Es gäbe auch eine einfache Lösung, für die sich schnell umsetzen lassen würde und vieles erleichtern würde.
Dazu müsste man nur festschreiben, dass jeder Vertrag auch auf die Weise kündbar sein muss, mit der er geschlossen wurde.
Es kann doch eigentlich nicht sein, dass man mit 2 Klicks etwas bestellen kann, aber man den daraus resultierenden Vertrag nur noch per Einschreiben kündigen kann.
Calain schrieb:
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> Es kann doch eigentlich nicht sein, dass man mit 2 Klicks etwas bestellen
> kann, aber man den daraus resultierenden Vertrag nur noch per Einschreiben
> kündigen kann.
Schon mal versucht, GMX zu kündigen? Email - nope. Fax - nope. Brifpost - jo. Willkommen in der wunderbar digitalen Welt...
Bei GMX geht die Kündigung per Fax durchaus. Nur by the way.
Gegen Abofallen ist das Thema mit einer Bestätigungslösung abgefrühstückt - und mit einem Verbot zu regeln, dass automatische Verlängerungen nicht gehen - getreu dem Motto "3 Monate vorher kündigen, sonst hängst ein weiteres Jahr dran". Ok, ist nicht nur ein Problem von Online-Kisten - aber generell ist das im Sinne des Verbrauchers.
> Es kann doch eigentlich nicht sein, dass man mit 2 Klicks etwas bestellen kann, aber man den daraus resultierenden Vertrag nur noch per Einschreiben kündigen kann.
Mit 2 Klicks ist der Vertrag nicht rechlich nachweisbar: keine Unterschrift, kein Identitätsnachweis - vor Gericht also auch keine Chance. Online-Bestellungen funktionieren nur durch "konkludentes Handeln" - also die Bestätigung einer Zahlung oder die Annahme einer Ware oder Leistung.
Deshalb sind die Abo-Fallen eigentlich ein Nichtthema: man braucht einfach nicht zu zahlen. Das echte Problem sind doch (schon lange) die Inkasso-Unternehmen - denen sollte wirklich mal jemand Grenzen setzen.
Calain schrieb:
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> Es gäbe auch eine einfache Lösung, für die sich schnell umsetzen lassen
> würde und vieles erleichtern würde.
>
> Dazu müsste man nur festschreiben, dass jeder Vertrag auch auf die Weise
> kündbar sein muss, mit der er geschlossen wurde.
>
> Es kann doch eigentlich nicht sein, dass man mit 2 Klicks etwas bestellen
> kann, aber man den daraus resultierenden Vertrag nur noch per Einschreiben
> kündigen kann.
Dan versuch mal bei der GEZ, dem Eintreiber der staatlichen Rundfunkgebühren, digital zu kündigen, oder Geräte abzumelden. ;)
Wenn das Gesetz würde, hätten die ein echtes Problem. :D
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