"eine IP-Adresse regelmäßig von so vielen verschiedenen Personen genutzt [...], dass die Wahrscheinlichkeit, eine weitere Rechtsverletzung festzustellen, unverhältnismäßig gering ist."
andererseits, wenn ich mir sowas anschaue (mehr als 1 Jahr für ein Urteil, sechs Monate für eine einstweilige) dann hab ich vor Gerichten/Juristen keinerlei Respekt mehr!
http://img718.imageshack.us/img718/1788/jamtanonbitch.jpg
http://img171.imageshack.us/img171/1343/braobragoanon.jpg
http://img132.imageshack.us/img132/6830/gefeuert.jpg
http://a.imageshack.us/img9/8118/fingerverzoegerunganon.jpg
> andererseits, wenn ich mir sowas anschaue (mehr als 1 Jahr für ein Urteil,
> sechs Monate für eine einstweilige) dann hab ich vor Gerichten/Juristen
> keinerlei Respekt mehr!
Und was ist daran besonders?
Wen du tatsächlich erwartest dass RECHT besonders SCHNELL gesprochen wird dann ... solltest du besser in die USA abwandern, da sperrt man auch gerne mal völlig ohne Verhandlung und Bürokratie Leute wie dich ein weil sie jemandem auf die Füße getreten sind ... oder man erhängt sie - innerhalb von 3 Tagen nach der Anschuldigung.
Weisst du, im Gegensatz zu dem was du dir unter der Justiz vorstellst ARBEITEN die Menschen dort praktisch immer - und ARBEIT geht nicht unendlich schnell, ganz besonders dann nicht wenn 3261785678321 Bauern vom Lande eine Privatklage starten nur weil Bauer XYZ 2 Eier geklaut hat und eine komplette Verhandlung deswegen durchgezogen werden muss!
Und um dir dein Trollfutter gleich wieder wegzunehmen : Nein, ich habe nichts mit der Justiz zu tun ... ich war mal Zeuge in einem Verfahren, ferdsch.
Tut mir leid, in meinem Bekanntenkreis hat eine Firma Leute schlichtweg auf die Straße gesetzt ohne_Kündigung(!) mit der Begründung Betriebsübergang. Die neue Firma die den Bereich übernahm sagt einfach "Was wollt ihr denn, mit euch haben wir gar keinen Vertrag"
Der Prozess läuft jetzt schon fast 2 Jahre (!!!!)
Die Leute sind mittlerweile auf HartzIV oder resignierten und suchten sich einen Job.
Die Richter waren zwar jedesmal auf der Seite der Angestellten, aber die Anwälte schaffen es immer wieder Revision zu bekommen und das ganze weiter hinauszuzögern, der Anwalt einer der Firmen sagte sogar, er würde bis zum EU-Gerichtshof gehen.
Das kann es doch in einem Rechtsstaat nicht geben, dass so mit den Schicksalen der Menschen umgegangen wird.
>Die Leute sind mittlerweile auf HartzIV oder resignierten und suchten sich einen Job.
Wohl eher umgekehrt?
> Tut mir leid, in meinem Bekanntenkreis hat eine Firma Leute schlichtweg auf
> die Straße gesetzt ohne_Kündigung(!) mit der Begründung Betriebsübergang.
Dann wurde sie nie gekündigt, so einfach ist das. Is n ganz klarer Fall und der ehemalige Arbeitgeber muss dafür geradestehen.
> Der Prozess läuft jetzt schon fast 2 Jahre (!!!!)
Das ist eine Lüge.
http://www.arbeitsadvo.de/2006/12/14/prozessdauer-an-den-arbeitsgerichten/
Wenn dem so wäre könnte man eine Beschwerde gegen die zuständige Justiz selbst einreichen, eventuell berechtigt es sogar unabhängig vom Urteil zur Berufung
> der Anwalt einer der Firmen sagte sogar, er würde bis zum
> EU-Gerichtshof gehen.
Entweder lügst du permanent oder du wurdest von vorne bis hinten belogen ... letzteres halte ich für wahrscheinlich. Geheimtip : Eine solche Verhandlung KANN garnicht bis vor den EUGH denn der ist garnicht für Zivil und -Strafprozesse in Deutschland zuständig.
> Das kann es doch in einem Rechtsstaat nicht geben, dass so mit den
> Schicksalen der Menschen umgegangen wird.
Gibt es auch nicht, wenn eine ganze Existenz davon abhängt lassen sich sogar Eilverfahren beantragen, dann wird alles in weniger als 1 oder 2 Monaten durchgezogen
> > Tut mir leid, in meinem Bekanntenkreis hat eine Firma Leute schlichtweg
> auf
> > die Straße gesetzt ohne_Kündigung(!) mit der Begründung
> Betriebsübergang.
