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Menschen in Bussen sitzen auf 3 Metern Höhe.

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  1. Menschen in Bussen sitzen auf 3 Metern Höhe.

    Autor suki11 02.03.10 - 09:22

    Menschen in Bussen sitzen auf 3 Metern Höhe.
    Viel mehr gibts nicht dazu zu sagen.

    Außer: Überall auf der Welt gibt es Streetview.
    Nur in Deutschland soll das nicht möglich sein.

  2. Re: Menschen in Bussen sitzen auf 3 Metern Höhe.

    Autor Die Gratismentalität 02.03.10 - 09:31

    Davon abgesehen stellt das ganze eine Diskriminierung von Menschen dar, die gerne auf Stelzen gehen und dabei fotographieren. Oder wird öffentliches auf-Stelzen-gehen demnächst auch noch verboten? Und was ist mit Leuten, die ihre Kinder auf die Schulter nehmen während die Kinder fotographieren? Auch das gehört zukünftig verboten. Genauso wie öffentliche Begehungen durch Personen mit einer Körpergröße über 2 m. Wie gross ist eigentlich Dirk Nowitzky? 2,10m?

  3. Re: Menschen in Bussen sitzen auf 3 Metern Höhe.

    Autor DirkSch 02.03.10 - 09:40

    Die Forderung, Aufnahmen nur bis zu einer Höhe von 2m ist lächerlich.
    Es gibt keinen Fall weltweit, in dem jemand durch StreetView-Aufnahmen zu schaden kam oder dadurch ein Verbrechen geplant wurde.
    Wenn ich ein Haus überfallen will, dann schau ich mir das vor ort an - und nicht in einer Jahre alten Aufnahme.

    Außerdem hat erst vor zwei Wochen ein Gericht in Potsdamm erklärt, dass jeder im öffentlichen Raum Fotos machen und diese im Internet vermarktet werden dürfen.

    Außerdem verstehe ich nicht, warum ein Land, welches uns - wo immer es geht - Videoüberwacht, unsere PCs ausspioniert und unsere Internet und Telefonverhalten per Voratsdatenhaltung sichert... dass dieses Land etwas gegen STANDBILDER hat, die beim Einstellen ins Internet im Grunde schon veraltet sind.

    Selbst die UNESCO hat mit StreetView 19 Weltkulturerbe ablichten lassen - unter anderem den Park vom Schloss Versaille - inkl. der Parkbesucher.

    Google sollte meiner Meinung nach einen Schlussstrich ziehen.
    Dann ist in zwei Jahren die ganze Welt in StreetView - nur Deutschland bleibt ein weißer Fleck.

    Gruß
    Dirk

  4. Street View illegal nach §201 StGB

    Autor Mumie 02.03.10 - 09:44

    Jungs - fahrt man ne Nummer zurück.

    In Deutschland ist es nun mal illegal, dass in den höchstpersönlichen Lebensbereich reinfotografiert wird und diese Bilder dann auch noch OHNE Genehmigung veröffentlicht werden. Und das ist auch sehr gut so, denn niemand will, dass jemand über einen extra dagegen geschaffenen Sichtschutz in deinen Garten hineinfotografiert. Dieser Paparazzi-Paragraph unterscheidet deutsche Zustände und amerikanische Zustände, wo jeder quasi Freiwild ist.

    Also bitte informiert euch vorher. Klar ist es ne nette Applikation, aber wenn mit fremder Daten Geld verdient werden soll, dann auch nur, wenn es rechtskonform ist.

  5. Re: Street View illegal nach §201 StGB

    Autor DirkSch 02.03.10 - 09:51

    @Mumie
    Aha - und in Frankreich, Spanien, Italien, Skandinavien - dort darf man das?
    Ok, also ist nur Deutschland eine Ausnahme!
    Akzeptiert - ich bemängel ja auch nur das zweideutige Verhalten:
    Wir (die Bundesregierung) dürfen euch ausspionieren - und das Online! (Maut-Brücken sind nur ein Beispiel, sobald die Automaut kommt, kann von jedem von uns ein perfektes Fahrprofil erstellt werden)
    Standbilder (wie gesagt, veraltet) dürfen aber nicht von einer Privatfirma genutzt werden?!

