Bei der Einschränkung der Schutzfristen wird immer geglaubt, sie würden die Künstler oder deren Erben direkt entmachten. Es würde nur bedeuten, dass ihre Werke Gemeinfrei werden. Nicht, dass es ihnen nicht weiterhin möglich ist damit Geld zu verdienen.
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Aber wenn jeder Hanswurst deinen Song zu einem Klingelton verschandeln kann, bringt dir das auch keinen Cent in die Tasche.
Die berechtigte Frage sollte doch sein, warum die Enkel von einem Werk profitieren sollen, dass ihr Opa 60 Jahre zuvor geschaffen hat.
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Verleihnix schrieb:
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> Die berechtigte Frage sollte doch sein, warum die Enkel von einem Werk
> profitieren sollen, dass ihr Opa 60 Jahre zuvor geschaffen hat.
Und wie konnte man sich "Happy Birthday" überhaupten schützen lassen?
Die Original-Version "Good Morning to All" ist weit über 100 Jahre alt und war schon immer frei.
Der "Happy Birthday"-Text ist auch schon etwa 100 Jahre alt.
Trotzdem konnte sich das jemand anderes 1935 schützen lassen.
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Verleihnix schrieb:
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> Die berechtigte Frage sollte doch sein, warum die Enkel von einem Werk
> profitieren sollen, dass ihr Opa 60 Jahre zuvor geschaffen hat.
Warum solltest du das Haus deiner Eltern erben, wenn sie mal über den Jordan gehen sollten? Wieso solltest du von etwas profitieren das deine Eltern vor einigen Jahren geschaffen haben?
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Und ich dachte gemeinfrei ist ein Privileg der Amerikaner.
--
http://www.heise.de/open/meldung/Linux-auf-dem-Desktop-Europa-fuehrt-1243708.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Immer-mehr-Linux-auf-dem-Desktop-1404775.html
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???
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Klasse, dann darf ich mir also ein Musikstück kaufen und es abändern (ist ja wie das Streichen eines Hauses) und es danach für mehr Geld weiterverkaufen.
Achne moment, ist wohl doch nicht wie ein Haus, da war ja noch was.
Dein Vergleich müsste eher umgedreht werden.
Warum soll die Baufirma nicht auch noch von den Kindern Geld bekommen, schließlich haben sie das Haus ja vor 60 Jahren gebaut.
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Weil die Eltern eventuell entscheiden können/werden/wollen das eben die Kinder das Haus kriegen, wenn nicht, dann wird es im Testament halt an den Staat verpachtet/verkauft what ever.
Genauso mit den Rechten. Gäbe es nähmlich einfache Methoden Musikstück A unter Lizenz-Recht 1 / 2 / 3 oder 4 zu vermarkten (z.b. 1=super mega copyright, 2=etwas lockere weise, 3= pay if you want, when not, then not, 4= einmalig anhörbar etc)
Aber da ich in Deutschland ja ständig verwirrt bin und mich keiner davor rettet RTL rauf und runter zu gucken passiert es halt eben das ich mal hin und wieder Mist baue & gegebenfalls eine Anzeige erhalte weil ich evt ein Lied bei youtube hochgeladen habe & es als "mein video" per Advert "vermarkte" . Tut mir leid das Ich, Mr Smith in dieser Bürokratischen Welt, wo Anarchisten nun mal die Welt verändern wollen, nicht mehr zurecht komme.
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berritorre schrieb:
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> Verleihnix schrieb:
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> > Die berechtigte Frage sollte doch sein, warum die Enkel von einem Werk
> > profitieren sollen, dass ihr Opa 60 Jahre zuvor geschaffen hat.
>
> Warum solltest du das Haus deiner Eltern erben, wenn sie mal über den
> Jordan gehen sollten? Wieso solltest du von etwas profitieren das deine
> Eltern vor einigen Jahren geschaffen haben?
Unnötige Diskussion, da das eine ein materielles, und das andere ein geistiges Erbe ist. Bei letzterem können die Erbenden ja auch nicht verlangen, alle Gedanken des Verstorbenen zu bekommen, außer dieser hat sie in Schriftform oder änlichem gegoßen. Falls ja, dann sind diese meist schon veröffentlicht u. daher verwertet worden, falls nicht, dann gehören diese NUR den Erbenden - da ja noch nicht verwertet. Michael Jacksons unfertige u. unveröffentlichte Werke hätten eigtl. in die Hand der Verwandtschaft gehört, damit diese entscheiden, ob sie noch verwertet werden oder nicht. Wenn ein Tischler einen Tisch verkauft, kann die Verwandtschaft nach dessen Ableben auch nicht einfach eine nochmalige Bezahlung dafür verlangen, da dieser schon verwertet wurde. Wenn ich eine Firma erbe, dann erbe ich nur diese und nicht die bereits verkauften Güter. Wenn mein Vater ein reicher Musiker war, dann solte ich dessen Vermögen erben und nicht dessen geistige Ergüße - die ja bereits verwertet wurden. Noch mehr Beispiele?
Daher finde ich, dass man nach ableben eines Künstlers seine Werke der public domain zuführt und nicht noch dessen Enkel und Urenkel damit durchfüttert. Und um dir den Wind aus den Segeln zu nehmen: Nach derzeitigem Recht, laufen die Rechte ja auch nach 70 Jahren aus, und sind somit danach der Allgemeinheit frei zugänglich - warum also nicht direkt nach Ablenen des Künstlers? Richtig, damit sich die <klischee> fetten koksenden </klischee> Rechteverwerter auch in Zukunft weiterhin an den geistigen Ergüßen bereichern und alleinig die Rechte besitzen.
Mein Meinung...
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"Das Korrektiv der seit Jahren praktizierten Marktüberschwemmung der Musikindustrie, u. a. verursacht durch Talentshows und der Möglichkeit, mit nur einem Computer alles produzieren zu können, heist Musikpiraterie. Was nach der Schlacht übrig bleibt, sind Musiker."
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berritorre schrieb:
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> Warum solltest du das Haus deiner Eltern erben, wenn sie mal über den
> Jordan gehen sollten? Wieso solltest du von etwas profitieren das deine
> Eltern vor einigen Jahren geschaffen haben?
Die Frage ist eher: Warum sollte ich die Rentenzahlung meiner Eltern bekommen?
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