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"atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

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  1. "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor Private Paula 08.07.09 - 13:41

    "Den DSL-Betreibern würde darüber hinaus potenziell ein Schaden entstehen, wenn ihre Kunden die Flatrate-Bandbreite atypisch übermäßig nutzen würden. Durch die Bereitstellung von WLAN-Zugängen für Dritte würde genau das wahrscheinlich passieren, argumentiert das OLG Köln. Somit würde die Preiskalkulation für die Flatrategebühr aus Sicht des DSL-Anbieters nicht mehr die Kosten widerspiegeln, was negative Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des DSL-Anbieters hätte."

    Diesen Absatz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen!

    Also ein Anbieter bietet DSL Zugaenge als *FLATRATE* an. Internetnutzung ohne Einschraenkungen! Keine zeitliche Begrenzung, keine Volumenbegrenzung.

    Was ist denn in diesem Fall "atypische Nutzung"?

    Ja, ich verstehe schon. Die Preise sind so niedrig, weill $Anbieter davon ausgeht, dass der Durchschnittsuser einmal am Tag seine Mails abruft, und nicht mehr als 100 MB Traffic im Monat verbraucht. Wer drueber liegt, wird rausgeschmissen.

    Es ist interessant zu sehen, dass das anbieten von Internetzugang fuer WLAN Kunden ueber eine DSL Leitung Wettbewerbswidrig ist, waehrend das anlocken von Kunden mit einer *FLATRATE*, die keine ist, vollkommen in Ordnung geht...

  2. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor spanther 08.07.09 - 14:05

    Private Paula schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > "Den DSL-Betreibern würde darüber hinaus
    > potenziell ein Schaden entstehen, wenn ihre Kunden
    > die Flatrate-Bandbreite atypisch übermäßig nutzen
    > würden. Durch die Bereitstellung von WLAN-Zugängen
    > für Dritte würde genau das wahrscheinlich
    > passieren, argumentiert das OLG Köln. Somit würde
    > die Preiskalkulation für die Flatrategebühr aus
    > Sicht des DSL-Anbieters nicht mehr die Kosten
    > widerspiegeln, was negative Auswirkungen auf das
    > Geschäftsmodell des DSL-Anbieters hätte."
    >
    > Diesen Absatz muss man sich auf der Zunge zergehen
    > lassen!
    >
    > Also ein Anbieter bietet DSL Zugaenge als
    > *FLATRATE* an. Internetnutzung ohne
    > Einschraenkungen! Keine zeitliche Begrenzung,
    > keine Volumenbegrenzung.
    >
    > Was ist denn in diesem Fall "atypische Nutzung"?
    >
    > Ja, ich verstehe schon. Die Preise sind so
    > niedrig, weill $Anbieter davon ausgeht, dass der
    > Durchschnittsuser einmal am Tag seine Mails
    > abruft, und nicht mehr als 100 MB Traffic im Monat
    > verbraucht. Wer drueber liegt, wird
    > rausgeschmissen.
    >
    > Es ist interessant zu sehen, dass das anbieten von
    > Internetzugang fuer WLAN Kunden ueber eine DSL
    > Leitung Wettbewerbswidrig ist, waehrend das
    > anlocken von Kunden mit einer *FLATRATE*, die
    > keine ist, vollkommen in Ordnung geht...


    Ich zahl bei der Terrorkom zwar 50 ocken im Monat, dafür habe ich aber auch über 120GB Traffic im Monat durch mehrere Leute die hier mit am Router hängen und mit im Haus leben *g*
    Onlinerollenspiele, Videostreams, Downloads von Patches und Freeware. Ja da läppert sich schon was zusammen. Gottseidank sagt mir mein Provider nicht "Moment mal sie surfen zuviel" lol xD

    Wer Geiz ist Geil Mentalität hegt und für den Anschluss nichts ausgeben mag, der bekommt genau das was er verdient :-)

  3. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor Der Blub 08.07.09 - 14:07

    Zum 100sten Mal
    Das mit der atypischen Nutzung ist egal. Das war eigentlich eine darüberhinausgehende Beurteilung. Das rechtliche Problem ist und bleibt die kommerzielle Nutzung und die ist laut Vertrag untersagt.

