Hardware mit "Mann und Maus" aus dem Rechenzentrum mitgenommen. Aus einem Webserver wurden die Festplatten des RAID-Systems ausgebaut. Der Kontroller blieb aber im Server drin. Daran sieht man das die Deppen keine Ahnung hatten.

    Da ist es trotz eine ev. vorhandenen Datensicherung schwierig und sehr zeitaufwendig diese Webserver mit vielen Kundenwebseiten von jetzt auf nachher neu aufzubauen.

    > Falsche Verdächtigungen gibt es immerwieder, das ist ein unschönes aber
    > auch unvermeidbares Risiko bei Ermittlungen.

    richtig - die gibt es. Aber gerade deshalb MÜSSEN die Ermittlungsbehörden sorgfältig arbeiten und darauf schauen das potentiellen Schäden so gering wie möglich gehalten werden.

    > Das massiv zu bestrafen würde nix helfen.

    doch - Strafe fördert das Nachdenken und das sorgfältige Arbeiten.

    > Der Polizeibeamte wird deswegen nicht weniger Fehler machen.

    doch - wer sich bewusst ist das seine Fehler auch persönliche Konsequenzen haben können arbeitet sorgfältiger. Dazu kommt das mit einem funktionierendem System das bei Fehlern auch angemessene Sanktionen vorsieht sich automatisch eine positive Auslese einstellt. Ein Beamter der viele Fehler macht wird entsprechend an Stellen versetzt wo seine Fehler weniger Schaden anrichten. Gute Beamte werden gefördert.

    DAS ist aber zur Zeit in unserem Beamtenapperat nicht gegeben. Da können sich Nieten recht gut auf ihren Positionen behaupten. Zum Schaden der "Kunden" :-(

    Gruss


    PS: Zu der von mir hier im Text gewählte Bezeichnung einiger der an meine Fall beteiligten Beamten stehe ich. Für solche unfähigen Staatsdiener fällt mir keine andere besser zutreffende Bezeichnung ein!

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  14. Re: Schadensersatz - Sinn

    Autor Computerarbeiter 23.08.12 - 09:56

    cry88 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Computerarbeiter schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > bei den Beträgen ist das ein Witz!
    >
    > warum? angenommen das notebook wird für knapp nen jahr beschlagnahmt
    > bekommst du über 700¤, was für nen ersatzgerät reicht.

    Je nach Art des Notebooks reichen die 700 Euro nicht. Und das Geld gibt es ja erst lange nachdem man gezwungen wurde ein Ersatzgerät zu kaufen.

    Dazu kommt noch daß die Gesamtkosten für das Ersatznotebook deutlich darüber liegen.

    Wenn ich mein MacBook Air von jetzt auf nachher ersetzen müsste wären die reinen Anschaffungskosten schon deutlich höher. Dazu kommt der nicht zu unterschätzende Zeitaufwand die Anwendungsprogramme usw. einzurichten und das Gerät in den Stand zu versetzen um damit wieder weiterarbeiten zu können. Das läppern sich viele Arbeitsstunden zusammen. Das kann den Materialwert des Notebooks auch überschreiten. Gerade wenn man einen externen Dienstleister damit beauftragen muss.

    Gruss

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  15. Re: Schadensersatz - Sinn

    Autor Computerarbeiter 23.08.12 - 09:59

    spYro schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass es Beamte kümmert, ob der Staat mehr
    > oder weniger verdient. Hauptsache sie bekommen ihr Geld.
    >
    > Beamte lernen nicht, wenn es keine Konsequenzen für SIE hat. Und das hat es
    > nicht.

    Genau das ist mir einer der Gründe warum unser Beamtenapparat in vielen Bereichen unfähig ist.

    Wenn beim Kultusministerium was verbockt wird ist es schlimm. Wenn aber bei der Staatsanwaltschaft bzw. der Kripo Nieten unschuldige Bürger durch Beschlagnahme bestrafen und deren Existenz massiv gefährden ist das der Super-GAU.

