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"ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

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  1. "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor OMGROFL 19.02.10 - 12:28

    Ich sag nur redtube ^^

  2. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor Tantalus 19.02.10 - 12:30

    Tja, ich frage mich nur, seit wann es die Schule etwas angeht, wie sich der Schüler zu Hause verhält...
    Und was die unter "ungebührlichem Verhalten" verstehen, würde mich auch mal interessieren.

    Gruß
    Tantalus

  3. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor Bouncy 19.02.10 - 12:49

    Tantalus schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Tja, ich frage mich nur, seit wann es die Schule etwas angeht, wie sich der
    > Schüler zu Hause verhält...
    > Und was die unter "ungebührlichem Verhalten" verstehen, würde mich auch mal
    > interessieren.
    naja, wenn es eine elite-privatschule wäre und der schüler zuhause lebenden hühnchen das herz rausreißt um damit im kerzenschein satan anzubeten, wäre es schon irgendwie verständlich, wenn die schule das wissen wollte...

  4. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor Eisklaue 19.02.10 - 12:50

    Bouncy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > naja, wenn es eine elite-privatschule wäre und der schüler zuhause lebenden
    > hühnchen das herz rausreißt um damit im kerzenschein satan anzubeten, wäre
    > es schon irgendwie verständlich, wenn die schule das wissen wollte...

    Warum? Was geht das die Schule an?

  5. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor thenktor 19.02.10 - 12:50

    Bouncy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > naja, wenn es eine elite-privatschule wäre und der schüler zuhause lebenden
    > hühnchen das herz rausreißt um damit im kerzenschein satan anzubeten, wäre
    > es schon irgendwie verständlich, wenn die schule das wissen wollte...


    Das fällt ja wohl unter die Glaubensfreiheit :-P

  6. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor Tantalus 19.02.10 - 12:59

    Bouncy schrieb:
    ------------------------------------------------------------------------------
    > naja, wenn es eine elite-privatschule wäre und der schüler zuhause lebenden
    > hühnchen das herz rausreißt

    Das würde dann wohl unter Tierquälerei fallen, und nicht unter "ungebührliches Verhalten". So wie ich die Amis kenne, hat da wohl einer vorm Lappi mit der Freundin geknutscht.

    > um damit im kerzenschein satan anzubeten, wäre
    > es schon irgendwie verständlich, wenn die schule das wissen wollte...

    Ach ja? Und warum genau? Was interessiert es die Schule, welcher Glaubensrichtung ein Schüler nachgeht? Oder welche Hobbies er hat (so lange in dem Zusammenhang keine Straftaten begangen werden)?

    Gruß
    Tantalus

  7. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor Linux-Schule 19.02.10 - 13:08

    OMGROFL schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich sag nur redtube ^^
    Sehr unwahrscheinlich, da man dann gleich die Polizei eingeschaltet hätte und der Jugendliche als Sexualstraftäter angeklagt worden wäre. Bei diesem Thema gibt es in den christlichen USA absolut keine Toleranz.

  8. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor schulkooperation 19.02.10 - 13:21

    Linux-Schule schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > OMGROFL schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Ich sag nur redtube ^^
    > Sehr unwahrscheinlich, da man dann gleich die Polizei eingeschaltet hätte
    > und der Jugendliche als Sexualstraftäter angeklagt worden wäre. Bei diesem
    > Thema gibt es in den christlichen USA absolut keine Toleranz.

    richtig, die schule hat schließlich einen exklusivvertrag mit youporn!

  9. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor Terribon 19.02.10 - 13:28

    > > Ich sag nur redtube ^^
    > Sehr unwahrscheinlich, da man dann gleich die Polizei eingeschaltet hätte
    > und der Jugendliche als Sexualstraftäter angeklagt worden wäre. Bei diesem
    > Thema gibt es in den christlichen USA absolut keine Toleranz.

    Leider wahr. Es gab letztes Jahr doch den Fall wo sie einen Schüler beim wxxen erwischt haben. Der wurde öffentlich gemaßregelt, angeklagt und in die Psychartrie gesteckt.
    Daran erkennt man sehr deutlich welches Verständnis für Sexualität dort herrscht.