    Was ist denn daran so schwer zu kappieren -.-

  4. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor NoBurt 08.07.09 - 14:09

    Nunja. Irgendwo haben die Richter Recht und irgendwo nicht. Es kann vorkommen, dass ein FON-Spot übermäßig genutzt wird. Dafür anderen kaum oder gar nicht.

    Außerdem - in den Fällen, in denen so ein WLAN-Spot genutzt wird, wird der wohl zu Hause beim Surfer nicht genutzt. Oder? Ist also nur eine Verschiebung.

    Ok, bei unterschiedlichen Providern ist das noch ein Argument ...

    ABER - ein User kann selbst wählen, wieviel Bandbreite er frei gibt. Wenn es die ganze Breite ist und er die Flat übersteigt, ist er selbst dran mit zahlen.

  5. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor Ekelpack 08.07.09 - 14:14

    Der Blub schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Was ist denn daran so schwer zu kappieren -.-


    Das zweite "p".

  6. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor spanther 08.07.09 - 14:16

    NoBurt schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Nunja. Irgendwo haben die Richter Recht und
    > irgendwo nicht. Es kann vorkommen, dass ein
    > FON-Spot übermäßig genutzt wird. Dafür anderen
    > kaum oder gar nicht.
    >
    > Außerdem - in den Fällen, in denen so ein
    > WLAN-Spot genutzt wird, wird der wohl zu Hause
    > beim Surfer nicht genutzt. Oder? Ist also nur eine
    > Verschiebung.
    >
    > Ok, bei unterschiedlichen Providern ist das noch
    > ein Argument ...
    >
    > ABER - ein User kann selbst wählen, wieviel
    > Bandbreite er frei gibt. Wenn es die ganze Breite
    > ist und er die Flat übersteigt, ist er selbst dran
    > mit zahlen.


    Eine Flat ist nicht zu übersteigen per Definition -.-
    Das ist ja das lächerliche an "Pseudo Flats"!
    Das ist echt zum kotzen, das die sich so nennen dürfen, obwohl sie in Wahrheit keine sind...
    Da sollte man auch mal eine Petition einreichen, das soetwas Kundentäuschung und somit Betrug wäre und deswegen verboten werden müsste!
    Flatrate dürfte nur heißen, was WIRKLICH eine Flatrate OHNE Begrenzung ist!

  7. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor spanther 08.07.09 - 14:16

    Ekelpack schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Der Blub schrieb:
    > --------------------------------------------------
    > -----
    > > Was ist denn daran so schwer zu kappieren
    > -.-
    >
    > Das zweite "p".


    lol wie fies! xD

  8. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor zakex 08.07.09 - 14:22

    Ich finds ja mal wieder lustig wie sich manch an den Flatrates hochziehen.

    Es ist doch eine normale Rechnung. Traffic kostet schlicht und einfach Geld. Klar könnten die anbieten das so bemessen das du wirklich ausnutzen könntest , aber dann zahlst wohl 70 Euro Monat .

    Das will ja keiner bezahlen.

    Immer die Geiz ist Geil mentalität . Alles haben wollen und nix zahlen.

    Solche leuten sollten dann halt sich nen ISDN Anschluß zulegen . Da zahlen sie das was sie nutzen.

  9. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor Youssarian 08.07.09 - 14:27

    Private Paula schrieb:

    > Ja, ich verstehe schon. Die Preise sind so
    > niedrig, weill $Anbieter davon ausgeht, dass der
    > Durchschnittsuser einmal am Tag seine Mails
    > abruft, und nicht mehr als 100 MB Traffic im Monat
    > verbraucht. Wer drueber liegt, wird
    > rausgeschmissen.

    Das ist gelogen.

  10. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor Private Paula 08.07.09 - 14:32

    An welcher Stelle habe ich gesagt, dass ich das Urteil an sich nicht kapiere?

    Aber ich verstehe die Begruednung "atypische Nutzung" nicht, welche als Begruendung in dem zitierten Absatz aufgefuehrt war.

