Erfüllt so was nicht den Fall der Erpressung?
wurs schrieb:
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> Erfüllt so was nicht den Fall der Erpressung?
Gerichts-Deals sind so - Anbieter von Deals müssen stringent logisch ein Problem mit der betreffenden, anstehenden Verhandlung haben.
Erpressung ist es nicht.
Hinterher könnte man als unschuldig angeklagter, Schadensersatz in der höhe geltend machen, mit der man Verdienstausfälle hatte. Also wenn ein Gerichtstermin in der Freizeit anfällt, hat man ja keine Ausfälle und bekommt in der Regel nix, es sei denn man klagt selbst nochmal zivilrechtlich, was allerdings schwierig durchzusetzen ist.
Das Verlust Gewinn Verhältnis ist allerdings sehr unausgewogen, heißt gewinnt man bekommt man pro Stunde etwa das, was man bekommen würde, als wenn man gearbeitet hätte,
verliert man hat man seine eigene Zeit geopfert und zahlt noch für die Anwälte, Gerichtskosten etc.
Dies ist zumindest in Deutschland so.
wurs schrieb:
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> Erfüllt so was nicht den Fall der Erpressung?
Falsche Verdächtigung, Üble Nachrede, ggf. Ausspähen von Daten, Nachstellung, versuchter Betrug, Fälschung technischer Aufzeichnungen
ich hätte ja jetzt eher gedacht der deal wäre anders abgelaufen.
so in der art: "denunzieren sie 10 weitere filesharer in ihrem bekannten/verwandtenkreis, dann gibt es nachlaß!"
dies wäre eher nach art der contentmafia gewesen.
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