"U+C wurde keinerlei rechtliches Gehör in dem Verfahren gewährt."
Eine Runde Mitleid.... als ob einer derjenigen gegen die U+C eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, vorher vom Gericht angehört wurde. Die tun ja gerade so, als ob ihnen dabei Sonderrechte zustehen würden.
Tja, mit den eigenen Waffen geschlagen. Gut gemacht!
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bond80 schrieb:
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> "U+C wurde keinerlei rechtliches Gehör in dem Verfahren gewährt."
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> Eine Runde Mitleid.... als ob einer derjenigen gegen die U+C eine
> einstweilige Verfügung erwirkt hat, vorher vom Gericht angehört wurde. Die
> tun ja gerade so, als ob ihnen dabei Sonderrechte zustehen würden.
>
> Tja, mit den eigenen Waffen geschlagen. Gut gemacht!
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Wenn U+C so rechtlich gebildet wären, wie sie tun, dann hätten sie wohl schon mal was von Art. 28 II Nr. 1 BayVwVfG gehört:
(...)
(2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist, insbesondere wenn
1. eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig erscheint;
(...)
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