    Übrigens - über Microsofts Eagle-View kann man WIRKLICH in die Gärten schauen!!!

  6. Re: Menschen in Bussen sitzen auf 3 Metern Höhe.

    Autor Mark 02.03.10 - 10:07

    Völlig Wurscht ob jemand zu schaden kam.

    ICH WILL KEINE FOTOS VON MIR ODER MEINEM HAUS IM INTERNET HABEN
    Punktum!

    Das kannst du gut finden oder dumm oder lächerlich oder total bekloppt oder oder oder .. ICH WILL NICHT

    Und da meine Daten mir gehören udn mein Haus mir gehört soll google zum Teufel gehen und alle die, die meinen man könne sich nun an fremder Leuts Eigentum vergreifen (Musik, Bücher etc) oder mit anderer Leuts Daten Geld verdienen sollen auch zum teufel gehen.

  7. Re: Street View illegal nach §201 StGB

    Autor lalala 02.03.10 - 10:07

    @Mumie

    DU laberst Blödsinn

    Es ist erlaubt Fotos vom Öffentlichen Raum zu machen und es ist Erlaubt damit Geld zu verdienen.

    Personen und Kennzeichen werden verfremdet so das man sie Nichtmehr zuordnen kann.

    StreetView ist ne nette Sache aber die Deutschen sind mal wieder unfähig das zu erkennen.

    Deutschland war mal vorne mit dabei wenn es um Inovation ging dem ist aber schon länger ncihtmehr so.
    z.B.
    In USA gehen gerade die ersten 3D Fernseher auf den Markt wir haben gerade seit 2 Wochen HD ;) und dan auch nur die abgespeckte Version


    Dieses Land wird Technisch immer mehr und mehr abgehängt.... Ich finde wir sollten die Navis wieder abschaffen die Lenken den Fahrer ab. War das Bild nicht schön wenn im Auto nebenan einer mit der Strassenkarte gekämpft hat ?

    tz ...


    Ich bin für StreetView
    für FullHD
    für 3D
    und Gegen Überwachung

  8. Re: Menschen in Bussen sitzen auf 3 Metern Höhe.

    Autor lalala 02.03.10 - 10:10

    @Mark

    auch dein Krams hat mit der Realität nix zu tun.

    Dein Haus gehört dir aber von Außen darf das jeder Fotografieren und ins Netz stellen wie er lustig ist. Natürlich nur wenn er zum Fotografieren nicht dein Land betritt sondern auf Öffentlichen Straßen bleibt.

    Und wenn du auf dem Bild drauf bist kann man dich nicht erkennen weil Gesichter verfremdet werden. So das Sie ncihtmehr erkennbar sind.

    Ob du wilst oder nicht es wird kommen.

  9. Re: Menschen in Bussen sitzen auf 3 Metern Höhe.

    Autor suki11 02.03.10 - 10:12

    Mark schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Völlig Wurscht ob jemand zu schaden kam.
    >
    > ICH WILL KEINE FOTOS VON MIR ODER MEINEM HAUS IM INTERNET HABEN
    > Punktum!

    Das ist ja auch dein gutes Recht und überhaupt keine Problem.
    Einfach ne Mail an streetview-deutschland@google.com und fertig.

    Oder so wie hier beschrieben:
    http://maps.google.de/help/maps/streetview/privacy.html

  10. Re: Street View illegal nach §201 StGB

    Autor Mumie 02.03.10 - 10:12

    lalala schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > @Mumie
    >
    > DU laberst Blödsinn
    >
    > Es ist erlaubt Fotos vom Öffentlichen Raum zu machen und es ist Erlaubt
    > damit Geld zu verdienen.
    >

    Damit zeigst Du, dass Du keine Ahnung hast.
    In Deutschland gilt informatielle Selbstbestimmung und dazu gehört, SELBST zu entscheiden, ob jemand von deinem höchstpersönlichen Lebensbereich (Garten hinter Sichtschutz) Fotos macht und diese UNGENEHMIGT einfach mal so ins Netz stellt.
    Lies Dir den §201StGB doch einfach mal genau durch - schwer zu verstehen ist er ja nicht. Und dann komm bitte mit FACHLICHEN Argumenten um die Ecken. Der öffentliche Raum endet juristisch dort, wo man nur mit perspektivverändernden Mitteln hinkommt. Deswegen darf ja auch jeder Fußgänger solche Aufnahmen machen.

