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Entmündigung hoch 10

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  1. Entmündigung hoch 10

    Autor spYro 06.07.12 - 16:29

    Diese Regelungen entmündigen den Menschen doch in drastischer Weise.
    Der Staat spricht dem Menschen ab, dass dieser sich selbst einschätzen kann

    Wenn ein Autofahrer einen Unfall baut und rauskommt, dass er dabei am Handy telefoniert hat, habe ich nichts dagegen, dass die Versicherungen die Zahlunh mindern u.s.w.

    Aber vorher schon das Handy zu verbieten, ja sogar das bloße berühren das Handys verbieten? Das ist doch etwas zu weit gegriffen.

    Nach dieser Logik müsste man das Gesetz um folgende Punkte erweitern

    - Essen und trinken im Auto nur erlaubt, wenn der Motor aus ist und das Auto steht. Das gilt auch für Beifahrer, da ein Verschlucken der Beifahrer den Fahrer gehörig ablenkt.
    - Unterhalten während der Fahrt ist auch verboten -> lenkt zu sehr ab.
    - Beifaherinnen dürfen sich nicht aufreizend anziehen, um den Fahrer nicht abzulenken.
    - Kinder/Babies, die potentiell schreien könnten, dürfen nicht mitgenommen werden.
    - Nach 22 Uhr darf niemand mehr fahren, damit der Schlafrythmus der Fahrer nicht gestört wird. Nach dem Sandmann muss schließlich jeder mal ins Bett.


    Einfach unfassbar. Der Staat ist nicht unsere Mutter oder unser Vater. Der Staat soll die Interessen des Volkes vertreten.

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  2. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor linuxuser1 06.07.12 - 18:36

    Das Gesetz zielt in erster Linie darauf ab das du niemanden übermangelst. Der Fahret und Versicherungskram etc. steht erst an zweiter Stelle. Das ist keine Entmündigung. Das ist zur Sicherung anderer Verkehrsteilnehmer.

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  3. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor Peter Glaser 06.07.12 - 18:50

    Wenn Du mal 70-80.000 km im Jahr im Auto verbringst, wirst Du um jedes Gesetz dieser Art froh sein. Es gibt leider mehr Menschen mit Führerschein, die mit dem einfachen Führen eines KFZ alleine schon überfordert sind, als man sich vorstellen kann.

    Ich bin rein grundsätzlich auch gegen diese Paragraphenflut; aber da wurde mal etwas wirklich nützliches auf die Beine gestellt. Und nein, diese Vorschrift hat nichts mit Entmündigung zu tun.

    --
    Nur echt mit HHvA

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  4. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor bassfader 06.07.12 - 19:27

    Peter Glaser schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wenn Du mal 70-80.000 km im Jahr im Auto verbringst, wirst Du um jedes
    > Gesetz dieser Art froh sein. Es gibt leider mehr Menschen mit Führerschein,
    > die mit dem einfachen Führen eines KFZ alleine schon überfordert sind, als
    > man sich vorstellen kann.
    >
    > Ich bin rein grundsätzlich auch gegen diese Paragraphenflut; aber da wurde
    > mal etwas wirklich nützliches auf die Beine gestellt. Und nein, diese
    > Vorschrift hat nichts mit Entmündigung zu tun.

    Prinzipiell gebe ich dir recht, doch da hat wohl einer nicht richtig nachgedacht beim der Formulierung dieses Paragraphen. Es sollte eher heißen "solange sich das Auto aktiv im Straßenverkehr befindet" anstelle von "solange der motor läuft" oder ähnliches. (Bin kein Jurist, daher mag auch diese Formulierung etwas unglücklich gewählt sein, aber das Prinziep sollte klar werden).

    Ich meine es ist doch kein Problem wenn man mit dem Auto "parkt" bzw. "hält" z.B. auf einem Parkplatz und dort dann sein Handy kurz bedient, auch wenn der Motor läuft.

