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"Bei Urheberrechtsverstößen würden die Nutzer zwei Mal per E-Mail verwarnt. "

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  1. "Bei Urheberrechtsverstößen würden die Nutzer zwei Mal per E-Mail verwarnt. "

    Autor Sander Cohen 16.07.12 - 19:44

    Die dann vom Spamfilter entfernt werden, bevor der Nutzer sie überhaupt zu Gesicht bekommt!?

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  2. Re: "Bei Urheberrechtsverstößen würden die Nutzer zwei Mal per E-Mail verwarnt. "

    Autor Aerouge 17.07.12 - 09:22

    Im Zweifelsfall gilt dann vermutlich das Logfile des ISP das die Mail verschickt wurde. Ebenso wie im Zweifelsfall das Logfile des Abmahnunternehmens / Anwalts den Rechtsverstoß belegt.

    Sprich wenn das durchkommt ist es möglich jemanden den Internetzugang zu drosseln / zu kappen ohne das sich das Rechtsystem damit befasst hätte, oder das der Nutzer darüber informiert würde bis die Maßnahme umgesetzt sind.

    Ausserdem, an welche Emailadresse soll denn ein ISP die Warnmails verschicken? Mein Internetanschluß ist telefonisch bestellt und keine Emailadresse hinterlegt.

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  3. Re: "Bei Urheberrechtsverstößen würden die Nutzer zwei Mal per E-Mail verwarnt. "

    Autor dsleecher 17.07.12 - 09:46

    > Ausserdem, an welche Emailadresse soll denn ein ISP die Warnmails verschicken? > Mein Internetanschluß ist telefonisch bestellt und keine Emailadresse hinterlegt.

    Um die Filterung durchzusetzen müssen sie sowieso eine Deep-Packet-Inspection durchführen. Dann sollte das rausfinden des Mailproviders kein Problem mehr darstellen ;-)

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  4. Re: "Bei Urheberrechtsverstößen würden die Nutzer zwei Mal per E-Mail verwarnt. "

    Autor Aerouge 30.07.12 - 16:36

    dsleecher schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Um die Filterung durchzusetzen müssen sie sowieso eine
    > Deep-Packet-Inspection durchführen. Dann sollte das rausfinden des
    > Mailproviders kein Problem mehr darstellen ;-)

    Auch (leider) wieder wahr.

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