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Das unlautere Geschäftsmodell an sich steht also nicht zur Debatte?

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  1. Re: Grauenhaft

    Autor Der Kaiser! 31.05.09 - 01:32

    > "Der Händler will nur verkaufen, als Kudne kann man nicht erwarten ein Vertrauensverhältnis aufzubauen" A

    > wie war das nochmal mit dem Vertrauensverhältnis wegen 1,30 Kündigung bei Tengelmann? Das war doch soooooo wichtig!
    Am besten wir werden alle Verkäufer. Dann haben wir wenigstens auch was von der Globalisierung.


    ___

    Die ganz grossen Wahrheiten sind EINFACH!

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  2. Re: Das unlautere Geschäftsmodell an sich steht also nicht zur Debatte?

    Autor Django79 31.05.09 - 17:16

    GodsBoss schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > > Oder findet ihr es nicht schlimm, dass
    > > solche Geschäftsmodelle gar nicht per se
    > > abgelehnt werden, sondern man sich nur darum
    > > sorgt, dass die Kunden deutlicher darauf
    > > hingewiesen werden müssen, wie viel sie für
    > > eine quasi nicht existente Gegenleistung zu
    > > bezahlen haben?
    > Geschäftsmodelle, bei denen Kunden etwas
    > Überflüssiges aufgeschwatzt wird, sind nicht
    > verboten. Sie sind nur überflüssig.

    Habe ich etwas anderes behauptet?

    Aber wo unsere Bundesregierung doch sowieso immer schnell mit Verboten zur Hand ist, können die doch mal etwas verbieten, das niemand braucht. ;-)

  3. Re: Vorgestern hart aber fair gesehen?

    Autor :\\//\\//: 02.06.09 - 08:35

    Ersetze "scheinen" durch "sind" und streiche "zu werden". Dann reflektierst du in etwa die derzeitige Situation.

    Die Halskrankheit ist nicht heilbar... (Hals nicht voll genung)

  4. Re: Das unlautere Geschäftsmodell an sich steht also nicht zur Debatte?

    Autor Der Kaiser! 05.06.09 - 15:48

    > Fakt ist aber trotzdem, dass die Kosten auf der gleichen Seite standen und nicht irgendwo versteckt, sondern in der Nähe der Anmeldung. Ich glaube, ich habe keine drei Sekunden gebraucht, die zu sehen.
    Ich musste zweimal gucken um den Kasten mit den Kosten zu entdecken. Wenn man sich nur auf das Anmeldeformular konzentriert, KANN man ihn leicht übersehen. (Der wird so herausgefiltert wie Werbung.) Und da diese "Firma" mit dieser "Unachtsamkeit" ihr Geld verdient und für das Design selbst verantwortlich ist, kann man ihnen Absicht vorwerfen.

    > Von mir aus könnte man solche Kosten auch tatsächlich in die AGB schreiben. Wenn jemand keinen Bock hat, die zu lesen, ihnen aber zustimmt, hat er selbst schuld, wenn er blechen muss.
    Ich finde AGBs der grösste Scheiss! Meterlange Texte, mit lauter Ausnahmen für sie und Vorschriften für dich, verfasst im Anwaltsdeutsch. Und dann ist dieser Scheiss auch noch verbindlich!

    Die meisten AGBs kann man zusammen fassen als "wir dürfen alles" "du darfts gar nichts" und "bitte unterschreiben sie hier".


    ___

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    1 mal bearbeitet, zuletzt am 05.06.09 15:52 durch Der Kaiser!.

  5. Re: Das unlautere Geschäftsmodell an sich steht also nicht zur Debatte?

    Autor Der Kaiser! 05.06.09 - 16:00

    > Die meisten AGBs kann man zusammen fassen als "wir dürfen alles" "du darfts gar nichts" und "bitte unterschreiben sie hier".
    Wollte dazu noch ergänzen:

    Es lohnt sich nicht seine Zeit mit AGBs zu verschwenden. Entweder ich vertraue der Firma und unterschreibe, oder ich vertraue ihr nicht und lasse es. (Gibt auch noch den Fall das du was dringend brauchst und einfach alles unterschreibst um es zu bekommen. Beispiel: Wohnung.)