    Erst kürzlich habe ich mich aufgrund einer Baustelle die, naja sagen wir mal ungünstig beschildert / ausgeschildert war ein wenig verfahren, bin dann bei nächster Gelgenheit kurz rechts rangefahren, habe mein Handy rausgeholt und das Navi gestartet. Das wäre ja theoretisch gesetzeswiedrig gewesen was ich persönlich schwachsinn finde.

    > Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

    Laut der formulierung des Paragraphen hätte ich aber ohne weiteres an einer X-Beliebigen Ampel einfach den Motor ausmachen können und niemand könnte mir was, denn das Auto steht und der Motor ist aus... Die Frage wäre natürlich ob man damit auch durchkommt, aber rein von der Formulierung her verstehe ich das so (bitte kläre mich jemand auf wenn ich mich irre).

    Das finde ich persönlich doch etwas schwachsinnig, aber da gibt es noch so einiges andere in unseren Gesetzbüchern was ziemlich "sinnbefreit" bzw. nicht richtig durch- oder zuende-gedacht ist / wurde.

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  5. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor modd 06.07.12 - 19:58

    die formulierung ist absichtlich so gewählt da massig Leute rumdiskutieren würden um etliche ausreden zu finden."Wenn der Motor läuft" ist eine formulierung bei der es keinerlei spielraum gibt ich glaube kaum das du probleme bekommst wenn du rechts rangefahren bist oder auf einem parkplatz stehst selbiges gilt übrigens für das "Handy in die Hand nehmen" da gibt es kein Spielraum und damit ist es eindeutig...wenn ich schon so sachen wie in dem anderen Thread les "Ich habs am Ohr und für selbstgespräche" kann ich nur den Kopf schüttel genau aus dem Grund wurden diese Formulierungen genau so gewählt

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  6. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor Oldschooler 06.07.12 - 21:17

    spYro schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Diese Regelungen entmündigen den Menschen doch in drastischer Weise.
    > Der Staat spricht dem Menschen ab, dass dieser sich selbst einschätzen
    > kann
    >
    > Wenn ein Autofahrer einen Unfall baut und rauskommt, dass er dabei am Handy
    > telefoniert hat, habe ich nichts dagegen, dass die Versicherungen die
    > Zahlunh mindern u.s.w.
    >
    > Aber vorher schon das Handy zu verbieten, ja sogar das bloße berühren das
    > Handys verbieten? Das ist doch etwas zu weit gegriffen.

    Freisprecheinrichtungen für Autos sind mittlerweile sehr günstig, das sollte selbstverständlich sein.

    > - Kinder/Babies, die potentiell schreien könnten, dürfen nicht mitgenommen
    > werden.

    Deine Argumente sind einfach nur billig polemisch... aber wenn Mama die ganze Fahrt ihr Baby betudeln möchte statt auf den Verkehr zu achten, dann sollte sie lieber mit der Bahn fahren.

    Es geht bei dem Gesetz nicht um die Leute, die mit angeschaltetem Motor am Seitenstreifen oder auf dem Parkplatz stehen, um eine E-Mail zu lesen... sondern um die vielen Leute, die so arrogant sind und denen die anderen hinter ihnen völlig egal sind. Insbesondere diejenigen, die an der Ampel lieber gemütlich lesen statt zu schauen ob grün wird, oder die mit 100 auf der linken Spur mit Handy am Ohr ihre Mama anrufen und dann laut "Nötigung" schreien wenn mal einer hupt. Von Leuten, die mit Kopfhörern im Ohr Auto fahren und damit Polizei und Krankenwagen überhören, möchte ich gar nicht erst anfangen... dabei ist nichts übertrieben, das sehe ich wirklich jeden Tag bei nur 30 Minuten Fahrzeit zur Arbeit.

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  7. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor BLi8819 06.07.12 - 21:39

    > Wenn ein Autofahrer einen Unfall baut und rauskommt, dass er dabei am Handy
    > telefoniert hat, habe ich nichts dagegen, dass die Versicherungen die
    > Zahlunh mindern u.s.w.

    Das bringt den fünf Menschen, die beim Unfall umgekommen sind recht wenig.

