Interessant: Wer also ein Mörder oder Vergewaltiger ist, der hat ein Recht, dass seine Person geschützt wird, immerhin werden immer nur deren Vornamen in der Presse veröffentlicht (Robert K, Martin W, Peter L., etc.), wer sich aber Pornos kopiert hat, der hat dieses Recht nicht? Wo verläuft dort bitte die Grenze? Und hat die Öffentlichkeit nicht eher ein nachvollziehbares Interesse zu erfahren wer ein verurteilter Mörder/Vergewaltiger ist als zu erfahren wer in der Nachbarschaft Pornos herunterlädt?
Also wenn sie tatsächlich diese Liste veröffentlichen, dann sollten sich die dort genannten Personen zusammen tun und eine Sammelklage gegen die Kranzellei einreichen, mit einer hohen pro Kopf Schadensersatzforderung. Ihre Namen sowieso schon öffentlich, d.h. jetzt können sie ruhig auch öffentlich klagen.
Ich persönlich hasse es wenn Menschen mit zweierlei Maß messen. Ich gebe zu, dass passiert mir auch hin und wieder, aber man muss sich immer mal wieder fragen, ob man nicht völlig ungerechtfertigter Weise ein anderes Maß anlegt. Entweder ist die Identität von "Straftätern" zu schützen, dann muss es aber egal sein wie schwer oder eben wenig schwer das Verbrechen gewesen ist, oder sie ist es nicht. Ich sehe hier keinerlei Rechtfertigung für eine künstliche Grenze.
/Mecki
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> Also wenn sie tatsächlich diese Liste veröffentlichen, dann sollten sich die dort genannten Personen zusammen tun und eine Sammelklage gegen die Kranzellei einreichen, mit einer hohen pro Kopf Schadensersatzforderung.
Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen.
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/mecki78 schrieb:
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> Interessant: Wer also ein Mörder oder Vergewaltiger ist, der hat ein Recht,
> dass seine Person geschützt wird, immerhin werden immer nur deren Vornamen
> in der Presse veröffentlicht (Robert K, Martin W, Peter L., etc.), wer sich
> aber Pornos kopiert hat, der hat dieses Recht nicht? Wo verläuft dort bitte
> die Grenze? Und hat die Öffentlichkeit nicht eher ein nachvollziehbares
> Interesse zu erfahren wer ein verurteilter Mörder/Vergewaltiger ist als zu
> erfahren wer in der Nachbarschaft Pornos herunterlädt?
So ist das zur Zeit scheinbar in unserem Land. Fügt man "normalen" Menschen Schaden zu wird man abgewatscht. Wagt man es allerdings ein wichtiges Wirtschaftsunternehmen (Banken, Versicherungen, restl. Verbrecher) zu schädigen, dann wird die grobe Kelle herausgeholt.
> Also wenn sie tatsächlich diese Liste veröffentlichen, dann sollten sich
> die dort genannten Personen zusammen tun und eine Sammelklage gegen die
> Kranzellei einreichen, mit einer hohen pro Kopf Schadensersatzforderung.
> Ihre Namen sowieso schon öffentlich, d.h. jetzt können sie ruhig auch
> öffentlich klagen.
In diesem Falle sollten sich die Betroffenen an den Verbraucherschutz wenden, die werden gerne bereit sein im Interesse aller Betroffenen Klage einzureichen. Da sich die bewußten Anwälte hier auf sehr gewagtes Terrain begeben. Nach meiner Meinung verstößt diese Liste eindeutig gegen die informationelle Selbstbestimmung und das BVerG Urteil das die Anwälte gerne als Begründung für diese Aktion angeben, fasst imho in diesem Falle nicht.
> Ich persönlich hasse es wenn Menschen mit zweierlei Maß messen. Ich gebe
> zu, dass passiert mir auch hin und wieder, aber man muss sich immer mal
> wieder fragen, ob man nicht völlig ungerechtfertigter Weise ein anderes Maß
> anlegt. Entweder ist die Identität von "Straftätern" zu schützen, dann muss
> es aber egal sein wie schwer oder eben wenig schwer das Verbrechen gewesen
> ist, oder sie ist es nicht. Ich sehe hier keinerlei Rechtfertigung für eine
> künstliche Grenze.
Wer von sich behauptet absolut objektiv zu sein lügt. Es gehört zu unseren menschlichen Schwächen, dass Emotionen immer eine Rolle spielen und nicht nur die kühle Logik die notwendig wäre um 100% Objektiv zu sein.^^
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Meine Erziehung mag nicht vollständig sein. Dennoch betrachte ich sie als abgeschlossen.
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tblar schrieb:
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> Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen.
Soweit ich weiß können sich beliebige viele Leute zusammen tun und gemeinsam gegen etwas klagen, siehe Vorratsdatenspeicherung. Der einzige Unterschied zu einer "echten" Sammelklage wäre dann, dass diese Menschenmenge wie eine einzige juristische Person behandelt wird (also so als ob ein Verein oder eine Firma klagen würde).
/Mecki
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