    Wenn der Anbieter eine DSL Leitung anbietet, ohne Zeitlimt, ohne Datenlimit, dann nenne ich das eine FLATRATE. Es gibt dann (in meinen Augen) keine "atypische Nutzung einer Flatrate" ("ihre Kunden die Flatrate-Bandbreite atypisch übermäßig nutzen würden").

    Wenn der Vertrag kein Zeitlimit vorsieht, dann nutze ich die DSL Leitung 24/7.

    Wenn der Vertrag kein Datenlimit vorsieht, dann nutze ich die DSL Leitung mit 100%.

    Ich nutze also meinen Vertrag aus.

    Eine "uebermaessige Nutzung", wie in der Begruendung angegeben, wuerde bedeuten:

    - mehr als 24 Stunden am Tag. Das geht nicht, der Tag hat nur 24 Stunden. Man kann die DSL Leitung keine 25 Stunden am Tag nutzen.

    - mehr als 331 GB im Monat an Datenvolumen (bei angenommennen DSL1000). Aber das geht nicht, da man nicht mehr als 331 GB an Daten im Monat durch eine DSL1000 Leitung pruegeln kann.

    Der Vertrag sieht genau das bei einer FLATRATE vor. Ich darf 331 GB im Monat Datenvolumen im Monat nutzen und 720 Stunden im Monat online sein. Mehr geht technisch nicht. (es sei denn ich habe mich irgendwo uebelst verrechnet)

    Wenn ein DSL Anbieter also nicht will, dass ein Anwender 331 GB Daten durch die Leitung schiebt, weil dann sein "ich brauch nur 10 Euro im Monat zu nehmen, und voll im Gewinnbereich" Modell nicht aufgeht, dann soll der verdammt noch einmal VOLUMENTARIFE anbieten, und nicht anfangen zu heulen, wenn die Leute da wirklich 331 GB durch die Leitung blasen, wenn es eine FLATRATE ist.


    Ist das nicht unlauterer Wettbewerb, wenn man etwas anpreist, was falsch ist? Taeuschung des Kunden, wenn man von einer Flatrate spricht, aber eigentlich meint "Hey, mehr als 100 MB im Monat darfst du nicht an Traffic verursachen"?

    --
    Warum UNIX/Linux schaedlich ist:
    'kill' macht Menschen zu brutalen, blutruenstigen Bestien,
    'killall' zuechtet regelrecht Massenmoerder,
    'whoami' loest bei psychisch labilen Personen Existenzkrisen aus!

  11. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor Private Paula 08.07.09 - 14:38

    zakex schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Es ist doch eine normale Rechnung. Traffic kostet
    > schlicht und einfach Geld. Klar könnten die
    > anbieten das so bemessen das du wirklich ausnutzen
    > könntest , aber dann zahlst wohl 70 Euro Monat .

    Eine Flatrate hat per Definition keine Einschraenkungen (ausser der Technischen).

    Wenn die an die Kundschaft entsprechende Anforderungen stellen, sollen die die DSL Leitung als solche verkaufen. Alles andere ist IMO Betrug am Kunden!

    > Immer die Geiz ist Geil mentalität . Alles haben
    > wollen und nix zahlen.

    Ich zahle nur fuer meinen Internetzugang 50 Euro im Monat. Fuer eine popelige DSL1000 Leitung. Die schon einmal ein oder zwei Wochen am Anschlag gefahren wird.

    Mindestens eine Millionen Menschen werden mich nun auslachen, dass ich so viel Geld bezahle, aber mein Anbieter versteht die Flatrate als Flatrate! Die ganzen Billigheimer mit ihren Pseudo-Flatrates koennen mir gestohlen bleiben! Lieber mehr Geld ausgeben, und sicher zu sein, nicht irgendwann die Kuendigung im Briefkasten zu finden, weil man zu viel Traffic verursacht hat.

    --
    Warum UNIX/Linux schaedlich ist:
    'kill' macht Menschen zu brutalen, blutruenstigen Bestien,
    'killall' zuechtet regelrecht Massenmoerder,
    'whoami' loest bei psychisch labilen Personen Existenzkrisen aus!