    > Aber vorher schon das Handy zu verbieten, ja sogar das bloße berühren das
    > Handys verbieten? Das ist doch etwas zu weit gegriffen.

    Alles andere ist unumsetzbar. Von außen kann man nicht sagen, ob die Person telefoniert, eine SMS schreibt, Snake spielt, oder einfach nur das Handy ohne Sinn in der Hand hält.

    > Einfach unfassbar. Der Staat ist nicht unsere Mutter oder unser Vater. Der
    > Staat soll die Interessen des Volkes vertreten.

    Ja, und dies tun sie hier durch Prävention.

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  8. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor __destruct() 06.07.12 - 22:12

    Welches Kriterium ist es bitte, danach zu gehen, ob der Motor läuft, oder nicht? Angenommen, man fährt auf einen Bahnübergang zu, an dem sich gerade die Schranken gehoben haben und davor stehen 30 Fahrzeuge, also eine 200 Meter lange Autoschlange. Die ersten Fahrzeuge fahren los. Inwiefern stellt es dann ein Problem dar, schnell auf das Handy zu schauen, wer einen vor 2 Minuten angerufen hat? Das möge doch bitte jedem freigestellt sein und ob man wegen der kurzen Zeit den Motor ausmacht doch bitte auch. Und das sagt dir einer, der bei Linksabbiegerampeln und Ampeln, bei denen er weiß, dass das Umschalten lange dauert, den Motor ausmacht, sofern er nicht der erste in der Reihe ist.

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  9. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor __destruct() 06.07.12 - 22:22

    Warum nicht einfach so?: Handy in der Hand und das Auto bewegt sich nicht bedeutet keine Strafe und Handy in der Hand und das Auto bewegt sich bedeutet fette Strafe.

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  10. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor Eheran 06.07.12 - 23:17

    modd schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > die formulierung ist absichtlich so gewählt da massig Leute rumdiskutieren
    > würden um etliche ausreden zu finden."Wenn der Motor läuft" ist eine
    > formulierung bei der es keinerlei spielraum gibt ich glaube kaum das du
    > probleme bekommst wenn du rechts rangefahren bist oder auf einem parkplatz
    > stehst selbiges gilt übrigens für das "Handy in die Hand nehmen" da gibt es
    > kein Spielraum und damit ist es eindeutig...

    1. Diese Formulierung ist so schwammig wie viele andere Gesetzte auch.
    Eine Start-Stop Automatik ist hier beispielsweise ein schöner Punkt.

    2. Natürlich bekommt du da Probleme, es ist die gleiche Ordnungswidrigkeit, die du auch beim hektischen Telefonieren bei 60km/h im dichten Verkehr begehst.


    Das Problem ist, dass faktisch eine Beweislastumkehr stattfindet - der Polizist hat irgendetwas gesehen --> Bußgeld.
    Dagegen ist zwar schon erfolgreich Geklagt worden (siehe bspw. im Law blog), dass ändert aber natürlich nichts dran, dass es immernoch "alle" machen.

    Ich nutze mein Handy als Navigationsgerät mit Halterung an der WSS, wie ein normales Navi auch.
    Normalerweise muss ich nur vor dem Losfahren und nach der Ankunft physischen Kontakt herstellen.
    Dennoch begehe ich bei jeder "Nutzung" eine Ordnungswidrigkeit.
    Denn die Nutzung könnte schon der blose anblicken sein, so schwammig ist diese Formulierung!

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  11. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor vlad_tepesch 07.07.12 - 00:07

    spYro schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das gilt auch für Beifahrer, da ein Verschlucken der Beifahrer
    > den Fahrer gehörig ablenkt.

    Ich kann mit so vollem Mund auch immer so schlecht Auto fahren.
    *g*

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  12. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor flow77 07.07.12 - 00:49

    Es war schon immer schwierig für die Politik alte Gewohnheiten (als Beispiel Trinken, Rauchen, etc. während der Fahrt) zu verbieten. Neue Dinge dagegen lassen sich anscheinend leicht verbieten.