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  6. Re: Das unlautere Geschäftsmodell an sich steht also nicht zur Debatte?

    Autor Der Kaiser! 05.06.09 - 16:05

    > Aber heute, wo es für jede kostenfreie Software zig leicht auffindbare und zugängliche Quellen gibt, ist dieses Modell überholt. Trotzdem wäre eine entsprechende Klausel in den Lizenzen der Software ein guter und einfacher Weg, um Missbrauch beizukommen.

    > Das Paradoxe ist ja eben, dass die Hersteller freier Software irgendwo alle Idealisten sind, nun aber zum Werkzeug dubioser Gestalten werden, die das genaue Gegenteil darstellen.
    Kann man jemandem der sowas macht eigentlich mit Rufmord belangen?


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  7. Re: Das unlautere Geschäftsmodell an sich steht also nicht zur Debatte?

    Autor Der Kaiser! 05.06.09 - 16:06

    > Es sollte möglich sein Vereine wie Opendownload wegen Betruges zu verurteilen, aber das ist ja nicht möglich, selbst wenn die Urheber von Opendownload in Deutschland wären.
    Möglich ist es bestimmt. Allerdings wer hat die Knete solange einen Rechtsstreit zu bestreiten bis du dein Recht zugesprochen bekommst?


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  8. Bitte Hilfe, was kann ich hiergegen unternehmen oder muss ich zahlen?

    Autor Yasmin Yavas 10.08.09 - 10:31



    Bitte,was kann ich hiergegen tun, oder muss ich einfach nur ZAHLEN????




    Yasmin Yavas Wien, den 17.05.2009

    Austria




    Sehr geehrter Herr Tank,
    mit bedauern muß ich feststellen, das Sie eine Forderrung an mich stellen, dessen ich mir nicht bewusst bin.

    Da ich keine Einkäufe mittels Internet tätige und getätigt habe,teilen Sie mir bitte so bald als möglich mit, um welche konkrete Forderung es sich hierbei überhaupt handelt.



    Mit freundlichen Grüßen


    Yasmin Yavas







    Vollständige Ansicht

    Aus Sicherheitsgründen wurden Anlagen, Bilder und Links in dieser E-Mail blockiert. Inhalt anzeigen
    AW: Aktenzeichen: CSL 3272763/09‏
    Von: u42 (u42@forderungseinzug.de)
    Möglicherweise kennen Sie den Absender nicht.Als sicher markieren|Als Junk-E-Mail einstufen
    Gesendet: Dienstag, 21. Juli 2009 15:51:53
    An: emeli yavas (emeli59@hotmail.com)

    Sehr geehrte Frau Yavas,



    vielen Dank für Ihre Nachricht.



    Sie haben sich am 04.04.2009 auf der Seite opendownload.de angemeldet und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das Widerrufsrecht akzeptiert. Die Rechnung wurde am 05.04.2009 an folgende E-Mail-Adresse: emeli59@hotmail.com versendet. Ebenso die Mahnung vom 14.04.2009.



    Des Weiteren hat eine Verifizierung der Anmeldung über die genannte E-Mail-Adresse stattgefunden.



    Da von Ihnen weder auf die Rechnung noch auf die Mahnung unserer Mandantschaft reagiert wurde, hat die Forderung weiterhin Bestand. Bitte überweisen Sie daher den Gesamtbetrag in Höhe von 138,00 EUR, unter Angabe des Aktenzeichens, bis zum



    31.07.2009 (hier eingehend)



    auf unser unten genanntes Konto.



    Sollte der Zahlungseingang nicht fristgerecht erfolgen, sehen wir uns gezwungen unserer Mandantschaft anzuraten ein gerichtliches Verfahren gegen Sie einzuleiten.



