laut dem sogenannten Hackerparagraph:
"§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten[6]
Absatz 1
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Absatz 2
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend."
Somit hat diese Firma doch eindeutig gegen Deutsches Recht verstoßen. Aufgrund dieses Gesetzes sollte es doch nun ein leichtes sein juristisch gegen diese kriminelle Firma vorzugehen oder sehe ich das falsch ?

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Und was ist mit der Firma, die den Bundestrojaner herstellt? Ist ja eigentlich auch illegal, aber sogar vom Staat beauftragt höhö....
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Anarcho_Kommunist schrieb:
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> laut dem sogenannten Hackerparagraph:
Gibt es sowas Godwin's law fuer Paragraphenzitierer...?
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Nur weil du Begründungen von Aussagen anhand von Fakten im Golem-Forum nicht gewohnt bist, heißt das nicht, dass das im Internet nicht zulässig wäre :-P
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Ich weiß nicht, ob es dabei nicht vielleicht eine Rolle spielt, ob zum Beispiel in Syrien ein solches Abfangen von Daten nicht strafrechtlich relevant ist. Es ist immerhin kein deutscher Kunde, der damit in Deutschland eine Straftat begehen möchte, im Gegensatz zu unseren eigenen Volksvertretern jetzt zum Beispiel...
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