Wieso dieser komische Wert von 155,30? Wieso nicht 100/150 oder 175? Liegt da irgendeine abstruse Berechnung hinter?
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Die Abmahngebühr errechnet sich prozentual aus dem Streitwert. Wenn dieser nach dem neuen Gesetz "in der Regel" bei 1.000 ¤ liegt, wird die Abmahngebühr (eine richtige Berechnung durch Herrn Solmecke unterstellt) "in der Regel" nur 155,30 ¤ betragen.
Soweit wohl sein Gedankengang. ;-)
Grüße!
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Anwälte berechnen ihr Honorar nach dem Streitwert, der in der Regel deswegen absurd hoch angesetzt ist. 30.000¤ Streitwert und mehr sind keine Seltenheit, auch wenn nur ein Film oder Lied abgemahnt wird.
daraus berechnet sich dann die Zulässigen Anwaltskosten, die erhoben werden dürfen.
Das sind normalerweise der Faktor 1,3 in schwierigen Prozessen dürfen auch 1,5 erhoben werden (da natürlich mehr zu holen ist wird immer gleich mit 1,5 gerechnet, was leider auch immer rechtens ist, auch wenn nur ein Brief verschickt wurde.
Alles geregelt im "Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte"
http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/
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ibsi schrieb:
> Wieso dieser komische Wert von 155,30? Wieso nicht 100/150 oder 175? Liegt
> da irgendeine abstruse Berechnung hinter?
|-o-| <-o-> |-o-| Imperiale Signatur
In Anbetracht dieser kranken Spinner aus dem Golem-Forum habe ich meinen Browser mit einer aktiven Panzerung versehen. ಠ_ಠ
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