Dies gibt es übrigens auch bei deutschen Firmen. Sobald man bspw. ein Zahlgateway eines bestimmten Unternehmens einbindet (Elavon), deren Muttergesellschaft eine amerikanische ist dann dürfen sich Personen aus den Sanktionierten Ländern nicht mehr registrieren (was gar nichts mit dem Kaufvorgang zu tun hat!).
Ansonsten bekommt man ein Ultimatum, dass das Zahlgateway nicht mehr zur Verfügungs steht. Leider ist das Ausweichen auf andere Anbieter bei unserem Projekt aufgrund von Vorgaben nicht möglich gewesen. Ich finde das sehr beschämend!
Da muss man sich diktieren lassen, welchen Nutzern man Zugang gewährt und welchen nicht. Schade das wir keine Wahl hatten. Es ist übrigens kein kleines Projekt sondern ein richtig Grosses ...
Sehr ärgerlich für das Projektmanagement, dass der Vorstand da andere Prioritäten setzt.
MichaelD. schrieb:
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> Dies gibt es übrigens auch bei deutschen Firmen. Sobald man bspw. ein
> Zahlgateway eines bestimmten Unternehmens einbindet (Elavon), deren
> Muttergesellschaft eine amerikanische ist dann dürfen sich Personen aus den
> Sanktionierten Ländern nicht mehr registrieren (was gar nichts mit dem
> Kaufvorgang zu tun hat!).
Und wenn man dieses Bezahlgateway einfach als Plugin nachliefert?
Dann würden die Sanktionen halt nur das Plugin betreffen.
Wenn man dann noch den Download des Plugins aus den "Schurkenstaaten" beschränkt, sollte man doch auf der sicheren Seite sein, oder?
MfG
CDJM
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