Wenn der Herr Medienanwalt meint, links in Foren posten wäre illegal und ich ihm das glaube, kann ich seiner Logik ein wenig folgen. Natürlich nur falls die Datei urheberrechtlich geschützt ist. Per se ist MEGA natürlich legal.
Dennoch ist die MEGA-Idee nur halbfertig umgesetzt, falls damit Urheberrechtsverletzungen verschleiert werden sollen. Begrüßen tu ich das zwar nicht. Aber mann müsste dann auf jeden Fall anonyme und verschlüsselte Accounts ermöglichen. Ein Account, der mit keinem Namen, keiner Zahlung oder Dateien verknüpft ist.
So sind die Daten zwar verschlüsselt, und vielleicht ist MEGA fein raus, wenn Sie nicht wissen was für Daten auf den Servern sind, aber die Nutzer wohl eher nicht. Es könnte nur unglaublich aufwendig werden für die Urheber, wenn vor jeder Abmahnung Dateien heruntergeladen, Foren nach den Schlüsseln durchwühlt werden und dann entschlüsselt werden müssen. So kann man darauf hoffen, dass sich der Aufwand nicht lohnt. Aber sicher ist das nicht für die Nutzer.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 21.01.13 17:53 durch achkeule.
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An Stelle des Rechtsanwaltes wäre ich mit der Äusserung die Plattfor wäre nicht legal vorsichtig. Natürlich ist die Plattform, wie jede Technik, erstmal neutral. Was dann damit gemacht wird, ist was ganz anderes. Auch Hersteller von Küchenmessern sind legal. Die Verkäufer der Messer auch. Was der Kunde dann damit macht, ist evtl. was anderes.
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Sharra schrieb:
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> An Stelle des Rechtsanwaltes wäre ich mit der Äusserung die Plattfor wäre
> nicht legal vorsichtig. Natürlich ist die Plattform, wie jede Technik,
> erstmal neutral. Was dann damit gemacht wird, ist was ganz anderes. Auch
> Hersteller von Küchenmessern sind legal. Die Verkäufer der Messer auch. Was
> der Kunde dann damit macht, ist evtl. was anderes.
Das Messerbeispiel zeigt aber auch, der "generelle Verwendungszweck" spielt die Musik.
Ein Küchenmesser ist nunmal für Küchenarbeiten gedacht, wer es "missbraucht" macht sich strafbar.
Da gibts aber auch ganz andere Messer, die sind dann sehr wohl illegal, weil die eben "primär" als Waffen genutzt werden, auch wenn man mit denen auch in der Küche arbeiten könnte (sie also dazu Missbraucht).
Demnach, die Plattform pauschal ist nicht illegal, wenn aber der "hauptsächliche" Nutzen darin besteht Filme, Spiele und anderes zu tauschen, mit der Plattform, ist das eben schlichtweg illegal, nur schwer nachzuweisen.
Von daher, ist eine Plattform an sich natürlich nicht behaftet, man weiß aber sehr wohl was "generell" damit gemacht wird.
*Kurz gesagt, wenn sich auf einer Plattform solche Fälle mit Urheberrechtsbrüchen "häufen", dann hat die ihren Namen weg und wird in jedem Fall mal näher unter die Lupe genommen / und diverse Häufungen treten beim Kim dann doch auf (wobei das alles im dunkel grauen Bereich läuft, absolut eindeutig illegal ist es nicht, letzten Endes alles Indizien und gehäufte Vermutungen die sich dann verdichten).
Aber egal was man tut, ich glaube irgendwie muss eine sehr sehr breite Diskussion her in Politik und der Gesellschaft, den es entwickelt sich in 2 komplett unterschiedliche Richtungen:
Dem Freiheitsgedanken und dem Kontroll/Schutzgedanken.
Beides so nicht mit sich vereinbar, es sei den man macht halbe sachen, aber genau da sind wir ja gerade ...
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Nach deiner Argumentation, müsste jeder Küchenmesserhersteller den Betrieb einstellen, wenn sich Straftaten mit seinen Produkten häufen, denn dann hätte dieser ja auch "ihren Namen weg". Sorry, aber zuerst einmal sind diese ganzen Hoster reine Storageanbieter. Genauso wie die Telekomcloud, die Microsoftwolke, oder das Googlependant. Apple hat sowas ebenfalls. Nur weil der Betreiber der gute alte Kim ist, kann man schwer pauschal illegal dazu sagen. Ja natürlich weiss jeder, was über solche Plattformen abläuft, aber a) muss es bewiesen werden, und b) macht es die Plattform an sich nicht illegal.
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Es gibt sehr wohl in Deutschland verbotene Messer: Fallmesser, Springmesser, Faltmesser, Faustmesser ... Vielleicht solltest du den Vorgängerbeitrag mal richtig lesen. Vor allem, wenn du mit "Nach deiner Argumentation" anfängst.
