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Bananen-Urteil

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  1. Bananen-Urteil

    Autor martinr 08.05.12 - 21:59

    Die Urteilsbegruendung des Amtsgerichts ist extrem kurz (moeglicherweise aus Datenschutzgründen), aber so wie es geschrieben ist, ist es für die Tonne. Was fehlt um die Sache beurteilen zu können, sind die Einlassungen des "Angeklagten" zur Sache. Was auch gänzlich fehlt in der Urteilsbegründung ist eine Erläuterung der Bemühungen des Richters, zu ermitteln ob tatsächlich ein _Tatvorsatz_ im Sinne §126 StGB vorliegt.

    Es wird ja nur ein einziger Satz zitiert, und mit diesem einen Satz allein läßt sich kein Tatvorsatz begründen. Was mit dem "Zugunsten des Angeklagten war zu berücksichtigen, das er sich einsichtig und geständig gezeigt hat" gemeint ist, darüber läßt sich auch nur spekulieren. Geschwätzt wurde über die Facebook-Kommentare mit Schulleitung, Lehrern, Eltern und Polizei bestimmt ausführlich vor der Verhandlung -- relevant ist jedoch das, was sich der Schüler gedacht hat, als er seinen Facebook-Eintrag geschrieben hat -- nicht was sich daraus entwickelt hat, nachdem sie den Schüler wegen dieses Eintrags haben Spiessruten laufen lassen.

    Das hier der Eindruck vermittelt wird, jeder flapsige Kommentar in irgendeinem Internet-Diskussionsforum ist dasselbe wie eine ausführliche terroristische Gewaltdrohung gegen Personen und Einrichtungen, beunruhigt mich sehr. Wird man jetzt an der Flughafen-Sicherheitskontrolle demnächst als Terrorist verhaftet und verurteilt wegen §126 StGB wenn man 1/2-Liter Wasser dabei hat, weil "andere könnten den Eindruck haben", dass man einen Anschlag mit Flüssigsprengstoff beabsichtigt?

    Ich habe den Eindruck, das Problem hier sind nicht Jugendliche, die mit Facebook falsch umgehen, sondern Erwachsene, die den Umgang von Jugendlichen mit Facebook nicht verstehen. Vielleicht braucht es hier ein Jugendschutzgesetz, welches Soziale Netzwerke verpflichtet die Kommentare&Gedanken von Jugendlichen Mitgliedern maximal 10, dem Mitglied namentlich bekannte andere zugänglich zu machen, damit diese Kommentare weiter unter den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts fallen, wo sie eigentlich hingehören, anstatt sie wie Meldungen auf der Titelseite der Bild-Zeitung zu bewerten.



    2 mal bearbeitet, zuletzt am 08.05.12 22:03 durch martinr.

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