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Beweispflicht der Herkunft einer IP-Adresse?

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  1. Beweispflicht der Herkunft einer IP-Adresse?

    Autor Weltverbesserer 28.02.11 - 16:11

    Das ist jetzt leicht Off-Topic, dafür schon mal sorry.
    Aber was mich schon immer mal interessiert hat, woher kommt denn die "Glaubwürdigkeit" der IP-Adressen.

    Also ich meine, kann ich einfach hingehen und ein paar torrent-logfiles "fälschen", da ne IP-Adresse von nem Kumpel reinschreiben und dann behaupten, diese IP-Adresse hat etwas illegales runtergeladen?

    Wie wird die Echtheit solcher Logfiles bzw. deren IP-Adressen festgestellt?

    "Die vom Inhaber der Rechte am Film, die Gröger MV GmbH & Co. KG, beauftragte Anwaltskanzlei hatte seine Daten auf Basis aufgezeichneter IP-Adressen vom Internetprovider bekommen."

    Das hört sich so an wie "yo... wir haben da mal en paar logfiles mitgeschnitten... und hier so ne aufgezeichnete IP, die hat die ganzen P*rn*s runtergeladen..."

  2. Re: Beweispflicht der Herkunft einer IP-Adresse?

    Autor Sharra 28.02.11 - 17:04

    Das Problem ist das in Deutschland herrschende Vertrauen in das gedruckte Wort.
    Firma XYZ druckt eine IP Adresse auf ein Stück Papier und ein Richter akzeptiert das dann.
    Und die IP wird von vielen Richtern, die mit dem Netz keine wirkliche Verbindung haben, ala Adresse im Sinne einer Telefonnummer oder Postanschrift angesehen, und ist somit Aussagekräftig.

    Hier müsste eine höchstrichterliche Entscheidung her, die eindeutig festlegt, dass IP-Adressen nur eine grobe Andeutung des Nutzerkreises möglich machen kann, aber niemals zu 100% den wirklichen Nutzer. Allenfalls ist eine halbwegs sichere Identifizierung des jeweiligen Anschlusses machbar, sofern nicht im Schriftverkehr irgendwelche Pannen wie z.B. Verwechslungen aufgetaucht sind.

  3. Re: Beweispflicht der Herkunft einer IP-Adresse?

    Autor book 28.02.11 - 17:08

    Sharra schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das Problem ist das in Deutschland herrschende Vertrauen in das gedruckte
    > Wort.
    > Firma XYZ druckt eine IP Adresse auf ein Stück Papier und ein Richter
    > akzeptiert das dann.

    Das hat nichts mit "gedrucktem Wort" zu tun.

    Du kannst jemanden grundsätzlich auch mit einer erfundenen Aussage belasten.

    Das gilt völlig unabhängig vom Internet.

    > Hier müsste eine höchstrichterliche Entscheidung her, die eindeutig
    > festlegt, dass IP-Adressen nur eine grobe Andeutung des Nutzerkreises
    > möglich machen kann, aber niemals zu 100% den wirklichen Nutzer.

    Du kannst davon ausgehen, dass Richter sowas schon ganz alleine wissen.

  4. Re: Beweispflicht der Herkunft einer IP-Adresse?

    Autor fiesemoepps 28.02.11 - 17:13

    Die gibt es nicht. Am Ende ist alles nur von irgend jemanden aufgeschrieben, meistens unser Freund der Compuetr, aber wer will da seien Hand für ins Feuer legen, dass das nicht manipuliert wurde oder andere Fehler aufgetreten sind?

  5. Re: Beweispflicht der Herkunft einer IP-Adresse?

    Autor thedna 28.02.11 - 18:16

    Ich Glaube, dass hier ein Notar beim Aufschreiben der IP-Adresse anwesend sein muss.
    Da Notare bekanntermaßen Unparteiisch und Unabhängig sind, können sie als "Zeuge" bezeugen, dass diese IP-Adresse wirklich zum übertragen, der Daten, genutzt wurden.[Aussagen ohne Gewähr]

  6. Re: Beweispflicht der Herkunft einer IP-Adresse?

    Autor Korny 28.02.11 - 18:21

    Ist klar und der hockt die ganze Zeit dann neben dem Rechner, oder wie?

  7. Re: Beweispflicht der Herkunft einer IP-Adresse?

    Autor TheUltimateStar 28.02.11 - 18:55

    Genau, die IP-Adresse kann sich die Firma eigentlich auch aus den Fingern saugen, woher die wirklich kommt ist erstmal nebensächlich. Im Endeffekt kommt ja letztlich die Firma an, klagt und ein Mitarbeiter macht dann eine den Beklagten belastende Aussage.
    Dir steht bei der Verteidigung nun natürlich frei gegensätzliches zu behaupten und die Methoden der Firma bzw. halt die Aussage des Klägers in zweifel zu ziehen. Dann wird die Firma/der Mitarbeiter darlegen müssen wie er zu diese Behauptung kommt, was er für Beweise hat und diese werden ggf. entsprechend geprüft. Dies ist meinem Verständnis nach hier ja auch passiert. Der Angeklagte hat die Erfassung der IP-Adresse in Zweifel gezogen und der Richter ist diesem im dargestellten Fall gefolgt, da ging es eben mal gut aus.
    -> das Problem ist natürlich das man mit solch einer Anklage erstmal angearscht ist, eine solche Verteidigung mit Begutachtung der Beweise ect. wird ggf. nicht ganz billig sein, das eröffnet der Finanz-Übermächten Firma natürlich ein gewissen Abzockerpotential...

