Wieder ein Gericht was das Internet nicht verstanden hat kwt
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Hä? Den erklär' mir mal!
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Der OP möchte vermutlich argumentieren, dass alles was im Internet technisch machbar ist, auch gesetzlich legal sein muss.
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nein, ich wollte damit sagen, das nicht das portal vor gericht gehört das ist nur ein mittel zum zweck sondern der kunde der die bewertung geschrieben hat. ein portal ist wie ein schwarzes brett da darf pauschal erst mal jeder was hinhängen...
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flasherle schrieb:
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> nein, ich wollte damit sagen, das nicht das portal vor gericht gehört das
> ist nur ein mittel zum zweck sondern der kunde der die bewertung
> geschrieben hat. ein portal ist wie ein schwarzes brett da darf pauschal
> erst mal jeder was hinhängen...
Das wurde ja auch nicht beanstandet. Nur, wenn der vom Kommentar betroffene dagegen reklamiert, *dann* muss der Seitenbetreiber dem nachgehen. Ob der vom Kommentar betroffene dann noch weitere Schritte gegen den Autor der Bewertung vorgeht/vorgehen will steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
Tantalus
___________________________
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.
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flasherle Wrote:
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> nein, ich wollte damit sagen, das nicht das portal vor gericht gehört das
> ist nur ein mittel zum zweck sondern der kunde der die bewertung
> geschrieben hat. ein portal ist wie ein schwarzes brett da darf pauschal
> erst mal jeder was hinhängen...
Achso. Dann also alle Verklagen die ihre Meinung im Internet äußern.
Wenn zum Beispiel mein neuer Zahnarzt ein geschäftstüchtiger jener ist der mich mit unnötigen Spezial Behandlungen abziehen will, dann soll ich keine Bewertung schreiben dürfen ?!
Hahahaha soweit kommts noch. Statt klagen sollte der lieber seine Strategie ändern.
Deshalb bewerte ich nur auf google places. Kann ja dann google verklagen, bis der Streisand Effekt einsetzt und jeder bescheid weis.
Because I am hard, you will not like me. But the more you hate me, the more you will learn. I am hard but I am fair.

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Dr.White schrieb:
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> Wenn zum Beispiel mein neuer Zahnarzt ein geschäftstüchtiger jener ist der
> mich mit unnötigen Spezial Behandlungen abziehen will, dann soll ich keine
> Bewertung schreiben dürfen ?!
Doch, natürlich. Nur musst Du im Zweifelsfall dem Seitenbetreiber nachweisen können, dass Du zumindest beim fraglichen Zahnarzt überhaupt in Behandlung warst.
> Hahahaha soweit kommts noch. Statt klagen sollte der lieber seine Strategie
> ändern.
Woher willst Du wissen, ob die Anschuldigungen überhaupt stimmen:
Er wies den Webseitenbetreiber laut Gericht darauf hin, dass er - auch nach Durchsicht aller Patientenunterlagen - eine der Bewertung zugrunde liegende Implantatbehandlung in dem angegebenen Zeitraum gar nicht durchgeführt habe
> Deshalb bewerte ich nur auf google places. Kann ja dann google verklagen,
> bis der Streisand Effekt einsetzt und jeder bescheid weis.
Sie können den Link Als unangemessen kennzeichnen neben einem Erfahrungsbericht verwenden, um ihn als unangemessen zu melden. Daraufhin überprüfen wir, ob der Erfahrungsbericht gegen diese Richtlinien verstößt.
http://support.google.com/hotpot/bin/static.py?hl=de&topic=29958&guide=29942&page=guide.cs&answer=1735274
Gruß
Tantalus
___________________________
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.
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Tantalus schrieb:
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> Das wurde ja auch nicht beanstandet. Nur, wenn der vom Kommentar betroffene
> dagegen reklamiert, *dann* muss der Seitenbetreiber dem nachgehen.
Muss er das? Wie sieht es denn "offline" aus? Wenn ich eine Zeitungsanzeige schalte, gleich eine ganze Seite kaufe, und dort abdrucken lasse, dass mein Zahnarzt mich schlecht behandelt hat? Soweit ich weiß ist die Zeitung für den Fremdinhalt nicht verantwortlich, sie kann weder dafür zu Rechenschaft gezogen werden, noch muss sie eine Gegenanzeige drucken, da es sich hierbei ja nicht um "ihre Meinung" oder "ihre Aussage" handelte. Und das eine Zeitung den Sachverhalt vor dem Druck prüfen müsste, wäre mir auch neu.
/Mecki
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/mecki78 schrieb:
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> Muss er das? Wie sieht es denn "offline" aus? Wenn ich eine Zeitungsanzeige
> schalte, gleich eine ganze Seite kaufe, und dort abdrucken lasse, dass mein
> Zahnarzt mich schlecht behandelt hat? Soweit ich weiß ist die Zeitung für
> den Fremdinhalt nicht verantwortlich, sie kann weder dafür zu Rechenschaft
> gezogen werden, noch muss sie eine Gegenanzeige drucken, da es sich hierbei
> ja nicht um "ihre Meinung" oder "ihre Aussage" handelte. Und das eine
> Zeitung den Sachverhalt vor dem Druck prüfen müsste, wäre mir auch neu.
Also, ich weiss nicht wie das aussieht wenn Du z.B. eine Anzeige über 10 Ausgaben der Zeitung buchst und darin etwas über mich behauptest. Ich denke aber schon, dass wenn ich bei der Zeitung dagegen vorgehe die Deine Anzeige nicht weiter abdrucken. Müsste man mal nen Juristen fragen.
Gruß
Tantalus
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