Die Studie schlägt ein "vorgerichtliches Mitwirkungsmodell" vor. Ich lese darin allerdings - teilweise deutlich anders als Golem - folgende Kernpunkte:
- Es werden keine Sperren und keine sonstigen Zugangsbeschränkungen eingeführt.
- Die Daten des Anschlussinhabers werden auch künftig nur in einem gerichtlichen Verfahren herausgegeben.
- Die Provider ermitteln keine Rechtsverstöße. Um das Aufspüren von Rechtsverstößen müssen sich weiterhin die Rechteinhaber selbst kümmern.
- Hat ein Rechteinhaber einen Verstoß unter einer IP-Adresse ermittelt, bekommt er - anders als bisher - nicht mehr direkt (beim ersten Mal) Auskunft über den Anschlussinhaber.
- Stattdessen meldet der Rechteinhaber den Verstoß an den Provider. Der Provider "verwarnt" dann den Anschlussinhaber und speichert den Verstoß auf einer Liste.
- Erst nach mehreren (z.B. drei) registrierten Verstößen bekommt der Rechteinhaber vom Provider eine Rückmeldung mit den Verstößen aus der Liste. Den Namen des Anschlussinhabers bekommt er dabei noch nicht, sondern die kann der Rechteinhaber jetzt gerichtlich verlangen und dann seine Rechte - wie bisher - durchsetzen.
Im Ergebnis sieht mir das nicht nach einer Verschärfung zur bisherigen Rechtslage aus. Im Gegenteil: Nach diesem Vorschlag müsste niemand mehr ohne Vorwarnung mit einer kostspieligen Abmahnung rechnen.
Warum richtest du dich damit an golem? Der Kern des Artikels ist doch in den ersten zwei Absätzen sehr gut zu erkennen; es geht nicht um die Einschätzung/Interpretation von golem, sondern um die der Bundesregierung und insbesondere des Staatssekretärs Hans-Joachim Otto:
Auf Basis einer Studie der FH Köln prüft die Bundesregierung, ob auch in Deutschland Provider nach französischem Vorbild den Download von urheberrechtlich geschützten Dateien sperren sollen. Noch im ersten Halbjahr 2012 soll eine Entscheidung gefällt werden.
Eine Pressemitteilung des Bundeswirschaftsministeriums schreckt die deutschen Netzaktivisten auf. Staatssekretär Hans-Joachim Otto sieht eine Studie der Fachhochschule Köln als "wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie" an.
Lord Gamma schrieb:
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> Warum richtest du dich damit an golem? Der Kern des Artikels ist doch in
> den ersten zwei Absätzen sehr gut zu erkennen; es geht nicht um die
> Einschätzung/Interpretation von golem, sondern um die der Bundesregierung
> und insbesondere des Staatssekretärs Hans-Joachim Otto:
>
> Auf Basis einer Studie der FH Köln prüft die Bundesregierung, ob auch in
> Deutschland Provider nach französischem Vorbild den Download von
> urheberrechtlich geschützten Dateien sperren sollen.
Im Vorschlag der Studie steht genau das Gegenteil, nämlich dass es keine Sperren geben soll. Falls die Bundesregierung irgendwelche Sperren in Erwägung ziehen würde, wäre das ja wohl nicht auf Basis dieser Studie.
In der Pressemitteilung steht jedenfalls nicht, dass Sperren geprüft würden, und ich finde auch sonst keine Anhaltspunkte dafür. Siehst du welche?
Frank schrieb:
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> Im Vorschlag der Studie steht genau das Gegenteil, nämlich dass es keine
> Sperren geben soll. Falls die Bundesregierung irgendwelche Sperren in
> Erwägung ziehen würde, wäre das ja wohl nicht auf Basis dieser Studie.
>
Sehe ich auch so, aber es gibt dennoch viele Werke, die missinterpretiert werden und so ungewollt als Basis für etwas dienen.
> In der Pressemitteilung steht jedenfalls nicht, dass Sperren geprüft
> würden, und ich finde auch sonst keine Anhaltspunkte dafür. Siehst du
> welche?
Wenn das so ist, dann ist das im Bezug auf die Pressemitteilung wohl eine übertriebene Reaktion, der von golem erwähnten Netzaktivisten. Ich habe da nicht weiter recherchiert und die Pressemitteilung noch nicht gelesen.
Das mag an sich ja stimmen, aber es das ganze Modell ist auf geradezu gefährliche Weise einseitig:
1. der Nutzer hat keine Möglichkeit, sich gegen die Vorwürfe und damit ultimativ gegen die Herausgabe seiner Nutzungsdaten zu wehren. Schlimmer noch, es gibt an dieser Stelle keinerlei Strafe für eine falsche Verdächtigung, weil die Verdächtigung dem rechtsstaatlichen Verfahren entzogen wird.
2. Die Herausgabe seiner Daten erfolgt ohne Richtervorbehalt - ein klarer Verstoß gegen die Grundrechte des Nutzers und gegen die verfassungsmäßige Gewaltenteilung.
3. (und das ist der wichtigste Punkt): die Rechteinhaber können keine Verstöße rechtssicher aufdecken. Dazu müssten sie entweder die Verstöße selbst veranlassen (durch Download von oder Upload zu einem Dritten) oder aber Methoden wie Deep Packet Inspection verwenden, was datenschutzrechtlich jedoch ein Super-GAU wäre. Daraus resultiert zwangsläufig, dass viele der Vorwürfe zu Unrecht erhoben werden (was die Punkte 1. und 2. noch verschärft).
Gruß, LX
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