  12. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor Private Paula 08.07.09 - 14:46

    Vielleicht habe ich mich bei den Zahlen geirrt. Aber bei diesen als "Flatrates" verkauften DSL Internetzugaenge handelt es sich um Mischkalkulationen. Wer zu stark abweicht wird ueber kurz oder lang die Kuendigung in Haenden halten, oder zumindest zum Wechsel des Anbieters angehalten.

    Gabs in der Vergangenheit bei den Billigheimern schon oefter.

    --
    Warum UNIX/Linux schaedlich ist:
    'kill' macht Menschen zu brutalen, blutruenstigen Bestien,
    'killall' zuechtet regelrecht Massenmoerder,
    'whoami' loest bei psychisch labilen Personen Existenzkrisen aus!

  13. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor arrrne 08.07.09 - 14:59

    Atypisch ist, die Leitung gegen Kohle an andere zu "vermieten". Denn wenn Du das machst, dann nutzt Du sie ja nicht selbst zu 100% (was ja ok wäre, denn Du hast ja eine Flatrate). Du nutzt sie hingegen vielleicht zu 50% und die restliche 50% verkaufst Du. Das ist definitiv atypisch.

  14. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor ck-111 08.07.09 - 15:00

    Es muss sich bei der "atypische Nutzung" ja auch nicht zwangsweise um die alte "nach 5 GB bist du ein Böser User" Leier handeln.
    Die Infrastruktur vor Ort ist meistens schlicht weg nicht darauf ausgelegt, dass zu bestimmten Zeiten von gewissen Anschlüssen so hohe Lastspitzen kommen.
    Bandbreite ist wie Strom. Wenn 30 Millionen Haushalte in DE in einer Sekunde den Herd anstellen, sind wir auch für die nächsten Stunden in der Steinzeit, ohne dass auch nur eine Sicherung im Haus durchbrennt.

  15. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor spanther 08.07.09 - 15:03

    Private Paula schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > zakex schrieb:
    > --------------------------------------------------
    > -----
    > > Es ist doch eine normale Rechnung. Traffic
    > kostet
    > schlicht und einfach Geld. Klar
    > könnten die
    > anbieten das so bemessen das du
    > wirklich ausnutzen
    > könntest , aber dann
    > zahlst wohl 70 Euro Monat .
    >
    > Eine Flatrate hat per Definition keine
    > Einschraenkungen (ausser der Technischen).
    >
    > Wenn die an die Kundschaft entsprechende
    > Anforderungen stellen, sollen die die DSL Leitung
    > als solche verkaufen. Alles andere ist IMO Betrug
    > am Kunden!
    >
    > > Immer die Geiz ist Geil mentalität . Alles
    > haben
    > wollen und nix zahlen.
    >
    > Ich zahle nur fuer meinen Internetzugang 50 Euro
    > im Monat. Fuer eine popelige DSL1000 Leitung. Die
    > schon einmal ein oder zwei Wochen am Anschlag
    > gefahren wird.
    >
    > Mindestens eine Millionen Menschen werden mich nun
    > auslachen, dass ich so viel Geld bezahle, aber
    > mein Anbieter versteht die Flatrate als Flatrate!
    > Die ganzen Billigheimer mit ihren Pseudo-Flatrates
    > koennen mir gestohlen bleiben! Lieber mehr Geld
    > ausgeben, und sicher zu sein, nicht irgendwann die
    > Kuendigung im Briefkasten zu finden, weil man zu
    > viel Traffic verursacht hat.


    Also ich habe 50€ für meine DSL 16.000 Leitung und sauge da über 120GB im Monat insgesamt berechnet (Fritzbox zeigts an) :-)
    Ich kriege auch keinen Brief von der Telekom ^^
    Welchen Provider hast du denn?



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 08.07.09 15:03 durch spanther.