>
> Dann wurde sie nie gekündigt, so einfach ist das. Is n ganz klarer Fall und
> der ehemalige Arbeitgeber muss dafür geradestehen.
das stimmt definitiv nicht. Der Betriebsübergang führt gem. § 613a BGB kraft Gesetzes zum Übergang des Arbeitsverhältnisses. Es gibt jedoch teilweise eine Mithaftung.
>
> > Der Prozess läuft jetzt schon fast 2 Jahre (!!!!)
>
> Das ist eine Lüge.
> www.arbeitsadvo.de
>
> Wenn dem so wäre könnte man eine Beschwerde gegen die zuständige Justiz
> selbst einreichen, eventuell berechtigt es sogar unabhängig vom Urteil zur
> Berufung
>
> > der Anwalt einer der Firmen sagte sogar, er würde bis zum
> > EU-Gerichtshof gehen.
>
> Entweder lügst du permanent oder du wurdest von vorne bis hinten belogen
> ... letzteres halte ich für wahrscheinlich. Geheimtip : Eine solche
> Verhandlung KANN garnicht bis vor den EUGH denn der ist garnicht für Zivil
> und -Strafprozesse in Deutschland zuständig.
>
Auch dies ist nicht ganz korrekt. Wenn Europarecht verletzt ist muss das BAG den Fall vorlegen. Tut es dies nicht, so kann man auch das Urteil noch vom EuGH hierauf überprüft werden. Da § 613a BGB auf einer EU-Richtlinie beruht, erscheint dies nicht als völlig ausgeschlossen.
Wie lange Prozesse dauern hängt von vielen Faktoren ab. Eine Untätigkeitsbeschwerde setzt jedoch stets voraus, dass das Verfahren nicht gefördert wurde, was ohne Kenntnis der Akte kaum beurteilt werden kann.
> > Das kann es doch in einem Rechtsstaat nicht geben, dass so mit den
> > Schicksalen der Menschen umgegangen wird.
>
> Gibt es auch nicht, wenn eine ganze Existenz davon abhängt lassen sich
> sogar Eilverfahren beantragen, dann wird alles in weniger als 1 oder 2
> Monaten durchgezogen
Das stimmt häufig, aber nicht immer. ME nach ist die Schilderung viel zu ungenau, um das hier konkret zu beurteilen.
> das stimmt definitiv nicht. Der Betriebsübergang führt gem. § 613a BGB
> kraft Gesetzes zum Übergang des Arbeitsverhältnisses. Es gibt jedoch
> teilweise eine Mithaftung.
Zuerst sagst du dass es nicht stimmt und 1 Satz später sagst du es stimmt ... du bist mir ein Seltsamer ...
> Auch dies ist nicht ganz korrekt. Wenn Europarecht verletzt ist
Was beim Arbeitsrecht nie der Fall sein wird weil meines Wissens keine EU-Gesetze in Bezug auf Arbeitsverhältnisse erlassen wurden - selbst wenn; zweifellos sind es Sonderregelungen die aus einem Kontext hervorgingen und nur selten überhaupt zutreffen
Hinweisgeber_ schrieb:
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> > das stimmt definitiv nicht. Der Betriebsübergang führt gem. § 613a BGB
> > kraft Gesetzes zum Übergang des Arbeitsverhältnisses. Es gibt jedoch
> > teilweise eine Mithaftung.
>
> Zuerst sagst du dass es nicht stimmt und 1 Satz später sagst du es stimmt
> ... du bist mir ein Seltsamer ...
>
> > Auch dies ist nicht ganz korrekt. Wenn Europarecht verletzt ist
Es ist juristisch ein Unterschied wer Vertragspartner ist und wer "nur" (z.B. für das Gehalt) haftet. Zudem ist die Haftung ziemlich beschränkt, d.h. für 2 Jahre Gehalt haftet der alte Arbeitgeber auf keinen Fall. Der Gesetzestext ist insoweit auch recht gut verständlich.
http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html
> Was beim Arbeitsrecht nie der Fall sein wird weil meines Wissens keine
> EU-Gesetze in Bezug auf Arbeitsverhältnisse erlassen wurden - selbst wenn;
> zweifellos sind es Sonderregelungen die aus einem Kontext hervorgingen und
> nur selten überhaupt zutreffen
Leider ist auch der EU Gesetzgeber sehr aktiv im Bereich des Arbeitsrechts. So hat der EuGH kürzlich die Rechtsprechung des BAG zum Urlaubsrecht "gekippt". Es gibt diverse Entscheidungen des EuGH zum Betriebsübergang (z.B. die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs bei einem bertriebsmittelarmen Betrieb hat der EuGH maßgeblich geprägt.)
Da Arbeitsgerichte eigentlich recht schnell sind, könnte eine lange Verfahrensdauer auf eine schwierige rechtliche oder tatsächliche Situation schließen lassen (oder aber der Richter ist schlicht langsam).
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