Wo war noch gleich das öffentliche Interesse an etwas (die Speicherung nach Rechnungsstellung), was bis vor kurzem noch aus Datenschutzgründen verboten war?
Es ist egal was sie sagen, wir wissen sehr genau, was sie meinen.
Deshalb: Piratenpartei waehlen.
Verschluesselung benutzen, inklusive VPN ins Ausland. Tor benutzen (es gibt Browser-Bundles inzwischen) und Relays/Middleman-Knoten selbst betreiben. Seid vorsichtig mit Tor Exits betreiben in Deutschland, speziell in Bayern, da kann man manchmal mit gruenbekleidetem Besuch in fruehen Morgenstunden rechnen. Das sollen manche nicht moegen, und den effektiven Rechnerverlust auch nicht so toll finden.
Bundesproxy schrieb:
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> Wo war noch gleich das öffentliche Interesse an etwas (die Speicherung nach
> Rechnungsstellung), was bis vor kurzem noch aus Datenschutzgründen verboten
> war?
Mit öffentlichem Interesse ist hier wohl die "Einhaltung von Gesetzen" gemeint. Das das Gesetzt gegen das öffentliche Interesse und Verfassungswiedrig ist hat das Verwaltungsgericht Köln nicht zu entscheiden.
Ein Verwaltungsgericht muss sich halt an bestehendes Recht halten und kann dieses nicht aussetzen. Sie können auch das Verfahren nicht ewig aufschieben, da die Gerichte innerhalb einer angemessen Zeit ein Urteil Liefern müssen.
>Hansenet kann gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim >Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.
Ich denke das Sie das auch tun werden...
Das geht dann solange, bis das Bundesverfassunggericht endlich eine Entscheidung zu dem Thema getroffen hat, oder das Verfahren gegen Hansenet auch beim Bundesverfassunggericht gelandet ist.
Es fehlt enfach die Möglichkeit, das ein "normales" Gericht ein Verfahren ruhen lassen kann, biss das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt hat.
(Ein Vorläufiges Urteil könnte so aussehen: "Das Verfahren 123 ruht, bis das Bundesverfassungsgericht über verfahren 456 Entschieden hat.")
[Sowas ist im Normalfall überflüssig, wenn die Politiker nicht ein verfassungsfeindliches Gesetz nach dem andern Beschliesen würden.]
mfg
Larus Nagel
... Gerichte sind die Mühlsteine der Politiker um den Bürger zu gängeln und gefügig zu machen. Alles andere ist nur Deko.
987987 schrieb:
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> ... Gerichte sind die Mühlsteine der Politiker um den Bürger zu gängeln und
> gefügig zu machen. Alles andere ist nur Deko.
Ja ist klar. Deswegen haben wir auch im Ggs. zu anderen Ländern eine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nochmal zum Mitmeißeln: Der Staat stellt hier einen Rechtsweg gegen sein verwaltungsrechtliches Handeln zur Verfügung. Das ist in anderen Ländern gänzlich anders. Da bist du auf einen Zivilrechhtsweg und eine Verfassungsstreitigkeit beschränkt.
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