  16. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor LarusNagel 08.07.09 - 15:05

    Es gibt in vielen Bereichen "Flatrate", aber alle haben eines gemeinsam: Nur der der die Rechnung zahlt darf sie nutzen:

    z.B: Bei "All You Can Eat" darfst du ja auch nicht das Essen vom Buffet nehmen und auf der Straße an Leute verteilen.
    Eine Monats-Fahrkarte des Öffentlichen Nahverkehrs, welche nicht übertragbar ist, darf nur der Käufer nutzen. (Es gibt übertragbare Karten, welche es aber Explizit erlauben)


    FON ist zwar aktuell noch zu unbedeutend um Schaden anzurichten, aber das würde sich ändern, wenn 90% der DSL-Kunden auch einen FON-AP bei sich Zuhause betreiben. In großen Städten könnten dann sehr viele Leute auf einen Festnetz/DSL Anschluss komplett verzichten. Inet bekommt man ja über FON und Telefon übers Händy/VoIP. UMTS und Co wären auch Schnee von gestern.

    mfg
    Larus Nagel

  17. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor spanther 08.07.09 - 15:10

    Private Paula schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > An welcher Stelle habe ich gesagt, dass ich das
    > Urteil an sich nicht kapiere?
    >
    > Aber ich verstehe die Begruednung "atypische
    > Nutzung" nicht, welche als Begruendung in dem
    > zitierten Absatz aufgefuehrt war.
    >
    > Wenn der Anbieter eine DSL Leitung anbietet, ohne
    > Zeitlimt, ohne Datenlimit, dann nenne ich das eine
    > FLATRATE. Es gibt dann (in meinen Augen) keine
    > "atypische Nutzung einer Flatrate" ("ihre Kunden
    > die Flatrate-Bandbreite atypisch übermäßig nutzen
    > würden").
    >
    > Wenn der Vertrag kein Zeitlimit vorsieht, dann
    > nutze ich die DSL Leitung 24/7.
    >
    > Wenn der Vertrag kein Datenlimit vorsieht, dann
    > nutze ich die DSL Leitung mit 100%.
    >
    > Ich nutze also meinen Vertrag aus.
    >
    > Eine "uebermaessige Nutzung", wie in der
    > Begruendung angegeben, wuerde bedeuten:
    >
    > - mehr als 24 Stunden am Tag. Das geht nicht, der
    > Tag hat nur 24 Stunden. Man kann die DSL Leitung
    > keine 25 Stunden am Tag nutzen.
    >
    > - mehr als 331 GB im Monat an Datenvolumen (bei
    > angenommennen DSL1000). Aber das geht nicht, da
    > man nicht mehr als 331 GB an Daten im Monat durch
    > eine DSL1000 Leitung pruegeln kann.
    >
    > Der Vertrag sieht genau das bei einer FLATRATE
    > vor. Ich darf 331 GB im Monat Datenvolumen im
    > Monat nutzen und 720 Stunden im Monat online sein.
    > Mehr geht technisch nicht. (es sei denn ich habe
    > mich irgendwo uebelst verrechnet)
    >
    > Wenn ein DSL Anbieter also nicht will, dass ein
    > Anwender 331 GB Daten durch die Leitung schiebt,
    > weil dann sein "ich brauch nur 10 Euro im Monat zu
    > nehmen, und voll im Gewinnbereich" Modell nicht
    > aufgeht, dann soll der verdammt noch einmal
    > VOLUMENTARIFE anbieten, und nicht anfangen zu
    > heulen, wenn die Leute da wirklich 331 GB durch
    > die Leitung blasen, wenn es eine FLATRATE ist.
    >
    > Ist das nicht unlauterer Wettbewerb, wenn man
    > etwas anpreist, was falsch ist? Taeuschung des
    > Kunden, wenn man von einer Flatrate spricht, aber
    > eigentlich meint "Hey, mehr als 100 MB im Monat
    > darfst du nicht an Traffic verursachen"?

    Natürlich ist das unlauterer Wettbewerb! :-)
    Da stimme ich dir auch zu ^^
    atypische Nutzung war aber dort im Urteil eher mit Weitervermietung gemeint :-)
    Die Leitung hat der Besitzer gemietet und somit hat er das Volumen gekauft. Er darf laut AGB diese aber nicht weiterverkaufen :-)

    Es ist für "ihn" zum surfen gedacht und nicht für die ganze Nachbarschaft ^^

    Sonst hätten wir bald mit 100mbit Leitungen ja nurnoch einen Kunden unter 100 Bewohnern und alle anderen würden einfach mitnutzen...

