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Was ist mit der Unschuldsvermutung?

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  1. Was ist mit der Unschuldsvermutung?

    Autor RenéMorszeck 21.08.12 - 21:36

    kt

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  2. Re: Was ist mit der Unschuldsvermutung?

    Autor Seasdfgas 21.08.12 - 22:02

    bei 150.000 leuten wird es langsam unwahrscheinlich, dass wirklich jeder opfer einer falschen ip-zuordnung wurde

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  3. Re: Was ist mit der Unschuldsvermutung?

    Autor Martin F. 21.08.12 - 22:17

    Seasdfgas schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > bei 150.000 leuten wird es langsam unwahrscheinlich, dass wirklich jeder
    > opfer einer falschen ip-zuordnung wurde

    Wieso jeder? Eine falsche Zuordnung ist schlimm genug.

    --
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  4. Re: Was ist mit der Unschuldsvermutung?

    Autor dust 21.08.12 - 22:33

    Völlig uninteressant wie wahrscheinlich es ist, dass jeder Opfer einer falschen IP-Zuordnung wurde. Interessant ist, wie wahrscheinlich es ist, dass ein einziger ein Opfer einer falschen IP-Zuprdnung wurde.

    Jeder Anschlussinhaber könnte dort namentlich auftauchen ... auch _Du_ (falls du Anschlussinhaber bist).

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  5. Re: Was ist mit der Unschuldsvermutung?

    Autor Benutzername123 21.08.12 - 23:03

    so sieht es aus!

    Aber hoffentlich selbst dann nur, wenn man schon eine "Abwahnung" kassiert hat, und nicht reagiert, oder nicht richtig reagiert (gezahlt) hat.

    Denn wer kann schon garantieren, dass bei 150k Adressen usw. nicht auch einfach an "Abwahnungen" an falsche Adressen gingen?!

    N Serienbrief geht schnell mal daneben, wenn man sich nicht auskennt ;)

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  6. Re: Was ist mit der Unschuldsvermutung?

    Autor divStar 21.08.12 - 23:28

    Mir ists egal, da ich keinen Wert auf die Meinung anderer lege - wäre unschön, aber nicht schlimm. Allerdings ist dies nicht besonders nett... denn sonst könnte man auch jeden Bockmist sammeln, den die Anwälte als Privatpersonen verzapfen - und öffentlich zugänglich machen. Mal schauen wer dann gleich weint.

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  7. Re: Was ist mit der Unschuldsvermutung?

    Autor JP 22.08.12 - 00:20

    divStar schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Mir ists egal, da ich keinen Wert auf die Meinung anderer lege

    uhm... wenn wir alle so leben, dass ist die einzelne Meinung nicht mehr wert.

    aber zum Thema: Ich war vor 2 Jahren erstaunt als bei mir der Gerichtsvollzieher einen Brief hinterlassen hat, dass er in 2 Wochen vorbei schauen möchte. Ein klärendes Gespräch und ein Meldenachweis der letzten (nicht stattgefundenen) Umzüge vom Amt später hat er dann vom Vollzug abgesehen. Seit dem auch nichts wieder gehört, aber so schnell kann man auf eine solche Liste geraten, wenn das Praxis wäre die "Gegner" in Mahnverfahren zu veröffentlichen.

    Es ging wohl um 80¤ die dann später mit allen Kosten für Anwälte und Mahnungen auf 900¤ angewachsen sind. Angeblich eine Versandhausbestellung.

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  8. Re: Was ist mit der Unschuldsvermutung?

    Autor msdong71 22.08.12 - 09:42

    die liste sagt doch gar nichts über die "schuldigkeit" aus - sie sagt nur "das sind meine gegner".

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  9. Re: Was ist mit der Unschuldsvermutung?

    Autor fratze123 22.08.12 - 10:14

    gegner mit dreck bewerfen - irgendwas bleibt schon hängen.

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  10. Re: Was ist mit der Unschuldsvermutung?

    Autor dust 22.08.12 - 10:16

    msdong71 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > die liste sagt doch gar nichts über die "schuldigkeit" aus - sie sagt nur
    > "das sind meine gegner".

    Doof nur, dass das die Leute, die deinen Namen auf der Liste sehen i. d. R. nicht wissen/hinterfragen.

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  11. Re: Was ist mit der Unschuldsvermutung?

    Autor Verleihnix 22.08.12 - 10:52

    Die Unschuldsvermutung greift hier nicht. Diese ist Teil des Strafrechts und U+C macht zivilrechtliche Ansprüche geltend.

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  12. Re: Was ist mit der Unschuldsvermutung?

    Autor Trollfeeder 22.08.12 - 11:12

    Verleihnix schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Die Unschuldsvermutung greift hier nicht. Diese ist Teil des Strafrechts
    > und U+C macht zivilrechtliche Ansprüche geltend.

    Dann müsste aber doch der Datenschutz greifen, es darf ja nicht jeder irgendwelche Listen veröffentlichen mit Namen von Kunden oder Gegnern.

    Siehe auch hier: Legal Tribune

    Zitat: "Einer Veröffentlichung steht auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Bürgers, vom BVerfG selber hergeleitet aus dem Persönlichkeitsrecht, entgegen. So dürfen etwa Gerichte in ihren Urteilen keine Namen Privater veröffentlichen. Es wäre schon sehr erstaunlich, wenn zwar nicht das Gericht, aber der Gegner nun solche Entscheidungen mit Namensnennung ins Netz stellen dürfte."

    --------------------------------------------------------------------------------
    Meine Erziehung mag nicht vollständig sein. Dennoch betrachte ich sie als abgeschlossen.
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