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Wieder so ein Landgerichtsurteil ...

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  1. Wieder so ein Landgerichtsurteil ...

    Autor Muhaha 08.05.12 - 13:47

    ... welches in der nächsthöheren Instanz wahrscheinlich aufgehoben wird. Die daraus folgenden Prüfpflichten des Betreibers sind dann nämlich so hoch, dass man grundsätzlich keinerlei Portale dieser Art mehr betreiben könnte.

    Der heise-Verlag musste sich auch erst durch einige Instanzen klagen, bis diese absurden Prüfauflagen endlich verschwunden sind.

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  2. Re: Wieder so ein Landgerichtsurteil ...

    Autor sparvar 08.05.12 - 13:50

    naja ganz so ist es nicht - jedoch bei unwarheiten muss es möglich sein - zumindest für den portalbetreiber - die grundlagen zu klären und dieses nicht nur einseitig.

    aber es geht soweit ich es verstanden habe hier nicht um eine grundsätzliche vorprüfung

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  3. Re: Wieder so ein Landgerichtsurteil ...

    Autor Muhaha 08.05.12 - 13:52

    sparvar schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > aber es geht soweit ich es verstanden habe hier nicht um eine
    > grundsätzliche vorprüfung

    Ah, stimmt. Richtig.

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  4. Re: Wieder so ein Landgerichtsurteil ...

    Autor honk 08.05.12 - 15:31

    Die Frage ist aber, welchen Aufwand der Plattformbetreiber treiben muß, um die Bewertung überprüfen.

    Der Artzt bestreitet den Vorwurf, der Patiet beharrt darauf des es so war.

    Muss der Plattformbetreiber jetzt die Rolle eines Gerichts übernehmen und alle Beweise prüfen? Das ist dann wohl das Ende jeder Bewertungsplattform. Und diese sind grade auch bei Ärzten, denen man sonst recht hilflos ausgeliefert ist, für die Verbraucher Gold wert.

    Imho sollte es reichen, in solchen Fällen einen Kontakt zwischen Artzt und Patient herzustellen. Können diese den Streit nicht beilegen, ist es Sache eines Zivilgerichts, darüber zu entscheiden, ob die Äußerung entfernt werden muss. Allerdings sollte die Hürde schon recht hoch sein, es sollet möglich sein, eine negative Bewertung auch ohne gerichtsfeste Beweise zu veröffentlichen, solange auch der Arzt nicht das Gegenteil beweisen kann. Es steht ihm frei, seinerseits ein Kommentar zur Bewertung zu hinterlassen, und auch seine übrigen, ja dann vermutlich völlig zufriedenen Patienten, zu bitten ihrerseits Kommentare abzugeben.

    Meiner Erfahrung nach sind gute Zahnärtzte so selten, daß Ihnen ganz ohne Bewertung die Tür eingerannt wird.

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  5. Re: Wieder so ein Landgerichtsurteil ...

    Autor Freepascal 08.05.12 - 15:42

    honk schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Die Frage ist aber, welchen Aufwand der Plattformbetreiber treiben muß, um
    > die Bewertung überprüfen.
    >
    > Der Artzt bestreitet den Vorwurf, der Patiet beharrt darauf des es so war.
    >
    > Muss der Plattformbetreiber jetzt die Rolle eines Gerichts übernehmen und
    > alle Beweise prüfen? Das ist dann wohl das Ende jeder Bewertungsplattform.
    > Und diese sind grade auch bei Ärzten, denen man sonst recht hilflos
    > ausgeliefert ist, für die Verbraucher Gold wert.
    >
    > Imho sollte es reichen, in solchen Fällen einen Kontakt zwischen Artzt und
    > Patient herzustellen. Können diese den Streit nicht beilegen, ist es Sache
    > eines Zivilgerichts, darüber zu entscheiden, ob die Äußerung entfernt
    > werden muss. Allerdings sollte die Hürde schon recht hoch sein, es sollet
    > möglich sein, eine negative Bewertung auch ohne gerichtsfeste Beweise zu
    > veröffentlichen, solange auch der Arzt nicht das Gegenteil beweisen kann.
    > Es steht ihm frei, seinerseits ein Kommentar zur Bewertung zu hinterlassen,
    > und auch seine übrigen, ja dann vermutlich völlig zufriedenen Patienten, zu
    > bitten ihrerseits Kommentare abzugeben.
    >
    > Meiner Erfahrung nach sind gute Zahnärtzte so selten, daß Ihnen ganz ohne
    > Bewertung die Tür eingerannt wird.

    Das Problem: Online-Bewertungen lassen sich einkaufen. Und gerade zufriedene Kunden oder Patienten bewerten nicht, konsultieren aber trotzdem Bewertungsportale. Das Missbrauchspotential ist extrem hoch.

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  6. Re: Wieder so ein Landgerichtsurteil ...

    Autor honk 08.05.12 - 16:16

    Freepascal schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------



    >Und gerade zufriedene Kunden oder Patienten bewerten nicht,
    Sagt wer? Spätestens wenn der Lieblingsartzt eine negative Bewertung hat, werden sich zufrieden Patienten melden.
    > Das Problem: Online-Bewertungen lassen sich einkaufen. Das Missbrauchspotential ist extrem hoch.

    Grade bei Ärzten ist aber auch das Mißbrauchspotential auf der anderen Seite sehr hoch. Unötige Behandlungen, zu teure Medikamente, Kunstfehler oder einfach schlampige Arbeit, als Patient steht man dem ziemlich machtlos gegenüber. Es findet sich auch selten ein Arzt, der einem Kollegen schlechte Arbeit bescheinigt.

    Klar sind onlinebewertungen immer kritsich zu sehen, und evt. wäre es sinnvoll, wenn hier z.B die Krankenkassen Portale schaffen, wo sichergestellt ist, dass nur Patienten, die tatsächlich bei dem Arzt in Behandlung waren, auch Kommentare abgeben können, ähnlich wie bei Amazon oder ebay auch nur tatsächliche Käufer bewerten dürfen. Solange es sowas aber nicht gibt, sind mir aber unsichere Bewrtungen lieber als gar keine.

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  7. Re: Wieder so ein Landgerichtsurteil ...

    Autor Freepascal 08.05.12 - 16:27

    > >Und gerade zufriedene Kunden oder Patienten bewerten nicht,
    > Sagt wer? Spätestens wenn der Lieblingsartzt eine negative Bewertung hat,
    > werden sich zufrieden Patienten melden.
    Nein, warum? Hier geht es nicht um die Lieblingsband eines Teenagers. Wenn ein Patient bei einem Arzt war und mit der Behandlung zufrieden ist, besteht für ihn gar kein Handlungsbedarf. Er geht wieder zu dem Arzt, aber sucht im Nachhinein eher selten Bewertungsportal auf. Ein unzufriedener Patient hat aber ein viel höheres Bedürfnis, seine negativen Erlebnisse zu verschriftlichen.

    >
    > Klar sind onlinebewertungen immer kritsich zu sehen, und evt. wäre es
    > sinnvoll, wenn hier z.B die Krankenkassen Portale schaffen, wo
    > sichergestellt ist, dass nur Patienten, die tatsächlich bei dem Arzt in
    > Behandlung waren, auch Kommentare abgeben können, ähnlich wie bei Amazon
    > oder ebay auch nur tatsächliche Käufer bewerten dürfen. Solange es sowas
    > aber nicht gibt, sind mir aber unsichere Bewrtungen lieber als gar keine.

    Mir nicht, weil Bewertungen aus zweifelhafter Quelle eben nicht wirklich weiterhelfen.

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