Die GEZ ist nichts weiter als eine nicht selbstständig rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft ohne irgendeine Staatsgewalt oder dergleichen.
Ich kann gegen jeden ein Hausverbot erteilen wie ich lustig bin. Wenn ich diejenigen nicht mag kommen sie nicht auf mein Privatgrundstück. Von daher wäre es wohl eher ein Skandal wenn ein Richter gesagt hätte das ein Hausverbot nicht rechtens wäre.
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Das ist schon besonders. Man kann nicht einfach so sagen, dass ein Gesetz in allen möglichen Fällen gilt. Schon mal was von Rechtsfortbildung gehört? Darum gehts hier nämlich. Es ist ja nicht der Bürger, der über diese Fragen (also Auslegung der Gesetze) entscheidet, sondern die Judikative. Ein Richter kann ohne Weiteres entscheiden, dass die GEZ mit ihrer Argumentation recht hat (sog. Richterrecht). Dann könnte man selbstverständlich die nächsthöhere Instanz anrufen. Aber wenn auch die der GEZ rechtgibt und das bis zum Bundesverfassungsgericht so weitergeht, dann kann man zwar anderer Ansicht sein, aber mehr auch nicht. Dann wäre eben Recht geschaffen worden.
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Die GEZ ist keine juristische Person oder dergleichen. Sie hat auch keine Staatsgewalt. Sie ist quasi nur ein Verein, mehr nicht. Und das Privatgrundstück heißt nicht umsonst so...
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Klar, aber das ist nicht der Punkt! Siehe einfach mein Beitrag.
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kolem schrieb:
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> Das ist schon besonders. Man kann nicht einfach so sagen, dass ein Gesetz
> in allen möglichen Fällen gilt. Schon mal was von Rechtsfortbildung gehört?
> Darum gehts hier nämlich. Es ist ja nicht der Bürger, der über diese Fragen
> (also Auslegung der Gesetze) entscheidet, sondern die Judikative. Ein
> Richter kann ohne Weiteres entscheiden, dass die GEZ mit ihrer
> Argumentation recht hat (sog. Richterrecht). Dann könnte man
> selbstverständlich die nächsthöhere Instanz anrufen. Aber wenn auch die der
> GEZ rechtgibt und das bis zum Bundesverfassungsgericht so weitergeht, dann
> kann man zwar anderer Ansicht sein, aber mehr auch nicht. Dann wäre eben
> Recht geschaffen worden.
Stimmt so nicht ganz. Ein Richterrecht gibt es bei uns nicht. Jeder Richter kann in jedem Fall wieder neu entscheiden, solange das Recht nicht schwarz auf weiß im Gesetz steht. Eine Bindung an Urteile höhere Instanzen sog. Präzedenzfälle gibt es bei uns nicht. Ausnahme: Eine höhere Instanz überweist den Fall zurück an eine niedere Instanz, dann muss diese der Rechtsauffassung der höheren Instanz folgen. Aber nur in diesem konkreten Fall.
gruß cyblord
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cyblord schrieb:
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> Präzedenzfälle gibt es bei uns nicht. Ausnahme: Eine höhere Instanz
> überweist den Fall zurück an eine niedere Instanz, dann muss diese der
> Rechtsauffassung der höheren Instanz folgen. Aber nur in diesem konkreten
> Fall.
>
> gruß cyblord
Das stimmt so nicht, dass wäre auch verfassungswidrig.. Jeder ist vor Gericht gleich...
Google doch einfach mal nach Musterprozess etc. Natürlich das Recht wird ja meist durch die Gerichte ausgebildet, der Gesetzgeber kann ja nicht alle ins Gesetz schreiben...
Nur ist halt kaum ein Fall 100% gleich wie ein anderer... und dann kann der Richter sagen.. Ja aber in dem Fall....
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Für offene Standards
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2 mal bearbeitet, zuletzt am 18.04.11 21:30 durch samy.
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Guckste du hier: https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Rechtsquelle
und besonders "Richterecht" an...
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Für offene Standards
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Solange das nicht im Gesetzt verankert ist, hat nun mal jeder Mensch "noch" das recht jedem anderen Menschen das Hausverbot zu erteilen. Und bis dahin sollte das auch jeder tun. Ob das im Einzelfall anders entschieden wird sei dahingestellt. Es sollte erstmal JEDER tun (ist ja auch null Aufwand). Entweder wird dann früher oder später der GEZ das Recht eingeräumt Grundstücke frei zu betreten (was zieeemmmlich kranke Auswirkungen auf das Rechtssystem hätte), oder dieser Entschluss bleibt stumpf bestehen.
So oder so, Strafanzeige wegen Nötigung oder watt weiß ich nicht alles kann man immer, zu jeder Zeit und so oft man will beantragen :) Natürlich gezielt gegen die Mitarbeiter, sonst bringt das ja nix^^ Das geht glaube ich sogar online! :D
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Natürlich kann jeder anderen Personen, das Betreten seines Grundstücks untersagen und nach dem Urteil eben auch für die Zukunft und ohne besondere Beschränkungen (abgesehen vom Personenkreis).
Betrachtet man das Ganze aber mal als intelligenter Mensch (und das sind wir hier im Forum schließlich alle ;-) ) und abseits von dem Gegeifere, sobald der Begriff "GEZ" fällt, dann ist doch auch klar, welchem Zweck die Klage der beiden "Unternehmer" diente.
Die zahlen schlicht nichts für vorhandene Rundfunkgeräte, auch wenn - wie im Urteil zu lesen ist - damit keinesfalls die Rundfunkanstalt um die Rundfunkgebühr gebracht werden soll. Nach der verlangten "vorherigen Anmeldung" sind dann natürlich alle Rundfunkgeräte im Betrieb nach wie vor auffindbar. Ich freue mich jedenfalls nicht, dass das Urteil im Endeffekt anderen das Vermeiden der Rundfunkgebühr nochmals leichter macht.
Klar, die ganz "Schlauen" - aka Schwarzseher oder auch die, die sich immer am meisten über die GEZ beschweren - freuen sich natürlich drüber, dass Sie weiterhin nichts zu bezahlen brauchen. Die Ehrlichen dürfen sich dagegen ärgern, denn zu deren Lasten wird das Ganze gehen, z.B. durch eine erneute Gebührenerhöhung oder die Rundfunkanstalten versuchen irgendwann sogar, mehr Kontrollmöglichkeiten zu schaffen.
Insofern ist die Neuregelung der Rundfunkgebühr durchaus von Vorteil, den spätestens dann dürfen endlich alle bezahlen. Mal abwarten, ob die Meinung des Amtsrichters bzw. der Amtsrichterin in der höheren Instanz Bestand hat.
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