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Gegenschlag?

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  1. Gegenschlag?

    Autor Johnny Cache 15.07.10 - 11:11

    Mal ganz doof gefragt, wenn ein Vertrag mündlich zustande kommen kann, könnte man dann die Teilname an einer der vielen "Meinungsumfragen" nicht auch als eine Dienstleistung verkaufen?
    Welche Voraussetzungen wären dafür notwendig um eine telefonische Auskunft tatsächlich als Dienstleistung in Rechnung stellen zu können?

  2. Re: Gegenschlag?

    Autor IANAL 15.07.10 - 11:23

    Johnny Cache schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Mal ganz doof gefragt, wenn ein Vertrag mündlich zustande kommen kann,
    > könnte man dann die Teilname an einer der vielen "Meinungsumfragen" nicht
    > auch als eine Dienstleistung verkaufen?

    Natürlich. Und muss nur von beiden Seiten eine übereinstimmende Willenserklärung (oder eindeutige Handlung) vorliegen, damit ein Vertrag entsteht.

    > Welche Voraussetzungen wären dafür notwendig um eine telefonische Auskunft
    > tatsächlich als Dienstleistung in Rechnung stellen zu können?

    Du musst klar machen (oder es muss verkehrssitte sein), dass du etwas verkaufen willst und der Käufer muss klar machen, dass er es kaufen will. Alternativ kannst du etwas anbieten und dann hoffen, dass der Käufer sein Interesse bekundet und dich dann entscheiden, ob du auch zustimmen willst - so funktioniert Handel im Prinzip (invitatio ad offerendum, Anpreisung).

    Ein Pizzadienst wirft bei dir eine Broschüre mit Preisen ein (invitatio ad offerendum). Du rufst dann an und sagst, du willst die 59 mit Extra-Käse (Willenserklärung von dir), Luigi sagt dann "Komme dreißig Minute" und hat damit ebenfalls eine Willenserklärung abgegeben und der Vertrag steht. Er schuldet dir dann Lieferung und du ihm den vereinbarten Betrag.

  3. Re: Gegenschlag?

    Autor ibsi 15.07.10 - 11:48

    Also wenn die mich dann anrufen und von mir eine Meinung hören wollen, dann wollen die ja was von mir. Und wenn ich denen dann meine Meinung sage, willige ich ein das ich denen meine Meinung verrate (das natürlich kostenpflichtig für die). Kann ich dann nicht auch eine Rechnung schreiben? :D

  4. Re: Gegenschlag?

    Autor Johnny Cache 15.07.10 - 11:54

    ibsi schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Also wenn die mich dann anrufen und von mir eine Meinung hören wollen, dann
    > wollen die ja was von mir. Und wenn ich denen dann meine Meinung sage,
    > willige ich ein das ich denen meine Meinung verrate (das natürlich
    > kostenpflichtig für die). Kann ich dann nicht auch eine Rechnung schreiben?
    > :D

    Genau das ist die Frage. Wenn man denen vorher die Konditionen verklickert geht das sicher. Die Frage ist wie man das durchsetzen kann wenn man nicht gerade zu viel Geld hat oder einen arbeitslosen Anwalt kennt.

  5. Re: Gegenschlag?

    Autor nuffi 15.07.10 - 13:23

    anruferstimme: "und nun drücken sie die 1 die oder die 2 auf ihren tastenfeld"
    - nach einer minute - "drücken sie 1 um den vertrag abzuschließen, drücken sie die 2 um das gespräch zu beenden"

    ja ne, unaufgeforderte werbeanrufe sollten verboten sein und dementsprechend verfolgt werden. es müßte so funktionieren, dass man bei seinem provider eine entsprechende nummer anruft und sagt, dass der anrufer im zeitraum x ein werbetreibender war. die nummer sollte dann an den verbraucherschutz weitergereicht werden.

  6. Re: Gegenschlag?

    Autor Ainer v. Fielen 15.07.10 - 14:03

    Johnny Cache schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Welche Voraussetzungen wären dafür notwendig um eine telefonische Auskunft
    > tatsächlich als Dienstleistung in Rechnung stellen zu können?

    In Zukunft nur noch ein schriftlicher Vertrag, hoffe ich...

    ___________

    "Aufgrund der globalen Klimaerwärmung sowie der gegenwärtigen Finanzkrise wird das Licht am Ende des Tunnels nun abgeschaltet!"

    - Autor unbekannt -

  7. Re: Gegenschlag?

    Autor Ainer v. Fielen 15.07.10 - 14:06

    Bisher müsste es reichen, wenn Du dem Befrager mitteilst, dass Du die gewünschte Auskunft nur gegen "ein geringes Entgelt" erteilst. Zukünftig wirst Du dann wohl auch einen Vertrag schriftlich aushandeln müssen.

    ___________

    "Aufgrund der globalen Klimaerwärmung sowie der gegenwärtigen Finanzkrise wird das Licht am Ende des Tunnels nun abgeschaltet!"

    - Autor unbekannt -

  8. Re: Gegenschlag?

    Autor ewrergerqg 15.07.10 - 16:38

    IANAL schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Ein Pizzadienst wirft bei dir eine Broschüre mit Preisen ein (invitatio ad
    > offerendum). Du rufst dann an und sagst, du willst die 59 mit Extra-Käse
    > (Willenserklärung von dir), Luigi sagt dann "Komme dreißig Minute" und hat
    > damit ebenfalls eine Willenserklärung abgegeben und der Vertrag steht. Er
    > schuldet dir dann Lieferung und du ihm den vereinbarten Betrag.

    falsch. es werden angebote ausgetauscht. der vertrag wird erst an der haustür abgeschlossen.

  9. Re: Gegenschlag?

    Autor IANAL 15.07.10 - 18:25

    ibsi schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Also wenn die mich dann anrufen und von mir eine Meinung hören wollen, dann
    > wollen die ja was von mir. Und wenn ich denen dann meine Meinung sage,
    > willige ich ein das ich denen meine Meinung verrate (das natürlich
    > kostenpflichtig für die).

    Da du das nicht geäußert hast und üblicherweise (Verkehrssitte!) keine Gratifikation für eine Telefonbefragung gezahlt wird, mangelt es an übereinstimmenden Willenserklärungen.


    > Kann ich dann nicht auch eine Rechnung schreiben?
    > :D

    Das kannst du natürlich trotzdem. Sie werden nur vermutlich nicht zahlen. Und dann musst du nachweisen, dass ein Vertrag bestand.

  10. Re: Gegenschlag?

    Autor Johnny Cache 15.07.10 - 21:29

    IANAL schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Da du das nicht geäußert hast und üblicherweise (Verkehrssitte!) keine
    > Gratifikation für eine Telefonbefragung gezahlt wird, mangelt es an
    > übereinstimmenden Willenserklärungen.

    Ok, aber wenn man zu Beginn des Gespräches darauf hinweist ist das natürlich etwas anderes. Dann ist eine Fortsetzung des Gesprächs auch eine entsprechende Willenserklärung, oder?

    > Das kannst du natürlich trotzdem. Sie werden nur vermutlich nicht zahlen.
    > Und dann musst du nachweisen, dass ein Vertrag bestand.

    Spannend wird es dann wenn man wirklich versucht einen solchen Vertrag auch tatsächlich umzusetzen. Wie kann man also nachweisen daß ein solcher Vertrag dann tatsächlich bestanden hat?
    Und selbst wenn sie das Gespräch nach Nennung der Gebühren abbrechen, ist dann der üblicherweise kommende Anruf ein paar Stunden oder Tage nicht eine Willenserklärung da die Tarife ja schon bekannt waren?

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