Soll die Musikindustrie doch erst mal nachweisen, dass hier gewerbsmäßig illegales Filesharing betrieben wurde. Andernfalls ist die erste Abmahnung nämlich auf 100 Euro gedeckelt und es wäre vermutlich nie zu einem Rechtsstreit gekommen.
3 mal bearbeitet, zuletzt am 20.03.13 20:30 durch Telesto.
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Telesto schrieb:
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> Soll die Musikindustrie doch erst mal nachweisen, dass hier gewerbsmäßig
> illegales Filesharing betrieben wurde. Andernfalls ist die erste Abmahnung
> nämlich auf 100 Euro gedeckelt
Nein. Bitte mit § 97a UrhG nochmal genauer beschäftigen.
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Telesto schrieb:
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> Soll die Musikindustrie doch erst mal nachweisen, dass hier gewerbsmäßig
> illegales Filesharing betrieben wurde. Andernfalls ist die erste Abmahnung
> nämlich auf 100 Euro gedeckelt
Filesharing allgemein ist schon "gewerbsmäßig", die Decklung greift eigentlich nie.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/08/10/mini-filesharer-zum-abschuss-freigegeben/
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Im verlinkten Artikel steht ja selbst, dass die Intention des Gesetzgebers ("privates Filesharing nicht zu verfolgen") vom BGH einfach ignoriert wurde. Zwar gab es jetzt kürzlich erst einen neuen Gesetzesentwurf, um die Abmahnabzocke ggü. Privatpersonen einzudämmen (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-einigt-sich-auf-Gesetz-gegen-Abmahnabzocke-1821952.html), aber nach allem was man so liest, besteht hier weiterhin das Problem, dass pauschal von "gewerblich" ausgegangen wird.
Dabei müsste eigentlich jedem Dorfrichter klar sein, dass mit "gewerblich" nicht der Privatnutzer gemeint sein kann, der damit keinerlei Gewinnerzielungsabsichten verfolgt. Aber Probleme mit der Definition von "gewerblich" hat man auch anderswo, beispielsweise wenn man bei eBay seinen Dachboden ausmistet oder seine DVD-Sammlung auflöst. Ist halt immer eine schöne Chance für die deutschen Abmahnanwälte, ein leistungsfreies Einkommen zu erzielen.
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Telesto schrieb:
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> ... Ist halt immer eine
> schöne Chance für die deutschen Abmahnanwälte, ein leistungsfreies
> Einkommen zu erzielen.
Naja, was heißt "leistungsfrei"? Jemandem aufzulauern bzw. Wegelagerei zu betreiben kann man schon auch als Leistung ansehen. Ich hätte jedenfalls keine Lust darauf und fände es daher wahrscheinlich anstrengend.
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"leistungsfrei" im Sinne von: kein Mehrwert für die Gesellschaft.
Genau wie du es beschrieben hast, Wegelagerer, Gauner, Gesocks, Politiker, Bänker...
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Der Gewinn beim Filesharing sind kostenlose Filme, Musik, Spiele...
Also Sachwerte.
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fratze123 schrieb:
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> Der Gewinn beim Filesharing sind kostenlose Filme, Musik, Spiele...
> Also Sachwerte.
Die keinen Einfluss auf den Gewinn haben, außer du verkaufst sie.
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richtig ... aber das ist sicher kein "gewerblicher " gewinn!
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Gewerbsmäßig heist nicht unbedingt das man ein Gewerbe betreibt, es geht eher um die Stückzahl.
Wenn du anstatt 2 Stangen 10 Stangen Zigratten über die Grenzen bringst, bezichtigt dich der Zoll auch mal recht leicht für den gewerblichen Schmuggel.
Telesto schrieb:
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> Soll die Musikindustrie doch erst mal nachweisen, dass hier gewerbsmäßig
> illegales Filesharing betrieben wurde. Andernfalls ist die erste Abmahnung
> nämlich auf 100 Euro gedeckelt und es wäre vermutlich nie zu einem
> Rechtsstreit gekommen.
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