  10. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor Bouncy 19.02.10 - 13:44

    Tantalus schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ach ja? Und warum genau? Was interessiert es die Schule, welcher
    > Glaubensrichtung ein Schüler nachgeht? Oder welche Hobbies er hat (so lange
    > in dem Zusammenhang keine Straftaten begangen werden)?
    weil er die schule damit in verruf bringen könnte, und eine private schule kann sich ihre schüler natürlich aussuchen.

    ich sage ja nur, dass ich es verstehen würde bei bestimmten konstellationen, aber natürlich nicht wenn es eine staatliche schule ist - bei der das weit über deren kompetenzen hinausgeht - und es sich um simples rumknutschen handelt...

  11. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor El Marko 19.02.10 - 13:45

    Terribon schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Leider wahr. Es gab letztes Jahr doch den Fall wo sie einen Schüler beim
    > wxxen erwischt haben. Der wurde öffentlich gemaßregelt, angeklagt und in
    > die Psychartrie gesteckt.
    > Daran erkennt man sehr deutlich welches Verständnis für Sexualität dort
    > herrscht.

    Der ist davon doch jetzt blind. Wurde er damit nicht schon genug gestraft?
    Die spinnen, die Amis ... oder "Religion must die for mankind to live"

  12. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor Vergissmeinicht 19.02.10 - 13:58

    Bouncy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Tantalus schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Ach ja? Und warum genau? Was interessiert es die Schule, welcher
    > > Glaubensrichtung ein Schüler nachgeht? Oder welche Hobbies er hat (so
    > lange
    > > in dem Zusammenhang keine Straftaten begangen werden)?

    > weil er die schule damit in verruf bringen könnte, und eine private schule
    > kann sich ihre schüler natürlich aussuchen.

    Genau das ist es nämlich, weil die Schule und die Schüler durch so etwas in Verruf gebracht werden. Was passiert wohl mit den anderen Kindern wenn die Schule einen schlechten Ruf hat? Denen werden viele Möglichkeiten in Karriere und Gesellschaft verbaut weil sie von so einer Schule kommen.

  13. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor leser123456789 19.02.10 - 14:01

    Es geht hier um etwas grundlegendes. Die Schule hat weder das Recht eine Software zum Diebstahlschutz ohne einverständnis zu installieren, noch hat sie ein Anrecht darauf zu erfahren was ein Mensch ob Schüler oder nicht, in seiner Freizeit macht.

    Die Schule kann das auch nicht mit gesteigertem Eigeninteresse begründen nur weil sie eine Privatschule wäre. Es ist einfach nicht hinnehmbar. Die Verantwortung einer Schule endet nunmal an der Grundstücksgrenze und solange der Schüler seine Freizeit nicht auf dem Schulgrundstück verbringt ist das auch nicht diskutabel. Wäre der Schüler in einem Zimmer auf dem Schulgrundstück gewesen welches von der Schule ihm zum verbringen seiner Freizeit und/oder als Unterkunft überlassen wurde hat die Schule auch kein Anrecht auf diese Infos, weil da immer noch das Recht auf Privatsphäre greift. Sonst könnte die Schule ja gleich alle Zimmertüren entfernen lassen.

    Wäre der Schüler in einem Offenen Raum gewesen, wäre es zumindest fragwürdig.

    Es gibt einfach Grenzen die nicht überschritten werden dürfen. Diese wurden überschritten und das muss vor einem Gericht ausgehandelt werden. So einfach ist das.

  14. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor Alex1234 19.02.10 - 14:02

    Das alles gibt aber der Schule noch lange keine Recht die Schüler zuhause zu überwachen.

  15. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor houzemusic 19.02.10 - 14:06

    Bouncy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Tantalus schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Tja, ich frage mich nur, seit wann es die Schule etwas angeht, wie sich
    > der
    > > Schüler zu Hause verhält...
    > > Und was die unter "ungebührlichem Verhalten" verstehen, würde mich auch
    > mal
    > > interessieren.
    > naja, wenn es eine elite-privatschule wäre und der schüler zuhause lebenden
    > hühnchen das herz rausreißt um damit im kerzenschein satan anzubeten, wäre
    > es schon irgendwie verständlich, wenn die schule das wissen wollte...

    damit wäre er in den USA doch in bester Gesellschaft siehe Skull & Bones und andere...