  8. Re: Beweispflicht der Herkunft einer IP-Adresse?

    Autor SCF 28.02.11 - 19:44

    In der ct gibts zu dem Thema einen sehr guten Artikel, der von dieser golem News sehr gut komplementiert wird: http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html

    Dort wird unter anderem erklärt, dass die Abmahnanwälte meistens über ein rechtsgültiges Gutachten verfügen, das das Verfahren der IP-Adressenaufzeichnung als ordnungsgemäß und zuverlässig bestätigt. Man kann nun natürlich dies rechtlich anfechten und ein eigenes Gutachten erstellen lassen, nur kostet das wieder...

  9. Re: Beweispflicht der Herkunft einer IP-Adresse?

    Autor Sharra 28.02.11 - 20:23

    Diese "Gutachten" sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Sie trotzen vor Lügen, Halbwahrheiten und technischem Unsinn. Das Problem ist allerdings, wie ja erwähnt, dass es ein rechtsgültiges Gutachten ist, das dummerweise nur mit einem Gegengutachten widerlegt werden kann.
    Man kann allerdings ein Gericht dazu bringen, auf eigene Faust ein Gutachten anzuordnen, dass überprüft ob das Originalgutachten überhaupt Aussagekraft besitzt. Die Aussicht auf so eine Überprüfung ist sogar recht groß, wenn man sichthaltige Zweifel anmelden kann, und zwar begründet, und zu einem großteil der im "Gutachten" aufgeführten Punkte.

  10. Re: Beweispflicht der Herkunft einer IP-Adresse?

    Autor TheUltimateStar 28.02.11 - 20:37

    Genau das meinte ich mit dem letzten Absatz, so eine Abmahnbude die hunderte Leute abkassieren will wird sich nicht lumpen lassen und ein Gutachten erstellen. Wie hochwertig dies ist ist natürlich die Frage, um dagegen anzustinken muss man halt in die Tasche greifen. Willkommen Abmahnabzocke, ich hab zwar nichts getan, aber einknicken und zahlen ist halt billiger als sein Recht durchzusetzen.

  11. Danke!

    Autor Weltverbesserer 01.03.11 - 09:00

    Vielen Dank für die ganzen Antworten, Meinungen und Infos.

    Und BTW: Schön mal wieder einen Troll- und Flamefreien Thread lesen zu können. :)

  12. Re: Beweispflicht der Herkunft einer IP-Adresse?

    Autor kendon 01.03.11 - 11:04

    > Das hat nichts mit "gedrucktem Wort" zu tun.
    >
    > Du kannst jemanden grundsätzlich auch mit einer erfundenen Aussage
    > belasten.
    >
    > Das gilt völlig unabhängig vom Internet.

    wenn sich jemand da hinstellen würde und eine ip-adresse auswendig aufsagen würde würde das mit sicherheit bei mehr richtern zu nachfragen führen als wenn die gleiche adresse auf einem stück papier steht. prinzipiell hast du natürlich recht, es geht um die aussage, nicht die form wie sie getätigt wird.

    >
    > > Hier müsste eine höchstrichterliche Entscheidung her, die eindeutig
    > > festlegt, dass IP-Adressen nur eine grobe Andeutung des Nutzerkreises
    > > möglich machen kann, aber niemals zu 100% den wirklichen Nutzer.
    >
    > Du kannst davon ausgehen, dass Richter sowas schon ganz alleine wissen.

    du kannst dir sicher sein dass viele richter sowas nicht wissen. und von den meisten die wissen was eine ip ist behaupte ich dass sie nicht mit der dynamischen vergabe vertraut sind, sondern ihre kenntnis sich auf ihr privates heimnetz beschränkt (wo der laptop immer die gleiche ip hat).

  13. Re: Beweispflicht der Herkunft einer IP-Adresse?

    Autor chrulri 01.03.11 - 13:56

    Sharra schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Hier müsste eine höchstrichterliche Entscheidung her, die eindeutig
    > festlegt, dass IP-Adressen nur eine grobe Andeutung des Nutzerkreises
    > möglich machen kann, aber niemals zu 100% den wirklichen Nutzer. Allenfalls
    > ist eine halbwegs sichere Identifizierung des jeweiligen Anschlusses
    > machbar, sofern nicht im Schriftverkehr irgendwelche Pannen wie z.B.
    > Verwechslungen aufgetaucht sind.


    Das würde dann auch im gleichen Zug die Datenschützer ruhigstellen welche behaupten eine IP-Adresse sei Bestandteil der persönlichen Daten und dürfe unter keinen Umständen nach US und A verschickt werden.

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