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theonlyone schrieb:
> Das Messerbeispiel zeigt aber auch, der "generelle Verwendungszweck" spielt
> die Musik.
Das Messerbeispiel ist gut, aber es ist genau anders herum: Bestimmte Messer sind nicht deswegen illegal, weil ihr genereller Verwendungszweck darin besteht, andere Menschen zu verletzen oder zu töten, sondern weil es explizit ein Gesetz gibt, dass solche Messer für illegal erklärt - wobei "illegal" dann auch noch mehrere Abstufungen hat.
Im Waffengesetz wird definiert, was Waffen sind, im Bezug auf Messer sagt §1 Abs. 2 Nr. 2 Waffengesetz:
tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
Diese Waffen werden dann erst einmal generell mehr oder weniger verboten. Weil es aber gerade bei Messern unbestritten ist, dass viele davon als reine Werkzeuge gedacht sind, wird dann relativ viel Aufwand damit getrieben, zu erläutern, wann ein Messer denn seiner Art nach dazu bestimmt ist zu verletzen und zu töten (also überhaupt eine Waffe im Sinne des Gesetzes ist), welche Arten von Messern nun komplett verboten sind, welche zwar erlaubt sind aber nicht in der Öffentlichkeit getragen werden dürfen und welche auch in der Öffentlichkeit (von Ausnahmen abgesehen) getragen werden dürfen - natürlich jeweils mit Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen).
Die Verbotsliste wird dann gern einmal erweitert, wenn es dem Gesetzgeber sinnvoll erscheint. Das Balisong/Butterfly/Schmetterlingsmesser ist ursprünglich ein reines Gebrauchsmesser aus dem indonesischem Raum. Die nachvollziehbarste Theorie, die ich dazu kenne ist die, dass die Fischer ein Messer benötigten, das ohne hinzugucken mit einer Hand geöffnet, benutzt und wieder geschlossen werden konnte. Also Fisch ins Boot ziehen, ihn mit einer Hand kontrollieren, mit der anderen Hand das Messer nehmen, öffnen, Fisch töten, Messer schließen. Problemlos machbar und es lag nie eine unkontrollierte, offene Klinge im Boot. Gut nachvollziehbar. Beißt sich aber mit § 1 Waffengesetz. Denn als reines Gebrauchsmesser wäre das Waffengesetz außen vor, so lange nicht andere Verbotskriterien ebenfalls erfüllt wären.
Also wurde das Balisong, als es in bestimmten Kreisen regelmäßig genutzt wurde, explizit verboten, unabhängig von §1. Nach dem Motto: Was kümmert uns der Verwendungszweck, wir wollen die Dinger aus dem Verkehr ziehen.
Was sagst uns dieser Exkurs ins Waffenrecht: Zumindest in der Deutschen Rechtsordnung ist es völlig egal, zu welchem Zweck Mega gegründet wurde und wie der Dienst letztendlich genutzt werden wird. So lange es kein Gesetz gibt, das diese Art von unerwünschter Dienstleistung hinreichend genug konkretisiert und verbietet, ist das ganze legal. Und den alte Grundsatz aus dem römischen Recht, dass es keine Strafe ohne Gesetz gibt, haben alle Rechtsstaaten in ihrer Rechtsordnung verankert.
Der durchschnittliche Jurist versteht problemlos, was ein Messer ist, was man damit machen kann und hat schnell ein paar Fachleute an der Hand, die noch wissenswertes ergänzen können. Da ist auch ein Sondergesetz schnell verabschiedet, zumal wenn es nur ein Nachsatz zu einem bestehenden Gesetz ist. Außer bei den Messerherstellern werden dabei auch keine industriellen Interessen berührt. Und die paar Mittelständler interessieren ohnehin nicht. Aber Gesetztgebung im Bereich Cloud-Computing? Selbst wenn es nur um den Aspekt geht, dass irgendwo Daten gespeichert und wieder abgerufen werden können? Das ist ein Albtraum für Juristen und Politiker. Beispiel Vorratsdatenspeicherung.
Vielleicht sind die Juristen in Neuseeland erfinderischer als ihre deutschen Kollegen, wenn es um neue Gesetze im technischen Bereich geht. Bisher muss man sich bei Mega Ltd. aber keine Sorgen machen.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 22.01.13 08:11 durch ChriO.
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Es wurde doch noch nichtmal bewiesen, dass Megaupload irgendwie illegal war.
Wäre Megaupload dies, wäre es auch jeder andere OCH, da alle nach dem gleichen Prinzip funktionieren.
Selbst Dropbox funktioniert technisch auch kaum anders, oder?
Auch dort können Downloadlinks verteilt werden, wenn ich mich nicht irre.
Einziger Unterschied: Megaupload hat die Nutzer dafür bezahlt beliebten Content hochzuladen. Aber ob das wirklich strafbar ist?
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Kann jemand mal bitte ChriO nen Orden verleihen? Einwandfreie Erklärung des Waffengesetzes mit Bezug aufs Beispiel!
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