  16. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor Vergissmeinicht 19.02.10 - 14:06

    Alex1234 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das alles gibt aber der Schule noch lange keine Recht die Schüler zuhause
    > zu überwachen.

    Doch das hat sie weil auch private Taten eines Schülers die Schule in Verruf bringen.
    Ich möchte dich mal sehen wie du reagieren würdest wenn dein Kind den begehrten Studien- oder Ausbildungsplatz nicht bekommt weil sich andere Schüler daneben benommen und den Ruf der Schule beschmutzt haben. Du würdest dich in diesem Falle genauso aufregen.

  17. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor Ungebührliches Verhalten 19.02.10 - 14:11

    Bouncy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Tantalus schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Ach ja? Und warum genau? Was interessiert es die Schule, welcher
    > > Glaubensrichtung ein Schüler nachgeht? Oder welche Hobbies er hat (so
    > lange
    > > in dem Zusammenhang keine Straftaten begangen werden)?
    > weil er die schule damit in verruf bringen könnte, und eine private schule
    > kann sich ihre schüler natürlich aussuchen.
    >
    > ich sage ja nur, dass ich es verstehen würde bei bestimmten
    > konstellationen, aber natürlich nicht wenn es eine staatliche schule ist -
    > bei der das weit über deren kompetenzen hinausgeht - und es sich um simples
    > rumknutschen handelt...

    sag mal hast du noch alle latten am zaun??? ich würde es auch verstehen, wenn dich mal jemand überwacht. eine schule ist eine private institution, die zur bildung und erziehung junger menschen beitragen soll und kein abteilung des wahrheitsministeriums, welches alle auf mögliche straftaten überwacht. wenn hier überhaupt jemand irgendwie überwachen darf, dann die polizei und das prinzipiell auch nur bei begründetetem verdacht.

  18. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor ickeunder 19.02.10 - 14:12

    @Vergissmeinicht

    was laberst du denn für ne scheisse. das ist ne ganz massive verletzung der persönlichkeitsrechte und gehört eindeutig bestraft.

  19. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor rfzrtz45 19.02.10 - 14:15

    Schon mal überlegt das man das gestrige Schulattentat durch so etwas hätte verhindern können. Sobald man vom Rechner des Täters Bilder des Messers bekommen hätte wäre doch die Polizei eingeschritten und der Lehrer würde noch leben.

  20. Re: "ungebührlichen Verhaltens in seiner Wohnung"

    Autor Husare 19.02.10 - 14:18

    Bouncy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > ich sage ja nur, dass ich es verstehen würde bei bestimmten
    > konstellationen, aber natürlich nicht wenn es eine staatliche schule ist -
    > bei der das weit über deren kompetenzen hinausgeht - und es sich um simples
    > rumknutschen handelt...

    Entschuldige wenn ich mich plump ausdrücke, ich konnte aber keine besseren worte finden die das zum Ausdruck bringen was ich beim lesen deines Posts fühlte und dachte:

    WAS ZUM DONNERWETTER GEHT MIT DIR AB BOUNCY!!!

    Vertändnis für Privatschulen aber bei staatlichen ist es auf einmal nicht mehr ok. Knutschen ist ja nicht so schlimm aber dem Teufel huldigen ist ganz ganz böse. Bist du etwa die Inkarnation des obersten Gewissens oder gar die personifizierte Wahrheit?

    WAS GEHT DAS PRIVATLEBEN ANDERE AN, ALS DIE, DIE TEIL DISES PRIVATLEBENS SIND?!!

    Niemand, ja wirklich niemand hat irgendwelche Berechtigungen in ein Privatleben dermassen einzudringen, vor allem aber nicht auf so eine hinterhältige Art und Weise. Die einzige Kompetenz diesbezüglich - die diese Privatschule gegenüber der betroffenen Person hat - ist, dass sie mal auf Anfrage 'nen feuchten Furz riechen dürfen, ganz privat natürlich.

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