    Mit freundlichen Grüßen

    i. A. M. Hillenberg

    Anwaltskanzlei Tank
    RA Olaf Tank
    Postfach 6251
    49078 Osnabrück
    Tel: 0541-34 97 70-0
    Fax: 0541-34 97 70-77

  9. Re: Bitte Hilfe, was kann ich hiergegen unternehmen oder muss ich zahlen?

    Autor Der Kaiser! 22.08.09 - 22:34

    > Sie haben sich am 04.04.2009 auf der Seite opendownload.de angemeldet und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das Widerrufsrecht akzeptiert.
    Ich bin zwar kein Fachmann, aber so weit ich weiss kann in Deutschland dir keine Firma das Widerrufsrecht absprechen! Guck das du den Paragraphen findest und reib denen den unter die Nase!

    > Sollte der Zahlungseingang nicht fristgerecht erfolgen, sehen wir uns gezwungen unserer Mandantschaft anzuraten ein gerichtliches Verfahren gegen Sie einzuleiten.
    Solltest du ihnen den Paragraphen unter die Nase gerieben haben, sollten sie von einem gerichtlichen Verfahren absehen. (Sie würden es verlieren! ;))

    ___

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  10. Re: Bitte Hilfe, was kann ich hiergegen unternehmen oder muss ich zahlen?

    Autor sonnenscheinunddrogen 22.08.09 - 22:46

    Und auf jeden Fall mal beim Verbraucherschutz informieren. Die kennen diesen "Betreiber" sehr gut und wissen, wie man sich dagegen wehrt.

  11. Wenn einmal gezahlt was dann?

    Autor TinefromBerline 30.08.09 - 11:23

    Hallo,

    ich habe mich bei opendownload angemeldet und unter Schock direkt nach Zahlungsaufforderung gezahlt.

    Das ich dieses Geld nicht wiederbekomme ist mir klar. Theoretisch läuft dieser 'Vertrag' ja zwei Jahre.

    Sollte ich eine Küdnigung schreiben?
    Muss ich nächstes Jahr nochmal bezahlen?
    Werden die nicht 'hellhörich' weil ich ja anscheinend dem 'Vertrag' zugestimmt habe.

    Ich weiß einfach nicht was ich machen soll. Überall steht zwar: Nicht zahlen. etc.. ABER WAS MACHT NACH DER ESRTEN ZAHLUNG????

    Wäre dankbar für einen Tipp. Ganz liebe Grüße, Tine

  12. Re: Wenn einmal gezahlt was dann?

    Autor Harald Godau, Berlin 08.10.09 - 21:33

    Ich hatte vor gut einem Jahr das gleiche Problem.
    Nach Auskunft durch die Rechtsberatung der ARAG hat jene "Firma" bisher nicht einen Prozess gewinnen können - es ist alles Lüge.
    Nach den nervigen Drohschreiben habe ich meine Mailadresse gewechselt und trotz der Kenntnis meiner Adresse herrschte danach Ruhe.
    Auch die Verbraucherzentrale warnt davor, zu zahlen, da allgemein bekannt ist, dass in diesem Falle das Recht auf der Seite des Kunden und nicht jener Betrugsfirma steht.
    MfG#
    Harald Godau

  13. Re: Wenn einmal gezahlt was dann?

    Autor Nisi89 26.10.09 - 21:46

    Hallo,

    Ich habe momentan auch genau das gleiche problem. letztes jahr habe ich bezahlt und dieses jahr wollte ich eigentlich nicht zahlen. war auch bei der verbaucherzentrale,die sagt natürlich nicht zahlen und dem druck standhalten, aber alle bekannten sagen mir, dass ich lieber zahlen soll, sonst krieg ich einen schufa eintrag weil ich sämtliche mahungen nicht bezahlt habe, trotz des akzeptieres des vertrages, was ich ja durch die erste zahlung getan habe.

    Jetzt weiß ich auhc nicht weiter. Bin grade mal 20 und kenn mich nicht sonderlich aus. ich würde es nicht zahlen, aber meine eltern hängen mir im nacken, dass ich das ja bezahlen soll...


    was nun? weiß jmd wie das ist mit der schufa?


