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Also zurück zur Hausdurchsuchung

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  1. Also zurück zur Hausdurchsuchung

    Autor Sharra 13.05.12 - 17:31

    Wieder munter einbrechen, Wanzen und Minikameras auf die Kiste ausrichten, und so überwachen. Dazu bekommen sie von Richtern eine Genehmigung.

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  2. Re: Also zurück zur Hausdurchsuchung

    Autor idmoa 13.05.12 - 19:18

    Sharra schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wieder munter einbrechen, Wanzen und Minikameras auf die Kiste ausrichten,
    > und so überwachen.
    Wanzen und Kameras wäre aber keine Hausdurchsuchung, sondern der "Große Lauschangriff".

    >Dazu bekommen sie von Richtern eine Genehmigung.
    Aber nur sehr schwer und die Durchführung ist auch sehr aufwendig und teuer. Wir reden hier glaube ich über <10 Fälle pro Jahr, seit das Bundesverfassungsgericht damals ein Machtwort gesprochen hat.

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  3. Re: Also zurück zur Hausdurchsuchung

    Autor spambox 13.05.12 - 22:22

    Der alte BKA-Trojaner wurde immer direkt auf dem PC der Opfer installiert, d.h. die Beamten mussten trotz Trojaner stets die Wohnräume der Opfer betreten.

    Wie sonst soll ein Trojaner auf das System eines professionellen Kriminellen kommen?
    Per Email als lustige Powerpointdatei? Das Klientel, dass sich Malware übers Netz holt, ist nicht unbedingt dasselbe, dessen Tätigkeiten die Aufmerksamkeit des BKA auf sich zieht. ;)

    #sb

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  4. Re: Also zurück zur Hausdurchsuchung

    Autor Threat-Anzeiger 13.05.12 - 22:22

    idmoa schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Sharra schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Wieder munter einbrechen, Wanzen und Minikameras auf die Kiste
    > ausrichten,
    > > und so überwachen.
    > Wanzen und Kameras wäre aber keine Hausdurchsuchung, sondern der "Große
    > Lauschangriff".
    >
    > >Dazu bekommen sie von Richtern eine Genehmigung.
    > Aber nur sehr schwer und die Durchführung ist auch sehr aufwendig und
    > teuer. Wir reden hier glaube ich über <10 Fälle pro Jahr, seit das
    > Bundesverfassungsgericht damals ein Machtwort gesprochen hat.

    ist doch alles kein problem. dann machen wirs wieder ohne richterlichen beschluss. tut doch keinem weh - ausser den unschuldigen, deren privatsphäre davon betroffen ist. und selbst wenn es nachher ärger geben sollte, dann weiss eben wieder keiner der beamten wers gewesen ist, und da wir ja keinen beweismittelausschluss für illegal erlangte beweise haben verliert keiner - ausser eben das opfer dem man diese beweise illegal untergeschoben hat(glaubt doch keiner dass die nur kameras und mikrofone da lassen - bullen können auch ziemlich grosszügig sein, wenns um haschischgeschenke geht - wenns der eigenen sache denn "nutzt")

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  5. Re: Also zurück zur Hausdurchsuchung

    Autor Threat-Anzeiger 13.05.12 - 22:24

    spambox schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Der alte BKA-Trojaner wurde immer direkt auf dem PC der Opfer installiert,
    > d.h. die Beamten mussten trotz Trojaner stets die Wohnräume der Opfer
    > betreten.
    >
    > Wie sonst soll ein Trojaner auf das System eines professionellen
    > Kriminellen kommen?
    > Per Email als lustige Powerpointdatei? Das Klientel, dass sich Malware
    > übers Netz holt, ist nicht unbedingt dasselbe, dessen Tätigkeiten die
    > Aufmerksamkeit des BKA auf sich zieht. ;)
    >
    > #sb

    die frage sollte doch sein(mal abesehen davon dass der bundestrojaner nicht über illegale hausbesuche installiert wurde) wie man auf einem verschlüsselten dateisystem ein govt-rootkit installieren möchte.

