Übrigens mit Linux ohne proprietäre Software sind Urheberrechtsverletzungen nahezu ausgeschlossen.
ich benutz zwar auch nur noch ausschließlich open source software und bin davon sehr überzeugt, aber das ist schlicht extremer unsinn...
cin schrieb:
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> ich benutz zwar auch nur noch ausschließlich open source software und bin
> davon sehr überzeugt, aber das ist schlicht extremer unsinn...
Was ich nicht verwenden kann, kann ich nicht nutzen. Und was ich nicht installieren kann als Benutzer ebenfalls nicht. Extrem ja. Aber kein Unsinn. Extreme Gesetzgebungen erfordern extreme Gegenmaßnahmen.
KJingle schrieb:
> Was ich nicht verwenden kann, kann ich nicht nutzen. Und was ich nicht
> installieren kann als Benutzer ebenfalls nicht. Extrem ja. Aber kein
> Unsinn.
Ich würde eher sagen: Extrem: Nein. Unsinn: Ja.
Einfaches Gegenbeispiel für den Unsinn ist die Existenz von Open Source P2P-Software.
pemonstra2 schrieb:
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> KJingle schrieb:
>
> > Was ich nicht verwenden kann, kann ich nicht nutzen. Und was ich nicht
> > installieren kann als Benutzer ebenfalls nicht. Extrem ja. Aber kein
> > Unsinn.
>
> Ich würde eher sagen: Extrem: Nein. Unsinn: Ja.
>
> Einfaches Gegenbeispiel für den Unsinn ist die Existenz von Open Source
> P2P-Software.
Ohne Root-Rechte keine Installation von "P2P Open Source Software". Da kannst Du noch soviel Müll schreiben. Es ändert nichts :)
KJingle schrieb:
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> pemonstra2 schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > KJingle schrieb:
> >
> > > Was ich nicht verwenden kann, kann ich nicht nutzen. Und was ich nicht
> > > installieren kann als Benutzer ebenfalls nicht. Extrem ja. Aber kein
> > > Unsinn.
> >
> > Ich würde eher sagen: Extrem: Nein. Unsinn: Ja.
> >
> > Einfaches Gegenbeispiel für den Unsinn ist die Existenz von Open Source
> > P2P-Software.
>
> Ohne Root-Rechte keine Installation von "P2P Open Source Software".
Ohne Computer keine Installation von Microsoft Windows mit passender Bittorrent-Software, mit der Du illegal tauschen kannst.
Freitag ist vorbei. Schon gemerkt?
pemonstra2 schrieb:
>
> Ohne Computer keine Installation von Microsoft Windows mit passender
> Bittorrent-Software, mit der Du illegal tauschen kannst.
>
Das stimmt nicht. Versuch mal einen Computer ohne Microsoft Windows zu kaufen :) Das ist kompliziert. Indirekt fördert Microsoft damit den illegalen Download da Alternativen nie zu großer Bekanntheit führen können.
KJingle schrieb:
> "Früher nannte man das Sippenhaftung."
Unsinn. Das hier hat nichts mit Sippenhaftung zu tun. Es kommt in diesem Fall nicht darauf an, ob der Anschlussinhaber seiner Tochter Zugang gewährt oder seinem Nachbarn, der nicht mit ihm verwandt ist.
hast wohl das wort "erziehungsmaßnahmen" überlesen
Rulf schrieb:
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> hast wohl das wort "erziehungsmaßnahmen" überlesen
"Erziehungsmaßnahme" steht da nur, weil es in diesem Fall um die Tochter geht. Von der Tochter ist das Urteil aber nicht abhängig. Es geht um jegliche Person, die den Anschluss des Vaters benutzt. Das kann der Nachbar sein oder ein sonstiger Bekannter.
Schneemann schrieb:
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> Rulf schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
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> > hast wohl das wort "erziehungsmaßnahmen" überlesen
>
> "Erziehungsmaßnahme" steht da nur, weil es in diesem Fall um die Tochter
> geht.
Es wurde in die Urteilsbegründung mit eingebunden, also ist es auch relevant. Es würde nicht dort stehen, wenn es keine Relevanz hätte.
> Von der Tochter ist das Urteil aber nicht abhängig. Es geht um
> jegliche Person, die den Anschluss des Vaters benutzt. Das kann der Nachbar
> sein oder ein sonstiger Bekannter.
Hier wurde aber der spezielle Fall Vater-Tochter verhandelt und mit Wörtern wie "Erziehungsmaßnahme" argumentiert. Es lässt sich deshalb nicht zweifelsfrei prognostizieren, ob es bei einer anderen Konstellation zu dem selben Urteil gekommen wäre.
Jannek schrieb:
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> Schneemann schrieb:
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> > Rulf schrieb:
> >
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> > > hast wohl das wort "erziehungsmaßnahmen" überlesen
> >
> > "Erziehungsmaßnahme" steht da nur, weil es in diesem Fall um die Tochter
> > geht.
>
> Es wurde in die Urteilsbegründung mit eingebunden, also ist es auch
> relevant. Es würde nicht dort stehen, wenn es keine Relevanz hätte.
Natürlich ist das Wort "Erziehungsmaßnahme" relevant. Weil es ein Beispiel für eine Maßnahme ist, die der Anschlussinhaber gegenüber dem illegalen Uploader (Tochter) hätte ergreifen können, wenn er denn gewollt hätte. Aber das wird dennoch nur deshalb erwähnt, weil es sich hier um die Vater<->Tochter-Konstellation handelt. Wäre es ein Bekannter gewesen, wäre das Wort wohl kaum gefallen. Dennoch hätte das Gericht dem Anschlussinhaber die Störerhaftung zugesprochen, obwohl ein Bekannter nicht zur Familie gehört.
> > Von der Tochter ist das Urteil aber nicht abhängig. Es geht um
> > jegliche Person, die den Anschluss des Vaters benutzt. Das kann der
> Nachbar
> > sein oder ein sonstiger Bekannter.
>
> Hier wurde aber der spezielle Fall Vater-Tochter verhandelt
Genau.
> und mit Wörtern wie "Erziehungsmaßnahme" argumentiert.
Siehe oben.
> Es lässt sich deshalb nicht
> zweifelsfrei prognostizieren, ob es bei einer anderen Konstellation zu dem
> selben Urteil gekommen wäre.
Äh.... doch. Störerhaftung bezieht sich nicht nur auf innerfamiliäre Angelegenheiten. Siehe offenes WLAN, siehe Torrents usw. Da hat man es in den seltensten Fällen mit der Familie zu tun.
Der Vergleich mit der Sippenhaftung ist also völlig absurd, auch wenn der Forenmob willig darauf anspringt.
Schneemann schrieb:
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> Dennoch hätte das Gericht dem Anschlussinhaber
> die Störerhaftung zugesprochen, obwohl ein Bekannter nicht zur Familie
> gehört.
Rein aus Interesse:
Kennst du denn einen Fall, in dem sich der gleiche Vorgang abspielte, es aber kein Vater-Tochter-Verhältnis gab, und das selbe Urteil gesprochen wurde?
Dann gib mir mal den Link zum Urteil.
Du kannst mit Linux kein MP3 hören? Oder nur keinen MP3-Rapp?
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