    LG Nisi

  14. Re: Wenn einmal gezahlt was dann?

    Autor Der Kaiser! 27.10.09 - 12:13

    Die Schufa ist ein Verein, bei dem du dich anmelden musst. Firmen bezahlen Mitgliedsbeiträge um dabei zu sein. Ich kann mir nicht vorstellen das sowas unseriöses wie dieses Downloadportal dabei ist (das würde ja den Ruf der Schufa kaputt machen). Wie wärs du fragst mal bei der Schufa nach ob diese "Firma" Mitglied der Schufa ist? Erklär am besten auch warum du fragst. :)

    ___

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  15. Re: Wenn einmal gezahlt was dann?

    Autor Mr. X 05.11.09 - 14:50

    Hallo
    ich habe momentan das selbe Problem. Bei der Recherche habe ich ein Urteil vom Landgericht Mannheim gefunden. Darin steht folgendes:
    "Die Firma darf keine Klausel verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten."

    Quelle:
    [http://www.golem.de/0905/67460.html]

    Also - nicht zahlen ist angesagt! Was meint ihr dazu?

    Vg
    Mr. X

  16. Re: Wenn einmal gezahlt was dann?

    Autor wolle78 06.12.09 - 16:56

    Ja das versuche ich auch grade raus zu finden habe bereits post von Olaf Tang Rechtsanwalt bekommen ,das war im sommer so um den Mai Juni seid dem nichts warte aber gespannt drauf .
    hir ne adress list mit Abzockfallen :www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf

  17. Re: Wenn einmal gezahlt was dann?

    Autor Die Betrogene 16.03.10 - 19:06

    Mir ging´s ebenso, habe im März 09 gezahlt und nun steht die nächste Forderung an. Ich bin nun nicht mehr gewillt diesen Gaunern das Geld in den Rachen zu stopfen. Werden "Die" mich verklagen, das Forderungsschreiben kann einem schon Angst machen? Wie handelt man richtig?

  18. Re: Wenn einmal gezahlt was dann?

    Autor Die Betrogene 16.03.10 - 19:13

    Mir ging´s ebenso, habe im März 09 gezahlt und nun steht die nächste Forderung an. Ich bin nun nicht mehr gewillt diesen Gaunern das Geld nach zu schmeißen. Werden "Die" mich verklagen, das Forderungsschreiben kann einem schon Angst machen? Wie handelt man richtig?

  19. Re: Wenn einmal gezahlt was dann?

    Autor diddl 02.06.10 - 17:03

    Hast du eine Antwort bekommen soll jetzt auch das zweite Mal zahlen und weiß nicht ob ich es machen soll oder zum Anwalt gehen die Kosten steigen ja mit jeder Mahnung und wenn ich dann doch irgentwann zahlen muß ist es vielleicht doppelt soviel

  20. Re: Wenn einmal gezahlt was dann?

    Autor Onkel Ulli 27.08.10 - 13:33

    Betrügern und deren Rechtsverdrehern muß man das Handwerk legen. Wenn es recht ist, auch mit deren Mitteln. Hilfreich wird es sein, wenn irgendwann einmal das Problem aufkommt, dass Herr Tank keine Bankverbindung mehr einrichten kann, weil alle Banken es ablehnen, mit Hilfskräften von Betrügern zusammen zu arbeiten.
    Daher macht es Sinn, der jeweiligen Bank, die auf der Mahnung angegeben ist, per e-mail an die Innenrevision einen Link zu senden und sie auf das betrügerische Konto hinzuweisen:

    ########################################################

    Bitte weiterleiten an Ihre interne Revision!


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    einer Ihrer Kunden befasst sich mit Geschäften, die aus dem Internetbetrug hervorgehen. Bitte sehen Sie sich doch einmal den folgenden Link an und überprüfen daraufhin ihre Kundendatei.

    http://www.jurablogs.com/thema/olaf-tank

    Dieser Herr Tank hat im Zusammenhang mit dem Internetbetrug inzwischen häufiger seine Bankverbindung gewechselt, da andere Banken sicherlich auch auf die "Seriosität" der Geschäfte aufmerksam geworden sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie an solchen Kunden interessiert sind.

    Gerne höre ich von Ihnen
    Name des Absenders

    #######################################################

    Wenn die Bank dennoch das Konto weiter führen sollte, wird sie mit Sicherheit irgendwann einmal Probleme bekommen.

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