    Das interessiert unsere Politiker aber nicht. Sonst hätten die das System schon grundlegend umgekrempelt und optimiert bzw. sicherer gemacht.

    Da aber die Beamte eine gute Lobby haben und auf den sichersten Arbeitsplätzen im Land kleben wird sich das nicht ändern :-(

    Gruss

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  16. Re: Schadensersatz - Sinn

    Autor Emulex 23.08.12 - 10:48

    Nagut das klingt dann doch alles etwas umfangreicher als ich mir die Situation vorgestellt hatte.
    Darf man fragen aufgrund welcher Anschuldigung die sowas abziehen ?

    Letztlich müsste die Schadenersatzforderung gegen denjenigen gerichtet werden können der dich beschuldigt hat, aber wenn da nix zu holen ist hat man natürlich Pech.

    Schwierig...

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  17. Re: Schadensersatz - Sinn

    Autor Computerarbeiter 23.08.12 - 11:37

    Emulex schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Nagut das klingt dann doch alles etwas umfangreicher als ich mir die
    > Situation vorgestellt hatte.

    glaub mir - da hängt noch viel mehr dran als die Punkte die ich hier beschrieben habe. Was meinst du wie das soziale Umfeld in einer kleinen Gemeinde auf so was reagiert? Das kann man mit keinem Schadensersatz wieder gutmachen!

    > Darf man fragen aufgrund welcher Anschuldigung die sowas abziehen ?

    Computersabotage. Ich soll einen Webserver angegriffen haben und durch hohen Datenstransfer den Betrieb Server beeinträchtigt und hohe Kosten verursacht haben.

    Anmerkung: kein DOS-Angriff. Nur doch normale Abrufe der Webseite!

    Interessant ist die Tatsache daß schon vor (!) der Hausdurchsuchung die Providerrechnung über den betreffenden Zeitraum sich in den Akten der Polizei befand. Der Anzeigeerstatter hat da gegenüber seinem Kunden den Datentransfer abgerechnet. Der lag bei ca. 10 GB in dem fraglichen Monat :-()

    Bei der Polizei hat er aber behauptet ich hätte immensen Datenverkehr verursacht und er hätte technische Massnahmen ergreifen müssen um seine anderen Kundenwebseiten zu schützen.

    Er hat also selbst den Beweis geliefert das er bei der Anzeigenerstattung gelogen hat.

    Soweit so gut. Bis dahin kann man das als allgemeines Lebensrisiko akzeptieren. Ermittlungsbehörden müssen bei Strafanzeigen ermitteln.

    ABER: Wenn dabei gravierende Fehler gemacht werden und die Kripo bzw. Staatsanwaltschaft die eigenen Akten nicht kennen und den monatlichen Datentransfer von ca. 10GB nicht in die richtige Relation zu dem Vorwurf ich hätte durch durch meinen Abrufe der Webseite einen immensen Datenverkehr verursacht setzen können ist das nicht mehr Normal.

    > Letztlich müsste die Schadenersatzforderung gegen denjenigen gerichtet
    > werden können der dich beschuldigt hat,

    Wurde versucht. Eine Zivilklage gegen den Anzeigeerstatter hat mir einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Lügner eingebracht

    > aber wenn da nix zu holen ist hat
    > man natürlich Pech.

    das ist dann eingetreten :-( Der Gerichtsvollzieher war erfolglos. Bei dem Firmenchef, jetzt Harz-IV-Empfänger, war nichts zu holen.

    > Schwierig...

    Das ist nicht schwierig. Wenn die Ermittlungsbehörden sorgfältig arbeiten und Fehler Einzelner durch Zusammenarbeit und rechtzeitiger Kontrolle rechtzeitig korrigiert werden würden solche massive Verletzungen des Grundrechtes der Unverletzlichkeit der Wohnung nicht vorkommen. Leider in ich da nicht das einzigste Opfer der unfähigen Ermittlungsbehörden :-(

    Gruss

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