    Wenn man bedenkt, die Polizei hat keine rechtlichen Mittel einzugreifen, wenn man während dem Autofahren gleichzeitig raucht,trink,musik hört und sich mit seinen fahrgästen unterhält. Dagegen ist ein Finger am Mobiltelefon schon ein Vergehen.
    Und das hat alles nichts mit dem Fall der Fälle zu tun, wenn wirklich was passiert. Da kann auch der Auslöser eine Spinne sein, die sich plötzlich vor einem abseilt.

    Wer Auto fährt sollte sich selbst im Klaren sein auf was er sich einlässt - auf eine fast unbegrenzte Anzahl an potentiell abgelenkten Personen, ganz gleich durch was dabei die Konzentration eingeschränkt wird.

    spYro schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Diese Regelungen entmündigen den Menschen doch in drastischer Weise.
    > Der Staat spricht dem Menschen ab, dass dieser sich selbst einschätzen
    > kann
    >
    > Wenn ein Autofahrer einen Unfall baut und rauskommt, dass er dabei am Handy
    > telefoniert hat, habe ich nichts dagegen, dass die Versicherungen die
    > Zahlunh mindern u.s.w.
    >
    > Aber vorher schon das Handy zu verbieten, ja sogar das bloße berühren das
    > Handys verbieten? Das ist doch etwas zu weit gegriffen.
    >
    > Nach dieser Logik müsste man das Gesetz um folgende Punkte erweitern
    >
    > - Essen und trinken im Auto nur erlaubt, wenn der Motor aus ist und das
    > Auto steht. Das gilt auch für Beifahrer, da ein Verschlucken der Beifahrer
    > den Fahrer gehörig ablenkt.
    > - Unterhalten während der Fahrt ist auch verboten -> lenkt zu sehr ab.
    > - Beifaherinnen dürfen sich nicht aufreizend anziehen, um den Fahrer nicht
    > abzulenken.
    > - Kinder/Babies, die potentiell schreien könnten, dürfen nicht mitgenommen
    > werden.
    > - Nach 22 Uhr darf niemand mehr fahren, damit der Schlafrythmus der Fahrer
    > nicht gestört wird. Nach dem Sandmann muss schließlich jeder mal ins Bett.
    >
    > Einfach unfassbar. Der Staat ist nicht unsere Mutter oder unser Vater. Der
    > Staat soll die Interessen des Volkes vertreten.

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  13. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor Oldschooler 07.07.12 - 10:05

    __destruct() schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Warum nicht einfach so?: Handy in der Hand und das Auto bewegt sich nicht
    > bedeutet keine Strafe und Handy in der Hand und das Auto bewegt sich
    > bedeutet fette Strafe.

    Handy im Auto in der Hand, während sich das Fahrzeug auf einer Straße befindet -> Strafe! Dadurch gibt es keinerlei Diskussion um Motoren, Bahnüberquerungen ect.

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  14. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor bastie 07.07.12 - 13:45

    Oldschooler schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Handy im Auto in der Hand, während sich das Fahrzeug auf einer Straße
    > befindet -> Strafe! Dadurch gibt es keinerlei Diskussion um Motoren,
    > Bahnüberquerungen ect.

    Und bei einer zweistündigen Autobahn-Vollsperrung darf keiner der im Stau stehenden im Auto telefonieren. Genial!
    Da ist der echte Gesetzestext viel besser.

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  15. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor Moe479 07.07.12 - 14:09

    wenn du wirklich im stau stehts kannst du den motor auch mal ausmachen ... ansonsten darfst du dich, wie es sich für einen verantwortungsvollen und aufmerksammen verkehrsteilnehmer gehört, ganz aufs stop and go konzentrieren anstatt mit deiner liebsten via sms zu flirten.

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  16. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor __destruct() 07.07.12 - 15:36

    Schalte die Baumansicht an. Die ganzen Leute, die hier bei den Kommentaren zu diesem Artikel ohne Baumansicht unterwegs sind und die Zusammenhänge deswegen nicht verstehen, nerven langsam. So schlimm war das noch bei keinem anderen Artikel.

