Unglaublich weshalb man heutzutage verklagt werden kann.
Ich verklage doch auch nicht EBay wenn mir jemand ne negative Bewertung gibt...
Lasst doch das Internet als rechtsfreien Raum bestehen, Störerhaftung und co. sind total überflüssig.
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Bei ebay kann dich aber nur jemand bewerten mit dem du auch tatsächlich ein Geschäft abgewickelt hast...
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Es geht um die Lebensgrundlage des Arztes. Um sowas unkommentiert zu lassen wird es noch zu wenig Kommentare geben.
Ich mein, wenn da 2000 Bewertungen sind und eine ist negativ, dann macht das noch nicht so viel her, aber wenn nur wenig da ist, wie das bei Ärzten meist nun mal ist ...
Anderer Fall:
Die Tierärztin bei uns aus dem Ort hat eine Unterlassungsklage gegen eine Züchterin hier angestrebt, weil diese Im Tierheim, bei der Tierhilfe und bei der Hundeschule herum gelaufen ist und gemeint hat, die Ärztin würde die Tiere unnötig einschläfern.
Das ist Rufschädigung und das darf man nicht.
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Hugo schrieb:
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> Es geht um die Lebensgrundlage des Arztes.
Dann soll sich der Arzt an denjenigen halten, der den Kommentar verfasst hat und nicht an den Plattformbetreiber, nur weil das für den Arzt einfacher ist.
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Muhaha schrieb:
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> Dann soll sich der Arzt an denjenigen halten, der den Kommentar verfasst
> hat und nicht an den Plattformbetreiber, nur weil das für den Arzt
> einfacher ist.
Meine Rede, dauernd verantwortlich gemacht werden für etwas das seine Nutzer machen find ich recht bescheuert. Geht auch wieder in Richtung wenn ich jemand mit dem Auto überfahre dann ist der Hersteller Schuld, dass er es gebaut hat.
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Wayne2k schrieb:
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> Meine Rede, dauernd verantwortlich gemacht werden für etwas das seine
> Nutzer machen find ich recht bescheuert. Geht auch wieder in Richtung wenn
> ich jemand mit dem Auto überfahre dann ist der Hersteller Schuld, dass er
> es gebaut hat.
Wobei, nach *hust* genauerem Durchlesen des Artikels, war der Arzt durchaus berechtigt den Plattformbetreiber zu verklagen, hatte der nach Vorlage entsprechender Gegenbeweise den Kommentar stehen lassen.
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Das ist meinugnsfreiheit weil die Züchterin die Meinung hat, heißt das noch lange nicht das es so ist.
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> Das ist meinugnsfreiheit weil die Züchterin die Meinung hat, heißt das noch
> lange nicht das es so ist.
Es gibt einen Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und Anschuldigungen.
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Wayne2k schrieb:
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> Unglaublich weshalb man heutzutage verklagt werden kann.
>
> Ich verklage doch auch nicht EBay wenn mir jemand ne negative Bewertung
> gibt...
>
> Lasst doch das Internet als rechtsfreien Raum bestehen, Störerhaftung und
> co. sind total überflüssig.
was fällt den ein, isharegossip einfach zu killen ?
ist doch das Problem der Kiddis, wenn die sich fertig machen.
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dann ist das beispiel scheiße, weil das ganz klar meinung ist, denn es ist nun mal ihrer meinung nach unnötig ist, heißt aber noch lang net das es andere so sehen...
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> Unglaublich weshalb man heutzutage verklagt werden kann.
>
> Ich verklage doch auch nicht EBay wenn mir jemand ne negative Bewertung
> gibt...
>
> Lasst doch das Internet als rechtsfreien Raum bestehen, Störerhaftung und
> co. sind total überflüssig.
Es geht hier aber nicht um einen Teenager, der für seine versteigerte Grafikkarte eine schlechte Bewertung bekommen hat, sondern ganz konkret um die Existenz eines Arztes und dessen Familie. Ärzte haben üblicherweise einen, im Vergleich zu Amazon, recht übersichtlichen "Kundenstamm". Dazu kommt, dass die medizinischen Ärzteportale noch recht wenig frequentiert sind, Bewertungszahlen von < 10 sind keine Seltenheit. Und dann fällt auch schon eine einzelne schlechte Bewertung stark ins Gewicht, die zu einem Verlust von Patienten führt. Von wem die Bewertung kommt, lässt sich dann nicht nachvollziehen, möglicherweise von dem konkurrierenden, ortsansässigen Zahnarzt oder von seinem Sohn, der übereifrig Papas Praxis zu mehr Erfolg verhelfen will.
