> Der Bankkunde sei gebürtiger Osteuropäer, "der deutsch nicht als Muttersprache
> spricht". Er sei zudem kein Fachmann und besitze "nur äußerst rudimentäre
> Computerkenntnisse".
Also, wenn man die Sprache nicht vollständig verstehe es aber ausreicht um das Produkt, in diesem Fall Online-Banking und ein Konto, zu ersteigern kann man bei Gebrauchsfehler Recht bekommen. Wenn ich mich nicht über die Dinge die ich nutze Informiere bekomme ich erst recht Recht.
Wenn ich nicht Autofahren kann, dann steige ich auch nicht in ein Auto. Und wenn ich Angst habe oder nur schlecht fahren kann mache ich Aufbaukurse. Wie sieht es im Straßenverkehr aus? Sagen wir ich baue einen Unfall und töte dabei einen Menschen. Wäre es dann nicht mehr grob fahrlässig wenn ich nachweisen könnte, dass ich die Verkehrszeichen aufgrund meines Immigrationshintergrunds nur schlecht verstehen könne? Außerdem wäre ich ja auch kein Fachmann was Autos und Straßenverkehr angeht und hätte nicht bemerkt dass ich auf Gas anstelle von Bremse getreten habe.
Dadie schrieb:
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>
> Wenn ich nicht Autofahren kann, dann steige ich auch nicht in ein Auto.
Das sehen aber viele in Deutschland anders ;)
als ob das in anderen Ländern besser wäre
das problem ist, in anderen ländern glauben diese leute dann aber nicht auch noch dass sie sich nen dicken mercedes kaufen müssen um auf der landstraße mit 140 zu heizen, jeden der nicht min. 40 zu schnell fährt zu drängeln, licht-/ Hupe zu geben was das zeug hält und zu fahren wie die letzte drecksau weil man ja nen dicken mercedes fährt und der kleine 1er BMW nix zu melden hat! is ja schließlich meine straße!
ganz ehrlich, ich war in den USA und wer mal auf ner 5-Spurigen Straße war, mit beidseitiger überholerlaubnis, der weiß wie es da zugeht. trotzdem fahrn die leute besser als man es auf deutschen straßen vorfindet. und bei denen muss man als fahrprüfung ne ziemliche kinderkacke abliefern im vergleich zur deutschen fahrausbildung.
Bevor man über so etwas diskutiert müsste man sich zunächst einmal über die Definition von "besser" verständigen. Wenn er auf einer Landstrasse 40% schneller als erlaubt fahren kann, dann fährt er vermutlich nicht so schlecht.
Das mit der Lichthupe ist ja wieder ein anderes Thema.
Das mit den 5 Spurigen Autobahnen funktioniert bei den Amis ja auch nur deswegen weil einen die Polizei sofort straft wenn man jemanden nicht einordnen lässt und alle mit 60Mph dahinkrebsen.
Das mit den Strafen für nicht einordnen lassen würde ich mir übrigens auch hier bei uns wünschen...
7hyrael schrieb:
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> das problem ist, in anderen ländern glauben diese leute dann aber nicht
> auch noch dass sie sich nen dicken mercedes kaufen müssen um auf der
> landstraße mit 140 zu heizen, jeden der nicht min. 40 zu schnell fährt zu
> drängeln, licht-/ Hupe zu geben was das zeug hält und zu fahren wie die
> letzte drecksau weil man ja nen dicken mercedes fährt und der kleine 1er
> BMW nix zu melden hat! is ja schließlich meine straße!
>
Gegen 140 auf der Landstraße spricht ja nicht mal was, sofern es die Verkehrslage zulässt. Bei Dränglern hab ich mir angewöhnt, mal kurz die Bremslichter aufleuchten zu lassen. Musst ja nicht wirklich bremsen, nur antippen. Ratzfatz wird der Abstand größer.
Was mir aber mindestens genauso auf den Sack geht, sind diejenigen die meinen sie müssten auf der BAB mit 100 permantent auf der linken Spur rumeiern, obwohl rechts mehr als genug Platz ist. So diese Möchtegernverkehrserzieher.
Oder Rentner, die mit 75 im dicken Mercedes auf der Landstraße rumeiern und dann aber im Gegenzug auch mit 75 durch die Ortschaft fahren.
Ach ich könnt noch einiges mehr aufzählen...
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