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  17. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor Moe479 07.07.12 - 17:07

    die ist immer an, anscheinend weisst du nur nicht wie man sie liest ... mein post ist eine antwort auf bastie sein 'geheule' und auch auf deine absurde idee ein fahrer in einem stehendem gefährt mit laufendem motor währe kein teilnehmer der bei voller konzentration nicht doch noch eingreifen könnte, um schlimmeres zu verhindern ... z.b. könnte er bei genügender aufmerksamkeit eine gefahrensituation erkennen aus dem weg rollen/fahren ... nur wenn er gerade chattet hat er die augen definitiv nicht auf der straße.

    motor aus handy raus ... find ich ne gute und vorallem einfach und eindeutig zu handhabende regel, wem das zu unbequem ist der sollte sich einfach fahren lassen!



    3 mal bearbeitet, zuletzt am 07.07.12 17:14 durch Moe479.

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  18. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor __destruct() 07.07.12 - 18:00

    bastie und mir ging es um Oldschoolers Vorschlag, dass man das Handy generell nicht in der Hand haben sollen dürfte, wenn sich das Auto auf der Straße befindet. D.h. nicht, wenn man nur mal kurz auf die Uhr des Handys schauen will und 30 Fahrzeuge vor einem erst losfahren müssen, weil man gerade an einen lange geschlossenen Bahnübergang gekommen ist, was mehrere Minuten dauert und er kann ja auch noch weiterhin geschlossen sein, ebenso nicht, wenn man am Straßenrand hält oder parkt und selbst dann nicht, wenn bekannt ist, dass man stundenlang nicht weiterkommen wird und sich irgendwie die Zeit vertreiben muss. Nach seinem Vorschlag dürfte man dann den Laptop aus dem Kofferraum kramen, ihn hochfahren, und anfangen zu zocken oder mit dem Typ hinter einem Karten spielen, aber mal eben eine SMS schreiben wäre nicht drin.

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  19. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor Moe479 09.07.12 - 03:39

    ja und? es ist aufällig geworden dass leute meinen gleichzeitig ihr fahrzeug zu steuern zu können und mit dem mobieltelefon zu 'spielen' ... bei all euren situationen kann man den motor auch aus machen (ist das denn so schwer?), und ja, am besten auch gleich auf pads und laptops ausweiten, da habt ihr recht.

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  20. Re: Entmündigung hoch 10

    Autor SebastianMoehn 09.07.12 - 08:16

    Es sollte nun nach etlichen Posts mal an der Zeit sein, dass einer das Ganze von einer etwas anderen Seite betrachtet.

    Ganz klar muss ich von meinem Standpunkt aus sagen, dass dieses Gesetzt sicher keine Entmündigung darstellt. Menschen die so denken, fahren sicher auch nach 5 Bier noch Auto, denn wenn was passiert, dann betrifft es ja nur sie... Aber so ist das im Straßenverkehr nun mal nicht. Denn oft kann schon die kleinste Unaufmerksamkeit zu schweren Verletzungen oder zum Tod vieler Unschuldiger Verkehrsteilnehmer führen.
    Und da sich nun jeder gern ab und an mal überschätzt, greift hier lieber der Staat ein und verbietet es generell. Völlig zurecht.

    Nun mal zu der anderen Seite von der ich gesprochen habe.
    Hier wird sich ständig über "laufender Motor" aufgeregt.
    Mit Beispielen von Bahnschranken und Staus etc.

    Aber wie wahrscheinlich ist es denn, dass ein Polizist (außer er hat einen schlechten Tag xD) einen Autofahrer nun bestraft, nur weil er beim Warten an der Ampel / Stau / Bahnschranke mal kurz sein Mobiltelefon checkt??

    Klar ist das Gesetzt so ausgelegt, dass man das theoretisch bestrafen kann, aber praktisch passiert das doch nur (und genau dafür ist es da) wenn der Fahrer sich versucht raus zureden.

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