    Soetwas wäre ökonomisch ideal, aber soetwas würde kein Anbieter tollerieren und das zurecht. Wäre ja auch absolut nicht mehr lukrativ dann und sie würden Verluste wie sonstwas fahren. Immerhin müssen sie ja auch das Netz instand halten usw.

  18. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor Youssarian 08.07.09 - 15:12

    Private Paula schrieb:

    > Vielleicht habe ich mich bei den Zahlen geirrt.

    Nein, das hast Du eben nicht! Du hast ganz
    bewusst völlig aberwitzige Werte angegeben,
    darum ist es ja auch gelogen und kein Irrtum.

    > Aber bei diesen als "Flatrates" verkauften DSL
    > Internetzugaenge handelt es sich um
    > Mischkalkulationen. Wer zu stark abweicht wird
    > ueber kurz oder lang die Kuendigung in Haenden
    > halten, oder zumindest zum Wechsel des Anbieters
    > angehalten.

    Hat es bei 1&1 früher einmal gegeben, ist aber
    auch dort längst Geschichte. Ansonsten kommt es
    bei großen Providern im DSL-Geschäft nicht vor.

    Für die mobilen Anbieter, bei denen die Kosten
    für die Vorleistung zu wesentlichen Teilen nut-
    zungszeit- und/oder volumenabhängig entstehen,
    gilt: Ordentliche Kündigungen (Congstar) stehen
    ihnen, zu wie sie auch jedem Kunden zustehen.
    Bei außerordentlichen Kündigungen (E-Plus) kann
    und muss man ggf. den Rechtsweg beschreiten, um
    den Anbietern solche Flausen auszutreiben.

  19. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor spanther 08.07.09 - 15:13

    Private Paula schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Vielleicht habe ich mich bei den Zahlen geirrt.
    > Aber bei diesen als "Flatrates" verkauften DSL
    > Internetzugaenge handelt es sich um
    > Mischkalkulationen. Wer zu stark abweicht wird
    > ueber kurz oder lang die Kuendigung in Haenden
    > halten, oder zumindest zum Wechsel des Anbieters
    > angehalten.
    >
    > Gabs in der Vergangenheit bei den Billigheimern
    > schon oefter.

    Billigheimer sind scheiße! Davon hatte ich schon ein paar in meiner Zeit die ich das Internet kenne und ich habe es IMMER bereuht...
    Ich bin froh auch wenn die Telekom nicht den besten Ruf hat, nun einen schnellen stabilen und anständigen Anschluss ohne Drosselung oder Kündigungs Droh Mails zu haben, wenn ich die Flatrate als solches benutze...

    Hab die Nase voll von Alice und Co aka Billigheimer...

    Für Wenignutzer vielleicht eine Alternative aber sicher nicht für Intensivnutzer...

    Es war schon immer so auf der Welt, man kriegt nichts umsonst und man bekommt was man bezahlt. Bei den Dumpingpreisen hat und kann man also nichts erwarten außer Stress, wenn man ihnen lästig wird...

  20. Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

    Autor spanther 08.07.09 - 15:19

    arrrne schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Atypisch ist, die Leitung gegen Kohle an andere zu
    > "vermieten". Denn wenn Du das machst, dann nutzt
    > Du sie ja nicht selbst zu 100% (was ja ok wäre,
    > denn Du hast ja eine Flatrate). Du nutzt sie
    > hingegen vielleicht zu 50% und die restliche 50%
    > verkaufst Du. Das ist definitiv atypisch.


    Richtig. Du hast nämlich keinerlei Vertriebsrechte sondern NUR PRIVATE Nutzungsrechte erworben :-)
    Würdest du deine Leitung kommerziell nutzen wollen, hättest du einiges mehr abzudrücken und müsstest einen anderen speziellen Vertrag abschließen der auf Geschäftskunden zugeschnitten wäre :-)

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