Ganz von der Tatsache abgesehen, dass Apple das Design kopiert hat: Wie lange sind solche Designs eigentlich geschützt? Also rein rechtlich gesehen. Wäre das z.B. in 200 Jahren immer noch geschützt, oder gibt es da so etwas wie ein Ablaufdatum (wie etwa bei Musikstücken)?
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Ist das nicht wie bei den Büchern? Nach dem Tod noch 15~20 Jahre?
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Spratz schrieb:
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> Ganz von der Tatsache abgesehen, dass Apple das Design kopiert hat: Wie
> lange sind solche Designs eigentlich geschützt? Also rein rechtlich
> gesehen. Wäre das z.B. in 200 Jahren immer noch geschützt, oder gibt es da
> so etwas wie ein Ablaufdatum (wie etwa bei Musikstücken)?
Normalerweise kann man solche Geschmacksmusterschutzfristen auch verlängern. Die SBB setzt diese Uhr in genau diesem Design ja immer noch ein.
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Muhaha schrieb:
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> Normalerweise kann man solche Geschmacksmusterschutzfristen auch
> verlängern. Die SBB setzt diese Uhr in genau diesem Design ja immer noch
> ein.
Das macht Sinn, so lange ein Design noch eingesetzt wird sollte es ja auch geschützt werden können. Kann man dann wohl z.B. mit Porzellan vergleichen, das seit vielen Jahren mit ähnlichem oder gleichem Muster von Traditionsfirmen hergestellt wird und sicher auch noch immer geschützt ist.
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eyemiru schrieb:
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> Ist das nicht wie bei den Büchern? Nach dem Tod noch 15~20 Jahre?
70 Jahre je nachdem ... steht irgendwo auf Wikipedia
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Jepp, genau das. Wobei ein willenloses Verlängern nicht möglich ist, man muss schon einen konkreten, nachprüfbaren Verwendungszweck angeben, damit diese Frist verlängert wird.
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Hier gehts aber nicht um ein Geschmacksmuster sondern um ein ordinäres Urheberrecht. Die sind in Deutschland nach §64 UrhG bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt.
Ob sich die Schweizer das (zusätzlich) haben eintragen lassen, ist eine ganz andere Frage.
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eyemiru schrieb:
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> Ist das nicht wie bei den Büchern? Nach dem Tod noch 15~20 Jahre?
Urheberrecht gilt (nicht nur bei Büchern) bis 70 Jahre seit dem Tod des Urhebers vergangen sind. Ich bezweifle aber, dass ein Design unter Urheberrechtsschutz fällt. Wahrscheinlich ist das ein Leistungsschutzrecht.
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Nur spielt das DEUTSCHE Urheberrecht keine Rolle, sondern nur das Schweizerische :) Davon abgesehen will die SBB nur Kohle, Apple hat davon mehr als alle anderen, also wo jst das Problem ? Paar Mio aus der Portokasse wechseln den Besitzer und alle sind happy xD
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Maxiklin schrieb:
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> Nur spielt das DEUTSCHE Urheberrecht keine Rolle, sondern nur das
> Schweizerische :) Davon abgesehen will die SBB nur Kohle, Apple hat davon
> mehr als alle anderen, also wo jst das Problem ? Paar Mio aus der
> Portokasse wechseln den Besitzer und alle sind happy xD
Das ist fast überall genauso (große Ausnahme sind beispielsweise die USA). So auch in der Schweiz:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a29.html
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