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  6. Re: Also zurück zur Hausdurchsuchung

    Autor spambox 13.05.12 - 22:53

    Wie kommst du darauf, dass der Trojaner nicht über Hausbesuche installiert wurde?
    Die Funktionsweise des Trojaners, sowie das Vorgehen zur Verteilung wurden in der iX detailliert beschrieben. (Und anderen Fachmedien)

    Zu deiner Frage: Der Code ist ja im Internet aufgetaucht. Aus dem Code kann man nur schließen, dass der Trojaner mehr Plazebo als echte "Schnüffelsoftware" war. Das Opfer musste schon ein ungesichertes Windows XP (oder älter) verwenden. Aber...gegen jede Aldi (Medion) Standardinstallation hätte das Ding keine Chance gehabt.

    #sb

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  7. Re: Also zurück zur Hausdurchsuchung

    Autor Der Held vom Erdbeerfeld 14.05.12 - 08:13

    Threat-Anzeiger schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > ist doch alles kein problem. dann machen wirs wieder ohne
    > richterlichen beschluss. tut doch keinem weh - ausser den
    > unschuldigen, deren privatsphäre davon betroffen ist. und
    > selbst wenn es nachher ärger geben sollte, dann weiss
    > eben wieder keiner der beamten wers gewesen ist, ...

    Sieh's doch mal so: Im Gegenzug gibt es auch kein Gesetz dagegen, die eigene Wohnung mit gefährlichen bis tödlichen Fallen auszustatten. Nun wird das niemand machen (Jedenfalls hoffe ich, dass niemand paranoid ist und gleichzeitig eine so stachelige Einstellung hat ...), aber die theoretische Möglichkeit besteht ebenso wie die, dass Beamte Grenzen überschreiten.

    Wenn aber eine Sache methodisch wird, kann die andere es auch werden. Das wären zwar halb anarchische Zustände, aber die so wichtige Kräftegleichheit von Staat und Bürger wäre wiederhergestellt. ;-)

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  8. Re: Also zurück zur Hausdurchsuchung

    Autor AdmiralAckbar 14.05.12 - 12:32

    spambox schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wie kommst du darauf, dass der Trojaner nicht über Hausbesuche installiert
    > wurde?
    > Die Funktionsweise des Trojaners, sowie das Vorgehen zur Verteilung wurden
    > in der iX detailliert beschrieben. (Und anderen Fachmedien)

    Er sagte illegale Hausbesuche und hat meiner Meinung richterlich Angeordnete (müssten ja eigentlich legal sein :P) nicht damit eingeschlossen

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  9. Re: Also zurück zur Hausdurchsuchung

    Autor ThadMiller 14.05.12 - 15:44

    Bei einer "normalen Hausdurchsuchung" darf man aber dabei sein...

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  10. Re: Also zurück zur Hausdurchsuchung

    Autor Sharra 14.05.12 - 16:15

    ThadMiller schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Bei einer "normalen Hausdurchsuchung" darf man aber dabei sein...


    Darf man. Wenn man grade anwesend ist. Die Polizei geht nicht wieder, nur well du auf der Arbeit, oder im Urlaub bist. Eine Hausdurchsuchung hat ihren Grund, und der könnte dann verschwinden, wenn die Nachbarn dir einen Tipp geben, dass die Polizei vor der Tür stand.

    Wenn du grade daheim bist, darfst du bleiben.
    Bist du "zufällig" nicht daheim - Pech.

    Jetzt ist es natürlich so, dass viele Deutsche 9-12 Stunden am Tag ausser Haus sind.
    Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

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  11. Re: Also zurück zur Hausdurchsuchung

    Autor ThadMiller 14.05.12 - 16:20

    Hab mich vielleicht falsch ausgedrückt. Man hat das Recht dabei zu sein. Auch ein Zeuge ist Pflicht wenn man darauf besteht. Alleine dürfen die gar nix...

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