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du wiedersprichst dir, wenn die plattform eh schlecht besucht ist, interessiert die bewertung doch erst recht niemanden...
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> dann ist das beispiel scheiße, weil das ganz klar meinung ist, denn es ist
> nun mal ihrer meinung nach unnötig ist, heißt aber noch lang net das es
> andere so sehen...
Trotzdem hat die Meinungsfreiheit Schranken, de jure in den allgemeinen Gesetzen, dem Jugendschutz und in der persönlichen Ehre. So sind z.B. auch Beleidigungen nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt, ebensowenig Verleumdung oder auch Aussagen, die gezielt darauf ausgelegt sind, Konkurrenten zu schädigen.
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ja trifft aber in dem fall alles nicht zu. es wurde weder beleidigt nocht verleumdet, direkte konkurenz ist es auch nicht. ob etwas unnötig oder nicht ist, ist immer interpretier bar und damit von der meinungsfreiheit gedeckt...
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> du wiedersprichst dir, wenn die plattform eh schlecht besucht ist,
> interessiert die bewertung doch erst recht niemanden...
Dann formuliere ich eindeutiger: Es werden wenig Bewertungen verfasst, was aber eben am eher überschaubaren Patientenstamm liegt. Die Zahl der Leser wird aber wohl immer um ein vielfaches größer sein als die Zahl der Schreiber.
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Das wird bestimmt einfach, bei einer ANONYMEN Bewertung.
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Sprachwissenschaftler schrieb:
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> Das wird bestimmt einfach, bei einer ANONYMEN Bewertung.
"Anonym" im Rahmen der Plattform heisst noch lange nicht "vollständig unbekannt" für alle. Aber darum geht es in diesem Falle ja auch nicht mehr.
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> ja trifft aber in dem fall alles nicht zu. es wurde weder beleidigt nocht
> verleumdet, direkte konkurenz ist es auch nicht. ob etwas unnötig oder
> nicht ist, ist immer interpretier bar und damit von der meinungsfreiheit
> gedeckt...
Ein gewisser Ermessensspielraum ist bei so ziemlich allen juristischen Sachverhalten vorhanden, im Zweifelsfall entscheidet eben ein Richter. Bei einem Tierarzt kann man hier sicherlich mit der persönlichen Ehre argumentieren, wenn behauptet wird, dass er unnötig Tiere tötet und da müsste die Gegenseite schon gute Argumente liefern.
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okay, wenn das als verletzung der persönlichen ehre gilt, dann kann man ja jeden scheiß als verletzung der ehre heranziehen.
Wenn jmd zu mir sagt das mein Programm scheiße sei wwas ich programmiert hab, darf ihn also auf unterlassugn verklagen, weil er meine persönliche ehre angreift. lol...
1 mal bearbeitet, zuletzt am 08.05.12 14:55 durch flasherle.
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> okay, wenn das als verletzung der persönlichen ehre gilt, dann kann man ja
> jeden scheiß als verletzung der ehre heranziehen.
Wie überall gelten auch in unserem Rechtssystem Aussagen nur in bestimmten Grenzen. Es fällt eben nicht "jeder Scheiß", um deine Worte zu benutzen, in den Bereich der persönlichen Ehre. Manches gehört dazu, manches nicht und mit den Grenzbereichen beschäftigen sich die Gerichte.
> Wenn jmd zu mir sagt das mein Programm scheiße sei wwas ich programmiert
> hab, darf ihn also auf unterlassugn verklagen, weil er meine persönliche
> ehre angreift. lol...
Bei Produkten ist eine Bewertung eindeutig durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn also jemand dein Programm nicht gut findet, darf er das äußern. Wenn er behauptet, dass du nicht in der Lage bist, eine funktionierende Software hinzubekommen (auch das ist Auslegungssache), kommt man in den Grenzbereich. Und dann sollte die Gegenseite schon irgendwelche Belege haben, sonst hast du vor Gericht gute Chancen für eine Unterlassungserklärung.
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