  11. Re: Menschen in Bussen sitzen auf 3 Metern Höhe.

    Autor Mumie 02.03.10 - 10:20

    suki11 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Mark schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Völlig Wurscht ob jemand zu schaden kam.
    > >
    > > ICH WILL KEINE FOTOS VON MIR ODER MEINEM HAUS IM INTERNET HABEN
    > > Punktum!
    >
    > Das ist ja auch dein gutes Recht und überhaupt keine Problem.
    > Einfach ne Mail an streetview-deutschland@google.com und fertig.
    >
    > Oder so wie hier beschrieben:
    > maps.google.de

    Und warum bitte muss man überhaupt eine Mail/Brief/wasweißich schreiben, damit etwas NICHT veröffentlicht wird?
    So kleinkariert das klingt: Hier muss Google VORHER sich die Erlaubnis einholen (sch***egal wie aufwendig das ist).

    Nicht alle Menschen (besonders Ältere) kennen das Projekt und deren Recht auf informatielle Selbstbestimmung wird dadurch massiv verletzt. Du "dackelst" hier brav Googles Auffassung hinterher, dass sich das Recht bitte nach Street View beugen möge.

    Btw: In Japan mussten übrigens auch alle Aufnahmen neu gemacht werden, weil das Stativ viel zu hoch angebracht war. In Griechenland ebenfalls Verbot. In Kanada auch zwei Jahre Verbot, bis man das Projekt an die kanadischen Gesetze angepasst hattte.
    Und das ist völlig richtig, wenn man sich hier nicht an die Gesetze hält - auch wenns Google ist

  12. Re: Street View illegal nach §201 StGB

    Autor lalala 02.03.10 - 10:20

    Schmeiß nicht mit Paragraphen rum wenn du keine Ahnug hast was drinsteht ...

    § 201
    Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes


    Jeder Fussgägner darf

    Ok was ist mit Robert Wadlow der war 2,72M Groß der darf also Fotos machen die exakt das Gleiche zeigen und dann ist es In Ordnung ?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_gr%C3%B6%C3%9Ften_Personen

    Deine Argumente sind weder Stichhaltig noch richtig ..

  13. Re: Menschen in Bussen sitzen auf 3 Metern Höhe.

    Autor DirkSch 02.03.10 - 10:21

    Mark schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > ICH WILL KEINE FOTOS VON MIR ODER MEINEM HAUS IM INTERNET HABEN
    > Punktum!
    --------------------------------------------------------------------------------

    Hallo Mark,
    stell dir vor, ein paar jugendliche gehen deine Straße entlang, machen ein paar fotos von sich, auf denen dein Haus zu sehen ist. Nun stellen sie diese Fotos in Facebook, Flicr, SchülerVZ, Wer-kennt-wen und co.
    Überprüfst du all diese Netze, ob auch ja dein Haus nicht im Internet ist?
    Als Satellitenbild ist dein Haus längst bei Microsoft und schau mal - je nach dem wo wohnst - bei live.bing.de - da ist dein Haus aus der Luft von allen seiten detailiert zu sehen!!!

  14. Re: Street View illegal nach §201 StGB

    Autor Mumie 02.03.10 - 10:25

    lalala schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Schmeiß nicht mit Paragraphen rum wenn du keine Ahnug hast was drinsteht
    > ...
    >
    > § 201
    > Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
    >
    > Jeder Fussgägner darf
    >
    > Ok was ist mit Robert Wadlow der war 2,72M Groß der darf also Fotos machen
    > die exakt das Gleiche zeigen und dann ist es In Ordnung ?
    >
    > de.wikipedia.org
    >
    > Deine Argumente sind weder Stichhaltig noch richtig ..


    Da Du es leider nicht geschafft hast, den §201 weiterzulesen (da gibts nämlich noch nen Buchstaben "a"), kopiere ich Ihn für Dich einfach mal hierher. Mal sehen, ob Du dann mit fachlichen Argumenten aufwarten kannst.

    § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
    (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
    (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

    Und natürlich gilt nicht der Wert der größten Person, weil die es wohl kaum schafft, alle Vorgärten und Grundstücke der Welt im Fußschritt abzufotografieren. Du solltest auch mal ein bisschen gesunden Menschenverstand in die Diskussion mitbringen.

  15. Re: Menschen in Bussen sitzen auf 3 Metern Höhe.

    Autor DirkSch 02.03.10 - 10:26

    DirkSch schrieb:
    > Als Satellitenbild ist dein Haus längst bei Microsoft und schau mal - je
    > nach dem wo wohnst - bei live.bing.de - da ist dein Haus aus der Luft von
    > allen seiten detailiert zu sehen!!!

    ich Korrigiere: maps.bing.de

  16. Re: Menschen in Bussen sitzen auf 3 Metern Höhe.

    Autor cartman 02.03.10 - 10:31

    Najanaja... Hab das eben mal mit meiner alten Hamburger Adresse gecheckt... Das Bild ist unscharf und voll veraltet (ca. 2 Jahre alt, erkenn ich an der Baustelle auf dem Grundstück). Eigentlich dasselbe wie bei Google Maps...

    *** *** *** *** *** ***
    Signaturen sind unwichtig.

  17. Re: Menschen in Bussen sitzen auf 3 Metern Höhe.

    Autor DirkSch 02.03.10 - 10:40

    @Cartman
    Das ist doch genau, was ich meine - die Bilder sind total veraltet und ein Betrachter weiß nicht mal, WANN sie gemacht wurden.
    Wenn also jemand (selbst wenn ich nicht gepixelt wäre) sieht, dass ich IRGENDWANN mal dort langgelaufen bin - mein Gott.

  18. Re: Menschen in Bussen sitzen auf 3 Metern Höhe.

    Autor suki11 02.03.10 - 10:45

    Mumie schrieb:
    -----------------------------------------------------------
    > > > ICH WILL KEINE FOTOS VON MIR ODER MEINEM HAUS IM INTERNET HABEN
    > > > Punktum!
    > >
    > > Das ist ja auch dein gutes Recht und überhaupt keine Problem.
    > > Einfach ne Mail an streetview-deutschland@google.com und fertig.
    > >
    > > Oder so wie hier beschrieben:
    > > http://maps.google.de/help/maps/streetview/privacy.html
    >
    > Und warum bitte muss man überhaupt eine Mail/Brief/wasweißich schreiben,
    > damit etwas NICHT veröffentlicht wird?

    Weil es sich um Aufnahmen handelt, die auch jeder völlig legal vom z. B. Reisebus aus machen und veröffentlichen kann.

    Wenn ich mit meiner Kamera nen Foto von der Straße mache, und du läufst gerade ins Bild, dann darf ich das Foto trotzdem weltweit veröffentlichen.
    Selbst wenn das Bild super bekannt wird und auf den Titelseiten aller Tageszeitungen erscheint, weil auf der Straße gerade was lustiges/besonderes/schlimmes passiert.

  19. Re: Street View illegal nach §201 StGB

    Autor lalala 02.03.10 - 10:46

    Wenn du §201a meinst solltest du das auch schreiben.

    Darf ich mit ner Helmcam Fahrrad Fahren ? ich bin 196 zusammen mit dem Fahhrad und Helm ist die Camara auf 220.

    Da ich Technisch begabt genug bin krieg ich das ding auch als Webcam hin. Dann kann ich live immer um dein Grundstück Radeln und alle können im Netz dareingucken.

    Das ist dann ok weil ich ja keine Hilfmittel benutze aber ein Standbild von kein Mensch weiß wann das aufgenommen worden ist wo dein Gesicht solte es drauf sein verfremdet ist das findest du nicht ok.

  20. Re: Street View illegal nach §201 StGB

    Autor DirkSch 02.03.10 - 10:53

    Mark und Mumie dürfen nicht mehr in ein Fussballstadion, in ein Rock-Konzert oder so, denn dort könnte jemand ein Handyvideo machen und dies ins Internet stellen.
    Da wäre dann sogar der Tag ermittelbar, an dem die Aufnahme entstand.

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